Luftbild Baugebiet Aufgehender.

Bebauungsplan Aufgehender - ENTWURF

ENTWURF des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften 
„Aufgehender“ der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Baugesetzbuch (08.12.2016 bis einschließlich 08.02.2017)
 
Die im Auftrag der Gemeinde durch die STEG Stadtentwicklung durchgeführte Wohnflächenbedarfsanalyse hat aufgezeigt, dass bis zum Jahre 2030 zirka 550 Wohneinheiten in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen benötigt werden.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat daher in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Aufgehender“ mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
 
In der Gemeinderatssitzung am 12.10.2016 wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Bürgeranhörung erfolgte am 01.12.2016.
 
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden erfolgt im Zeitraum vom 08.12.2016 bis einschließlich 08.02.2017.

Plangebiet:

Das Plangebiet „Aufgehender“ liegt mit einer Größe von 10,43 Hektar am nordwestlichen Ortsrand von Rielasingen und ist bereits seit dem Jahr 1972 als Wohnbaufläche in Flächennutzungsplan vorgesehen. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll das Neubaugebiet abschnittsweise in vier zeitlich unabhängigen Bauabschnitten entwickelt werden.

Sonstiges:

Aufgrund des ständig steigenden Bedarfs von bezahlbarem Wohnraum hat die Gemeinde Rielasingen-Worblingen im September 2015 eine Wohnflächenbedarfsanalyse in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse stellen wir Ihnen nachfolgend als Adobe pdf-Datei zur Verfügung.

Wohnflächenbedarfsanalyse (1.060 kb)

Pläne und Vorschriften

  • Der Gemeinderat hat Ende 2017  baulandpolitische Grundsätze beschlossen, die auch für das Bebauungsplangebiet „Aufgehender“ gelten. Alle Grundstückseigentümer in diesem Bebauungsplangebiet müssen sich durch städtebauliche Verträge verpflichten, die baulandpolitischen Grundsätze einzuhalten. Diese städtebaulichen Verträge werden derzeit erarbeitet und danach die Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wird dieses Bebauungsplanaufstellungsverfahren mit der Offenlage weitergeführt.
    Nach Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ist die Neuordnung der Grundstücke erforderlich. Anschließend kann dann mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen