Bauplan eines Hauses

 Bebauungsplan Eisenbahnüberführung
Dr.-Fritz-Guth-Straße

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2011 beschlossen, den Bebauungsplan „Eisenbahnüberführung Dr.-Fritz-Guth-Straße“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbeitrag zum Artenschutz dargelegt.

Das Gebiet für diesen Bebauungsplan im Bereich der Dr.-Fritz-Guth-Straße im Ortsteil Rielasingen umfasst ausschließlich die Grundstücke Flurstück Nummern 2681/1 Teil, 2883 Teil, 2902 Teil, 3830/1 Teil und 7360 Teil (Dr.-Fritz-Guth-Straße) auf Gemarkung Rielasingen.

Plangebiet

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
  • Im Nordosten:
    Gehwegrand der Dr.Fritz-Guth-Straße
    Bahngrundstück 3830/1 Hinterkante Flügelwände
    Sportplatz Flurstück Nummer 2902
    Vorplatz des Sportlerheims
  • Im Südosten:
    Dr.-Fritz-Guth-Straße
  • Im Südwesten:
    Sportanlage Talwiese Flurstück Nummern 2902, 2681/1
    Bahngrundstück 3830/1 Hinterkante Flügelwände
    Bauplatz Flurstück Nummer 2883
    Gemeinbedarfsfläche 7247/1
  • Im Nordwesten:
    Dr.-Fritz-Guth-Straße
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil (Lageplan) als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dargestellt.
Maßgebend ist der Lageplan und die Begründung jeweils in der Fassung vom 06.04.2010.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat im Ortsteil Arlen in den vergangenen 20 Jahren eine stetige Entwicklung an Wohnbauflächen. Die Sportanlage Talwiese mit Festplatz entwickelte sich zwischen der Aach und der Bahnlinie.

Durch die Aufweitung der vorhandenen Eisenbahnüberführung wird der notwendige Verkehrsablauf für den öffentlichen Personennahverkehr, für Rettungsfahrzeuge und für den restlichen innerörtlichen Verkehr ermöglicht. Durch die straßenparallele Fortführung der vorhandenen Gehwege wird die geforderte Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr erreicht. Um den uneingeschränkten Öffentlichen Personennahverker verkehren zu lassen, wird eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,20 Meter benötigt.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wurde verzichtet, da unter Berücksichtigung der in Ziffer 3 des Umweltbeitrages genannten Maßnahmen durch die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Baumaßnahme keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erkennen sind.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
E-Mail senden / anzeigen
Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen