Bauplan eines Hauses

Bebauungsplan Kirchäcker Zelgle - 5. Änderung

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kirchäcker - Zelgle in der Form der 4. Änderung" ist für die neu gebildeten Grundstücke FIurstück Nummern 7654 und 7654/1 (ehemals FIurstück Nummer 5074) ein Mischgebiet ausgewiesen. Der dort angesiedelte Gewerbebetrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt, abgebrochen und durch eine reine Wohnbebauung ersetzt. Durch diese faktische Umwandlung des Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet ist es erforderlich, den Bebauungsplan an diese neue Gegebenheit anzupassen und für diese beiden Grundstücke ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Für das neu gebildete Grundstück FIurstück Nummer 7655 (ehemals FIurstück Nummer 5354) ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Kirchäcker - Zelgle in der Form der 4. Änderung" aufgrund der früher dort vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Scheune ein Dorfgebiet ausgewiesen. Bei einem Brandfall wurde diese Scheune fast vollständig zerstört. Mit dieser Bebauungsplanänderung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden geschaffen.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen