Luftbild Baugebiet Aufgehender.

Bebauungsplan Gänseweide - 3. Änderung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gänseweide - 3. Änderung“ zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13 a Baugesetzbuch aufzustellen.

Das Plangebiet dient zur Realisierung einer Wohnbebauung für betreutes Wohnen auf dem Flurstück 5214/17 in Rielasingen-Worblingen, Gemarkung Rielasingen. Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch handelt, erfolgte lediglich eine Darstellung der Umweltbelange in Form eines Umweltbeitrages.

Damit das Verfahren rasch weiter geführt werden kann, hat der Gemeinderat gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslage) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beziehungsweise Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, die in der Zeit vom 01.08.2019 bis einschließlich 04.09.2019 durchgeführt wurde.

Am 19.11.2019 hat sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange befasst und beschlossen, dass gemäß Paragraph 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch  eine erneute Offenlage durchgeführt wird, da die Planunterlagen geändert wurden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs dargestellt. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf vom 23.06.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat nunmehr in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gänseweide – 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach Paragraph 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Folgende Pläne und Vorschriften sind hierzu vorhanden:

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen