Luftbild Nördliche Hauptstraße.

Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße –
3. Änderung“

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat am nördlichen Ortsrand die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße“ durchgeführt, um ein Bauvorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu ermöglichen. Grund für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Erhöhung der Anzahl der Geschosse im südlichen Bereich, die Änderung der Art der Nutzung und die Verschiebung der Baugrenzen. Das Plangebiet hat eine Größe von zirka 0,3 Hektar und ist bereits bebaut. Das Verfahren erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach Paragraph 12 Baugesetzbuch. Geplant ist eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet.

Das Plangebiet erstreckt sich über die Grundstücke Flurstücknummern 141, 146 und 147. Östlich angrenzend liegt die Gartenstraße, nördlich angrenzend verläuft die Hauptstraße (L 191). An das Plangebiet grenzt südlich Wohnbebauung und nördlich ein Mischgebiet an.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes werden in einer Umweltanalyse berücksichtigt. Dieser Bebauungsplan wurde am 20.09.2017 in Kraft gesetzt.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen