Gemeindenachricht
Informationen: wirtschaftliche Hilfestellungen Corona
20.03.2020
Eine Checkliste darüber, was Unternehmen jetzt tun sollen, finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater
Allgemeine Informationen zu Lohn, Geschäftsbetrieb, Reisen finden Sie auf der Internetseite der DIHK
Informationen des Bundesfinanzministeriums - FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums
Für Beschäftigte und Unternehmen wird ein Schutzschild eingerichtet, der verschiedene Maßnahmen beinhaltet:
Kurzarbeitergeld flexibilisieren:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen: nsgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (zum Beispiel Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Milliarden-Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen: Zudem werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW (Hotline siehe unten) wenden
Stärkung des Europäischen Zusammenhalts: Derzeit gibt es seitens der EU die Ankündigung einer „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Hilfestellungen gemäß Angaben der Landes- und Bundesregierung Bitte informieren Sie sich auch auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sowie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Weiterhin empfehlen wir das Programmangebot der L-Bank bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen. Auch die Förderdatenbank hat eine Übersicht über Corona-Hilfen online gestellt.
Steuerliche Hilfsangebote Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter stehen zur Verfügung:
- Auf Antrag besteht die Möglichkeit, laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer herabzusetzen oder auszusetzen.
- Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden und Säumniszuschläge können erlassen werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend verzichtet werden.
Hilfestellung und Informationen der IHK Hochrhein-Bodensee Die IHK hat auf ihrer Internetseit eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht: https://www.konstanz.ihk.de/standortpolitik/coronavirus
Hotlines der L-Bank
Hotline der L-Bank Wirtschaftsförderung
Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote zu Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr wenden:
0711 122-2345 wirtschaftsfoerderung(at)l-bank.de
Hotline Bürgschaften; bei Bürgschaften und Bankdarlehen
Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr
0711 122-2999 buergschaften(at)l-bank.de
Hotline Landwirtschaftsförderung: Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr. 0711 122-2666
landwirtschaft(at)l-bank.de
Fax: 2674
Hotlines der Bundesregierung
Hotline zu Fördermaßnahmen der Förderdatenbank
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr unter Telefon: 030 18615 8000
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: (Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr unter 030 18615 1515
Informationen der KfW
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.
1. Für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen:
ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung
Die Zielgruppe sind kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro.
- Höchstbetrag beträgt maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel
- Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
- Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
ERP-Gründerkredit Universell (Betriebsmittel)
Die Zielgruppe sind gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die noch keine 5 Jahre bestehen und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt. - Höchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro
Variante a)
- Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre (endfällig)
- Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich)
Variante b):
- Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und ein Tilgungsfreijahr
- Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern
2. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittelfinanzierung)
Die Zielgruppe sind gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt - Höchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung
a. Laufzeit bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (maximal 250 Mitarbeiter, maximal Jahresumsatz 50 Millionen Euro, maximale Jahresbilanzsumme von 43 Millione Euro) Höchstbetrag: 5 Millionen Euro, 50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich
b. bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr
Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich.
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.
Die KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen finden Sie hier.
Hotline der KfW: Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Hotel- und Gaststättengewerbe
Wichtige Informationen für die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.
FAQ für betroffene Hoteliers und Gastronomen.
Informationsplattform für die Tourismuswirtschaft.
Informationen für Kreativ- und Filmwirtschaft
Auf der Internetseite der MFG werden laufend aktualisiert Informationen eingestellt. Hier können Sie Infos zu Verdienstausfällen, Kurzarbeitergeld, Soforthilfen, Künstersozialkasse, Ausfallhonoraren oder Fördermittel erfahren.
Verdienstausfälle Selbstständige
Verdienstausfall bei angeordneter Quarantäne
Wir bitten zu beachten: Bei Selbstständigkeit kann nur eine Entschädigung für einen Verdienstausfall beantragt werden, wenn eine Quarantäne angeordnet worden ist. Wenn Mitarbeiter erkrankt sind, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.
Vertragskündigungen
Bei abgeschlossenen Verträgen prüfen Sie bitte das Rücktrittsrecht. Sollten Ihre Vertragspartner aufgrund von Corona Verträge kündigen, müssen Sie sich im Einzelfall die jeweils abgeschlossenen Verträge ansehen.
Insolvenzen
Pressemitteilung des BMJV: Ankündigung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen.
Informationen der Bürgschaftsbanken
Bürgschaften
Für Unternehmen, die ökonomisch gesund sind, können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite angeboten werden. Diese werden bis zu einer Höhe von 1,25 Millionen Euro durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet. Bei höheren Beträgen sind die Länder und deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Da Bürgschaften maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken können, muss die jeweilige Hausbank mindestens 20 Prozent Eigenobligo leisten. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das sich nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der EU-Kommission in Schwierigkeiten befindet, muss der Einzelfall in der Regel notifiziert und von der Kommission bewilligt werden. Das gilt für große Unternehmen in jedem Fall. Einzelne Länder stellen auch genehmigte Programme für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen an KMU zur Verfügung, in diesen Fällen ist eine einzelne Notifizierung nicht notwendig. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20 zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen: 06196 908-1444 schutzausruestung(at)bafa.bund.de
Landratsamt Konstanz