Bebauungsplan Sondergebiet
„Solarpark Krumme Reute"
ENTWURF des Bebauungsplanes Sondergebiet "Solarpark Krumme Reute"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen auf den Grundstücken mit den Flurstücknummer 1063-1072 und 1074 (jeweils teilweise), 1075/1, 1075/2, 1076 und 1077 (jeweils ganz), 1300-1304 und 1306 bis 1308 (jeweils teilweise), 1340-1342, 1344-1348 (jeweils ganz), 1334/1, 1334/2, 1335 (jeweils teilweise), 1336 und 1338/1 (ganz) sowie 1349, 1350 und 1353/1 (jeweils teilweise) (alle Gemarkung Worblingen) den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Krumme Reute“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch aufzustellen.
In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Worblingen. Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Das Gebiet dient der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaikanlagen).
Es ist durch den Flächeneigentümer und Betreiber solarcomplex AG beabsichtigt auf einer Gesamtfläche von circa 5,55 Hektar die Erzeugung regenerativer Energie mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Standort befindet sich im Gewann Krumme Reute auf den Grundstücke mit den Flurstücknummern 1063-1072 und 1074 (jeweils teilweise), 1075/1, 1075/2, 1076 und 1077 (jeweils ganz), 1300-1304 und 1306 und 1308 (jeweils teilweise), 1340-1342, 1344-1348 (jeweils ganz), 1334/1, 1334/2, 1335 (jeweils teilweise), 1336 und 1338/1 (ganz) sowie 1349, 1350 und 1353/1 (jeweils teilweise) (alle Gemarkung Worblingen) der Gemeinde Rielasingen Worblingen, Landkreis Konstanz.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen steht der Maßnahme positiv gegenüber und unterstützt das Vorhaben hinsichtlich der Durchführung eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates Rielasingen-Worblingen am 06.12.2023 gefasst.
Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von circa 5,0 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Aktuell wird die Fläche als Ackerland genutzt.
Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, für die Planung aber eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“ erforderlich ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) Baugesetzbuch zu ändern. Das Änderungsverfahren läuft parallel zum Bauleitplanverfahren.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt. Für die Errichtung der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nach § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung erforderlich.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 (Auslegungsfrist) im
Rathaus Rielasingen- Worblingen
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Pläne und Vorschriften
- Übersichtsplan (Adobe pdf Datei 2.278 kb)
- Begründung (Adobe pdf Datei 7.164 kb)
- Planungsrechtliche Festsetzung und Örtliche Bauvorschriften (Adobe pdf Datei 497 kb)
- Umweltbericht (Adobe pdf Datei 4.936 kb)