Bauplan eines Hauses

Bebauungsplan Fabrikgut Ost

Das Planungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fabrikgut Teil A“, rechtskräftig seit 12.06.2006. Zwischenzeitlich haben sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das Plangebiet geändert. Einer Bebauung mit offener Bauweise, die von der L222 zurückversetzt ist, soll den Vorzug gegeben werden gegenüber der bisherigen Planung mit einer weitgehend geschlossenen Bebauung am Straßenrand.
 
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat den Bebauungsplan „Fabrikgut Ost“ auf der Fläche zwischen Landesstrasse und Aachkanal durchgeführt, um ein Bauvorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu ermöglichen. Ziel ist es mehrgeschossigen Wohnungsbau zu errichten, der zeitgemäßen Wohnansprüchen gerecht werden kann. Das Plangebiet hat eine Größe von 3.815 Quadratmeter und umfasst das Grundstück 5222/3 und eine Teilfläche des Grundstücks 5222.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes wurden in einer Umweltanalyse berücksichtigt.

Der Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplangebiet traten mit der Bekanntmachung vom 28.11.2018 in Kraft.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen