Blick auf das Gewerbegebiet Nord in Rielasingen. Foto: Ulrike Klumpp Fotografie.

Bebauungsplan Aachgarten

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Aachgarten“ sowie Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB. Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbeitrag dargelegt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, der Bebauungsvorschriften, der Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und des Umweltbeitrages gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Offenlage) wurde vom 26.05.2011 bis einschließlich 27.06.2011 durchgeführt.

Das Gebiet für diesen Bebauungsplan und für die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften liegt im Ortskern des Ortsteils Rielasingen südlich der Albert-ten-Brink-Straße und umfasst ausschließlich die Grundstücke Flurstück Nummern 57/1, 62, 62/5, 62/6, 7375, 7376, 7377 und 7378 auf Gemarkung Rielasingen.

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
  • Im Norden:
    Von den nördlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 57/1, 62, 62/5, 7376 sowie 7378
  • Im Westen:  
    Von der westlichen und teilweise südlichen Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 62, von der südlichen Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 62/6, von einem Teil der westlichen Grenze des Grundstücks Flst.Nr. 62/5 sowie von den westlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 57/1 und 7375
  • Im Süden:
    Von den südlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 57/1, 7375, 7377 und 7378
  • Im Osten:
    Von den östlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 62/5, 7378 und 7375
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil (Lageplan) als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dargestellt. Die Plangebietsgröße beträgt 5.018 Quadratmeter. Maßgebend ist der Lageplan und die Begründung jeweils in der Fassung vom 04.05.2011.

Ziele und Zwecke der Planung:

Bereits in den Vorjahren wurden auf den Grundstücken Flurstück Nummern 7377 und 7378 Mehrfamilienhäuser aufgrund des desolaten Gebäudezustandes abgerissen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans war beabsichtigt, auch die zwei Häuser auf dem Grundstück Flurstück Nummer 57/1 abzutragen, da eine Sanierung dieser Einfachgebäude nur mit einem kaum vertretbaren Aufwand möglich erschien. Zwischenzeitlich ist der Abriss vollzogen.

Anstelle dieser vier Mehrfamiliengebäude ist beabsichtigt, ebenfalls wieder vier Mehrfamiliengebäude zu errichten. Da die geplanten Gebäude mit einer fünfgeschossigen Bebauung sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Lage nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Im Tiefen Brunnen“ zu realisieren sind, wurde es erforderlich, diesen Bebauungsplan für den fraglichen Bereich zu ändern.

Da das unbebaute Grundstück Flurstück Nummer 62 nicht überplant ist, jedoch zumindest mittelfristig zur Überbauung ansteht, bezieht die Überplanung dieses Grundstück zusammen mit dem Grundstück Flurstück Nummer 62/6 in dieses Bebauungsplanverfahren mit ein. Zusätzlich wurden die Straßengrundstücke Flurstück Nummern 62/5 und 7375 sowie das Grundstück Flurstück Nummer 7376 zum Plangebiet hinzugenommen.

An der Stelle des abgegangenen Geschosswohnungsbaus soll neuerlich mehrgeschossiger Wohnungsbau entstehen, der zeitgemäßen Wohnansprüchen gerecht werden und die Ortsmitte – unter Zurverfügungstellung von Flächenanteilen für gewerbliche oder öffentliche Nutzungen – zur attraktiven Wohnlage fortentwickeln soll.

Im Plangebiet WB 1 wird eine fünfgeschossige Bebauung zugelassen, die unter Wahrung angemessener Grundstücksausnutzung einen hohen Freiflächenanteil ermöglicht. Es ist eine gestaffelte Bebauung mit Dachterrassen in Südwestorientierung vorgesehen. Der hohe Freiflächenanteil soll vegetativen Charakter haben und die Wohnqualität steigern.

Im Plangebiet MI 1 soll eine Baulücke an der Albert-ten-Brink-Straße geschlossen und der Straßenraum durch die Bebauung gefestigt werden. Dort sollen gemischte Nutzungen der vorderen, innerörtlichen Lage gerecht werden.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
E-Mail senden / anzeigen
Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen