Frau Joham
Meldewesen, Fundsachen
Meldewesen, Fachbereich 2: Bürgerdienstleistungen +1 Weitere
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen stellt einen Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum zur Verfügung. Der Mietspiegel wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 anerkannt und dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten.
Da der Mietspiegel nicht fortgeschrieben wurde, handelt es sich derzeit um einen einfachen Mietspiegel.
Der Mietspiegel Rielasingen-Worblingen 2024 gilt ab dem 01.03.2024.
Nutzen Sie den kostenfreien Online-Rechner für die Berechnung des Mietspiegels und erhalten Sie sofort Auskunft.
Meldewesen, Fundsachen
Meldewesen, Fachbereich 2: Bürgerdienstleistungen +1 Weitere
Meldewesen, Fundsachen
Meldewesen, Fachbereich 2: Bürgerdienstleistungen +1 Weitere