Bauplan eines Hauses

Bebauungsplan Untere Staadäcker - 2. Änderung

Informationen zum Baugebiet   

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Untere Staadäcker" ist das Grundstück FIurstück Nummer 2134 nur im westlichen Bereich für eine Bebauung vorgesehen. Da sich der östliche Grundstücksteil von der Größe für die Ausweisung eines weiteren Baukörpers eignet und öffentlich-rechtliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines eingeschossigen Wohngebäudes geschaffen werden.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen