
Die Bodenrichtwerte geben Auskunft über den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in unserer Gemeinde. Sie dienen als wichtige Orientierung für Käufer, Verkäufer, Bauherren und Sachverständige – etwa bei der Wertermittlung von Immobilien oder zur Vorbereitung von Kaufverträgen.
Die Bodenrichtwerte werden mindestens alle zwei Jahre vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf Grundlage tatsächlich erzielter Kaufpreise in der Region ermittelt und veröffentlicht. Sie sind keine verbindlichen Preise, sondern dienen der Orientierung.
Seit dem 01.01.2020 ist der „Gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein“ bei der Stadt Singen angesiedelt.
Anträge sind zu richten an:
Hohgarten 2 (Rathaus),
78224 Singen
EG, Zimmer 28 und 29
gutachterausschuss(at)singen.de
Telefon +49 7731 85-489 und +49 7731 85-474
Fax +49 7731 85-882474
Die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde können Sie online über das offizielle Bodenrichtwertinformationssystem des Landeseinsehen.
Unsere Bauverwaltung steht Ihnen bei Fragen zu Bodenrichtwerten und deren Anwendung gerne zur Verfügung.