Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Für die Entsorgung von Sperrmüll in Rielasingen-Worblingen ist der Müllafuhr-Zweckverband von Gemeinden des Landkreises Konstanz zuständig.

Auf den Internetseiten des MZV erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

www.mzvhegau.de
Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Logo des Müllabfuhr-Zweckverbandes.
Müllabfuhr-Zweckverband von Gemeinden des Landkreises Konstanz
Werner-von-Siemens-Straße 16
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
07731 9315-66
E-Mail senden / anzeigen
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

Sonstiges
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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen