Bebauungsplan Zwischen den Wegen - 3. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen den Wegen“ mit seinen Änderungen zu ändern und für das Gebiet dieser Bebauungsplanänderung Örtliche Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung beziehungsweise Änderung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB. Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbeitrag dargelegt.
Pläne und Vorschriften:
Pläne und Vorschriften:
- Bebauungsplan Zeichnerischer Teil (Adobe pdf Datei 1.764 KB)
- Planungsrechtliche Festsetzungen (Adobe pdf Datei 65 KB)
- Örtliche Bauvorschriften (Adobe pdf Datei 60 KB)