Dienstleistung

Bioabfall entsorgen

Bioabfälle können Sie entsorgen

  • in einer separaten Biotonne,
  • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
  • durch Eigenkompostierung oder
  • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Logo des Müllabfuhr-Zweckverbandes.
Müllabfuhr-Zweckverband von Gemeinden des Landkreises Konstanz
Werner-von-Siemens-Straße 16
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
07731 9315-66
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zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie möchten Bioabfall entsorgen.

Bioabfälle sind zum Beispiel

  • Gemüse- und Obstreste,
  • Balkon- und Topfpflanzen,
  • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel,
  • feste Speisereste,
  • feste Altspeisefette,
  • altes Brot,
  • Eierschalen,
  • Fallobst,
  • Laub,
  • Rasenschnitt,
  • kleiner Heckenschnitt.

wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

Sonstiges
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Sonstiges

siehe "Vertiefende Informationen"

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen