Rechtplan Bild Gewerbegebiet Nord 2. Erweiterung

Bebauungsplan Allizag
2. Änderung und 2. Erweiterung

Die im Bebauungsplan „Allizag - 1. Änderung und Erweiterung“ festgesetzten Flächen „Gemeinbedarfsfläche Kindergarten“ (ehemaliger Kindergarten Allizag), die Fläche des nördlich angrenzenden Geh- und Radweges und das westlich gelegene Ende der Straße „Im Allizag“  sowie die am südlichen Ende des Frankenweges gelegene Fläche für Regenwassersickerung, werden durch den Bebauungsplan „Allizag - 2. Änderung und 2. Erweiterung überplant. Die Fläche des neuen Plangebietes beträgt 8.981 Quadratmeter.

Die letzten Baugebiete für Wohnbebauung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen („Oberstraß“, „Fabrikgut“ und „Fabrikinsel“) sind zwischenzeitlich in großen Teilen vollzogen, so dass die Nachfrage nach Baugrundstücken seitens der Gemeinde Rielasingen-Worblingen nur noch sehr eingeschränkt befriedigt werden kann.
In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde sehr erfolgreich integrierte Brachflächen / Gewerbebrachen über Investorenprojekte entwickeln („Fabrikgut“, „Fabrikinsel“ und aktuell „Aachgarten“) und somit einen Entwicklungsdruck nach Außen deutlich abmindern.
Die Aktivierung weiterer Flächen der Innenentwicklung wurde vom Gemeinderat bereits beauftragt und im Gemeindeentwicklungsplan 2025 festgeschrieben. Potentiell geeignete und mittel- / langfristig verfügbare Flächen wurden ermittelt und ein Maßnahmenkatalog sowie ein Baulückenkataster erstellt. Die geplante Fortführung der Innenentwicklung wird jedoch, auch konsequent verfolgt, über das kommende Jahrzehnt hinaus andauern.
Da insbesondere kurzfristig wieder zunehmend Bedarf an Wohnungen, auch Mietwohnungen, besteht, sollte ein neues Baugebiet ausgewiesen werden, um auch dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dieser kurzfristige Bedarf lässt sich durch die aufwändige Innenentwicklung nicht decken. Der Gemeinderat hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, ein kleines Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Kindergartens „Allizag“ auszuweisen.

Plangebiet

Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:
  • Im Norden:
    Von den südlichen Grenzen der Grundstücke Flurstück Nummer 7512 bis 7518 (Reihenhausbebauung).
  • Im Osten:  
    Von den westlichen Grenzen der Grundstücke Flurstück Nummern 6975/4 und 6975/5; von der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks Flurstück Nummer 6975/6; von der westlichen und südlichen Grenze des Wendeplatzes des Frankenweges sowie von den westlichen Grenzen der Grundstücke Flurstück Nummern 2735/7 und 2758/3.
  • Im Süden:
    Von den nordöstlichen Grenzen der Grundstücke Flurstück Nummern 2758/2 und 2758/3 sowie von einer fiktiven Linie im Abstand von circa 40 m südlich des Wegegrundstücks Flurstück Nummer 2750.
  • Im Westen:
    Von den verbleibenden Ackerflächen der Grundstücke Flurstück Nummern 2744/1, 2740 und 2751.
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil (Lageplan) als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dargestellt.

Pläne und Vorschriften:

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
E-Mail senden / anzeigen
Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen