Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung“
Ziele und Zwecke der Planung:
Die kommunale Entwicklungsgesellschaft hat entlang der Gottmadinger Straße (Flurstücknummer 96) 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Stellplatzanlage auf Flurstücknummer 86/4 erstellt. Aufgrund der bestehenden Bebauung als auch aufgrund der Immissionssituation vom Verkehr auf der Gottmadinger Straße (L222), ist gemäß Paragraph 4a Baunutzungsverordnung ein besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen worden.Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplangebiet traten mit der Bekanntmachung vom 18.05.2016 in Kraft.
Pläne und Vorschriften
- Begründung (Adobe pdf Datei 185 KB)
- Zeichnerischer Teil - Lageplan (Adobe pdf Datei 6.365 KB)
- Bebauungsvorschriften (Adobe pdf Datei 5.985 KB)
- Örtliche Bauvorschriften (Adobe pdf Datei 2.037 KB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen (Adobe pdf Datei 4.276 KB)