Banner Gemeinde Blick Rosenegg.

Gemeindenachricht

Redaktionsstatut der Gemeinde Rielasingen-Worblingen für den amtlichen Teil


Die Verantwortung für den amtlichen Teil obliegt dem Bürgermeister der Gemeinde, den redaktionellen Teil sowie den Anzeigenteil verantwortet der Verlag als Herausgeber.
 
Der Rubriken-Stamm wird für den Bereich amtlicher und redaktioneller Teil von der Pressestelle festgelegt.
 

§ 1 Veröffentlichungsrecht der Fraktionen

 
Fraktionen des Gemeinderates haben ein Veröffentlichungsrecht im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes. Inhaltlich dürfen hier nur kommunale, keine landes-, bundes- oder europapolitischen Angelegenheiten kommentiert werden.
 
Der Umfang der Veröffentlichung soll 4.000 Zeichen einmalig pro Quartal nicht überschreiten.

§ 2 Neutralität vor Wahlen

 
Die Karenzzeit vor Wahlen beträgt drei Monate. Wahlaufrufe, Wahlwerbung und Fahrdienstankündigungen werden amtlich nicht berücksichtigt. Das Veröffentlichungsrecht ruht, um die Neutralität zu gewährleisten.

§ 3 Amtlicher Teil

 
In den amtlichen Teil werden aufgenommen:
  • Öffentliche Bekanntmachungen, Sitzungsberichte aus dem Gemeinderat, Mitteilungen und Informationen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen
  • Mitteilungen und Informationen des Landratsamtes Konstanz, des Regierungspräsidiums Freiburg und anderer Behörden
  • Mitteilungen und Informationen der am Ort bestehenden öffentlichen Einrichtungen, insbesondere des Kinder- und Jugendförderteams, der Gemeindebücherei, der Schulen, Kindergärten, der Freiwilligen Feuerwehr, des Müllabfuhrzweckverbandes, der Bürgerstiftung, der Senioren und weiterer kultureller Einrichtungen.
  • Fraktionsmitteilungen aus dem Gemeinderat (Verantwortlich die/der jeweilige Fraktionsvorsitzende/r)

§ 4 Redaktioneller Teil


Der Verlag ist für den redaktionellen Teil zuständig und trägt die Verantwortung im Sinne des Presserechts.
 
Im Übrigen wird auf die Redaktionsstatuten des Herausgebers verwiesen.
 
Rielasingen-Worblingen, den 12.02.2020
 
Ralf Baumert
Bürgermeister
Redakteur / Urheber
^
Redakteur / Urheber
Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen