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Gemeindenachricht

Schutzstreifen als Sicherheitsgewinn für den Radverkehr


Schutzstreifen bezeichnen einen Bereich am rechten Fahrbahnrand, der durch eine durchbrochene weiße Linie gekennzeichnet ist. Markierte Schutzstreifen sind ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmende: Radfahrende sind besser sichtbar und weichen weniger auf Bürgersteige aus, sodass sie den Fußverkehr nicht beeinträchtigen.

Daraus leiten sich fünf Regeln für ein sicheres Miteinander ab:

  • Grundsätzlich ist der Schutzstreifen für Radfahrende reserviert. DerAutoverkehr darf ihn nur im Bedarfsfall überfahren, ohne dabeiRadfahrende zu gefährden.
  • Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden beträgtinnerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts mindestens zweiMeter. Ohne einen ausreichenden Abstand darf nicht überholtwerden, unabhängig davon, ob auf der Straße ein Schutzstreifenmarkiert ist oder nicht.
  • Es ist nicht erlaubt, auf dem Schutzstreifen zu halten oder zuparken.
  • Schutzstreifen dürfen nur in Fahrtrichtung benutzt werden.
  • Radfahrende dürfen auf dem Schutzstreifen an der Ampel rechts anwartenden Autos vorbeifahren

Schaubild Schutzstreifen innerorts.

Schaubild Schutzstreifen außerorts.

Redakteur / Urheber
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Redakteur / Urheber
Landratsamt Konstanz

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen