Luftbild Baugebiet Aufgehender.

Bebauungsplan Gänseweide - 4. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Gänseweide – 4. Änderung“ gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie für dieses Bebauungsplangebiet Örtliche Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch. Es erfolgte lediglich eine Darstellung der Umweltbelange.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2017 die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet des Bebauungsplanes „Gänseweide – 4. Änderung“ gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgte vom  26.10.2017 bis 27.11.2017.

Am 21.02.2018 hat sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange befasst und die Planreife nach Paragraph 33 Baugesetzbuch festgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat nunmehr in seiner öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gänseweide – 4. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach Paragraph 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Das Pflegezentrum St. Verena sieht sich vor neue Herausforderungen gestellt.
Die Anforderungen an das Wohnumfeld der Bewohner haben sich wesentlich geändert. Heute wollen die Bewohner lieber in kleinen Wohngruppen und vor allem in Einzelzimmern leben. Die Landesheimbauverordnung forderte zudem von den Pflege- und Altenheimen bis 2019 den Abbau von Doppelzimmern, sowie die Schaffung von Einzelzimmern.  Weiterhin wurde das ambulante Angebot der Sozialstation St. Verena, sowie das Tagespflegeangebot erweitert. Für die Mitarbeitenden müssen hierdurch zusätzliche Umkleide- und Sanitärbereiche sowie Lagerräume im Kellergeschoss geschaffen werden. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Pflegezentrums „St. Verena“ vorgesehen. Mit der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gänseweide“ wird die Rechtsgrundlage für diese notwendige Erweiterung geschaffen. Die Gemeinde hat einen Fehlbedarf an Einrichtungen für Pflegebedürftige zu verzeichnen. Für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Rielasingen-Worblingen handelt es sich hier um eine wichtige Baumaßnahme. Geplant ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß Paragraph 11 Baunutzungsverordnung.

Plangebiet:

Die Grundstücke Flurstücknummern 5210/3, 5211, 5211/2, 5211/3, 5211/4, 5211/5, 5211/6, 5213, 5214/1, 5210/10/Teil und 5216/Teil sind Bestandteil des Plangebiets. Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil (Lageplan) als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dargestellt.

Folgende Pläne und Vorschriften sind hierzu vorhanden:

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
E-Mail senden / anzeigen
Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen