Sitzungstermin
Öffentliche Gemeinderatssitzung 20.04.2016
Vorbericht:
Entgegen der bisherigen Annahme müssen die Lichtkuppeln inklusive Aufsatzrahmen komplett ausgetauscht werden. Diese Position macht den Hauptposten des Nachtrags aus.Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes “Aufgehender” sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss)
Vorbericht:
Die im Auftrag der Gemeinde durch die STEG-Stadtentwicklung durchgeführte Wohnflächenbedarfsanalyse hat aufgezeigt, dass bis zum Jahr 2030 zirka 550 Wohneinheiten benötigt werden. Dieser Bedarf ist durch Maßnahmen der Innenentwicklung nicht zu decken.Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Klausurtagung am 10.10.2015 beschlossen, als Neubaugebiet für Wohnbebauung primär das Baugebiet „Aufgehender“ abschnittsweise zu entwickeln und die bisherige Planung im Hinblick auf eine höhere Nachverdichtung zu überprüfen.
Als Grundlage für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Aufgehender“ wird das Gremium gebeten, den Aufstellungsbeschluss für dieses Plangebiet zu fassen.
In der Sitzung werden zudem Möglichkeiten einer höheren baulichen Verdichtung im zukünftigen Neubaugebiet aufgezeigt. Hierbei sollte Ziel sein, einen guten Kompromiss zwischen der Schaffung zahlreicher neuer Wohneinheiten einerseits und der Entwicklung eines attraktiven Wohnquartiers andererseits festzulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes kann dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
- Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage und aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beschluss des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften als Satzung
Vorbericht:
In seiner Sitzung am 02.12.2015 hat der Gemeinderat über den Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung“ sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften beraten und die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 17.12.2015 bis 19.01.2016.
Da sich eine maßgebliche Änderung der Planungsunterlagen ergab, musste eine erneute Offenlage des Bebauungsplans sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Dies erfolgte im Zeitraum vom 03.03.2016 bis 18.03.2016
Als Anlage sind die eingegangenen Bedenken und Anregungen mit der Stellungnahme der Verwaltung sowie der Entwurf der Satzung beigefügt.
Da in der Begründung, den Textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs, die bereits Anlage zur Einladung der Sitzung vom 17.02.2016 waren, keine Änderungen notwendig wurden, können diese für den Satzungsbeschluss verwendet werden.
Vorbericht:
Herr Möhrle stellt den Energiebericht 2014 in der Sitzung vor.Für die Fraktionen wird jeweils eine Ausfertigung an die Vorsitzenden rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung ausgehändigt.
Vorbericht:
Gemäß Paragraph 46 Ziffer 10 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabemittel, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.In der Sitzung am 09.03.2016 wurden die Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen und Gebäudeunterhaltung beschlossen.
In der heutigen Sitzung erfolgt die Bildung der Haushaltsreste der budgetierten Bereiche.
Die zu bildenden Haushaltsreste sind in der Anlage ersichtlich und werden erläutert.
Entstehenden überplanmäßigen Ausgaben ist die Zustimmung zu erteilen.
Die Haushaltsreste in den budgetierten Bereichen entstehen zwangsläufig, wenn im laufenden Jahr nicht alle Mittel verausgabt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn für größere Beschaffungen Mittel, auch über Jahre hinweg, angespart werden.
Wie in der Vergangenheit, werden die nicht verbrauchten laufenden Budgetmittel in voller Höhe übertragen.