Gemeindenachricht
Wasserentnahmeverbot im Landkreis Konstanz
Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das Verbot auszusprechen. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2022 und wird bei anhaltender Trockenheit gegebenenfalls verlängert.
Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, also auch für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Bei Missachtung ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de.