Kurtaxesatzung
01.01.2024
Willkommen und Nutzung der BODENSEECARD WEST
Wir freuen uns, Sie als Gast in Rielasingen‑Worblingen willkommen zu heißen! Als Übernachtungsgast erhalten Sie die BODENSEECARD WEST, die Sie während Ihres Aufenthalts als Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Konstanz nutzen können. Lassen Sie Ihr Auto stehen und fahren Sie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau‑Bodensee (VHB) kostenlos mit allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Die Karte gilt nicht für IC, ICE, EC und CIS und ist nur für die eingetragenen Personen gültig.
Zusätzliche Informationen und Vergünstigungen
Weitere Infos finden Sie in den FAQ weiter unten auf dieser Seite. Durch die Gästekarte erhalten Sie zudem Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen unserer Region.
Kurtaxe und Kartenausgabe
In Rielasingen‑Worblingen wird ganzjährig eine Kurtaxe erhoben: In der Hauptsaison (Mai bis September) 2 Euro und in der Nebensaison (Oktober bis April) 1,30 Euro pro Person und Nacht. Nach Zahlung der Kurtaxe und Anmeldung durch den Gastgeber erhalten Sie beim Check‑In in Ihrer Unterkunft Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST.
Weiterführende Informationen
Hier erhalten Sie alle Infos zur BODENSEECARD WEST inklusive Ausflugsziele und Fahrplanauskunft.
Alle Übernachtungsgäste in Rielasingen-Worblingen und den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Moos, Öhningen, Reichenau, Steißlingen und die Städte Radolfzell, Singen und Stockach
Die Karte erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber. Sie wird beim Check-In ausgestellt und ist für Sie kostenlos.
Die BODENSEECARD WEST gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag.
Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.
Die BODENSEECARD WEST gilt als Fahrkarte im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL/S-Bahnen und in IC Zügen) innerhalb der VHB-Zonen 1 bis 5 und 33 in der 2. Klasse. Zusätzlich kann die Linie 200 bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbindungsüberschreitend genutzt werden.
Nicht im VHB und damit von der Nutzung ausgeschlossen ist die Linie 7349 von Stein am Rhein bis Rielasingen Zoll und die Stadtbuslinie Konstanz 908, sofern außerhalb von Konstanz in der Lokalzone Kreuzlingen (Schweiz).
Zur Mitnahme von Tieren und Fahrrädern ist ein Fahrschein zu lösen.
Neben der kostenlosen ÖPNV-Nutzung beinhaltet die Karte sowohl freie als auch ermäßigte Eintritte in Strandbädern und Museen, Leihgebühren für Fahrräder oder Boote und vieles mehr. Die Broschüre "Ausflugstipps Westlichen Bodensee" stellt diese freien und ermäßigten Leistungen übersichtlich dar.
01.01.2024