Luftbild Nördliche Hauptstraße.

Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung“

Ziele und Zwecke der Planung:

Die kommunale Entwicklungsgesellschaft hat entlang der Gottmadinger Straße  (Flurstücknummer 96) 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Stellplatzanlage auf Flurstücknummer 86/4 erstellt. Aufgrund der bestehenden Bebauung als auch aufgrund der Immissionssituation vom Verkehr auf der Gottmadinger Straße (L222), ist gemäß Paragraph 4a Baunutzungsverordnung ein besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen worden.

Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplangebiet traten mit der Bekanntmachung vom 18.05.2016 in Kraft.


Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen