Banner Gemeinde Blick Rosenegg.

Gemeindenachricht

Hundesteuer ist fällig!


Wer bereits am Abbuchungsverfahren teilnimmt, braucht nichts zu unternehmen, denn die Beträge werden zum Fälligkeitstag abgebucht.
 
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, auf einen pünktlichen Zahlungseingang zu achten, da bei verspäteter Zahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden müssen.
 
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hinweisen: 

  • Sie sparen sich den Weg zur Bank.
  • Sie können keinen Zahlungstermin übersehen.
  • Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
  • Sie können abgebuchte Beträge stornieren lassen.
    (In bestimmten Fällen wird von der Bank eine Rücklastgebühr erhoben. Wir empfehlen daher, zunächst die Gemeindekasse anzurufen, um die Abbuchung zu klären) 
Redakteur / Urheber
^
Redakteur / Urheber
Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen

Bei Fragen

steht Ihnen unsere Gemeindekasse unter der Telefonnummer:
07731 9321-17
zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen