Gemeindenachricht
Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserver- und Abwasserentsorgung
Auf Grund der Paragraphen 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit Paragraph 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.02.2023 die folgenden Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
Wirtschaftspläne Eigenbetriebe 2023
(Adobe pdf-Datei 78 Kilobyte)
Das Landratsamt Konstanz hat mit Verfügung vom 19.05.2023 die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe bestätigt und soweit erforderlich, die hierfür notwendigen Genehmigungen erteilt.
Die Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 liegen mit ihren Anlagen von Freitag, dem 26.05.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 06.06.2023 im Rathaus –Zimmer Nummer 9 (Rechnungsamt) – während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Rielasingen-Worblingen, den 22.05.2023
gez. Baumert
Bürgermeister