Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 31.05.2016

Sitzungstermin:
Di, 31.05.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Projekt “Bürgerbus Rielasingen-Worblingen”
- Vertrag zwischen dem Bürgerbusverein, der SBG Südbaden Bus GmbH und der Gemeinde Rielasingen-Worblingen über die Durchführung des Bürgerbusverkehrs
- Beschluss über die Ausschreibung der Fahrzeuge

Vorbericht:

Entsprechend den vorliegenden Gemeinderatsbeschlüssen wurden die Zuschussanträge für die Beschaffung von zwei Bürgerbussen bei der L-Bank eingereicht.
Der Gemeinderat wird in der Sitzung über den Stand des Antragsverfahrens informiert.
 
Des Weiteren ist dieser Einladung der Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bürgerbusverein 3 Rosen e. V., der SBG Südbaden Bus GmbH sowie der Gemeinde beigefügt.
Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat ist dieser Vertrag der Bewilligungsstelle (L-Bank) vorzulegen.
 
Ebenso liegt der Einladung das Leistungsverzeichnis im Hinblick auf die Ausschreibung über die Lieferung von zwei Großraumkastenwagen für den Betrieb von zwei Kleinbuslinien in der Gemeinde bei.
 
Es wird um entsprechende Beratung und Beschlussfassung gebeten.
TOP 3
Gründung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) “Bürgerbus”

Vorbericht:

Mit der Einrichtung von Bürgerbussen verfolgt die Gemeinde das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr in der Gemeinde zu verbessern. Die Einrichtung von Bürgerbussen dient der Daseinsvorsorge für die Bürger, die Gemeinde geht aber auch einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit nach, die in einem gewissen Wettbewerb zu anderen Unternehmen steht.
Öffentliche Verkehrsbetriebe unterliegen daher nach Paragraph 4 Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz der Steuerpflicht. Dies eröffnet der Gemeinde aber die Möglichkeit zur Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA).
Zur Gründung eines BgA bedarf es eines Grundsatzbeschlusses durch den Gemeinderat.
 
Ein BgA kann grundsätzlich als Regiebetrieb als Unterabschnitt im Gemeindehaushalt geführt werden, es sind aber auch Organisationsformen wie Eigenbetrieb oder privatrechtliche Betriebsform möglich.
Durch die Gründung des Betriebs gewerblicher Art ist die Gemeinde zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Aufwendungen reduzieren sich dadurch um die 19 Prozent der Vorsteuer. Die Einnahmen unterliegen dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz.
Der Gemeinderat hat auch über die Organisationsform in der ein BgA geführt werden soll zu entscheiden. Hierzu wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine Empfehlung unterbreiten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Bürgerbusse im Gemeindehaushalt im Unterabschnitt 7921 geführt. Dieser Unterabschnitt wurde bereits im Haushaltsplan 2016 eingerichtet.
 
Beschlussvorschlag:
Der Betrieb der Bürgerbusse der Gemeinde Rielasingen-Worblingen wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt.
TOP 4
Vergabe von Bauleistungen zur Generalsanierung der Ten-Brink-Schule / Gebäude A
Gewerke:
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Schreinerarbeiten 1
- Bodenbelagsarbeiten

Vorbericht:

Folgende Gewerke wurden öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben:
  • Trockenbauarbeiten
Wurden vom Architekturbüro Graf aus Steißlingen öffentlich ausgeschrieben.

  • Malerarbeiten
  • Schreinerarbeiten 1
  • Bodenbelagsarbeiten
Wurden vom Architekturbüro Graf aus Steißlingen beschränkt ausgeschrieben.
 
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die o.g. Arbeiten an die jeweils preisgünstigsten Bieter zu vergeben.
TOP 5
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Ten-Brink-Halle

Vorbericht:

Für die Generalsanierung der Ten-Brink-Halle liegen die Honorarangebote der Ingenieurbüros Graf, Franz und Hägele vor. Diese haben bereits den Planungsauftrag für die Generalsanierung der Ten-Brink-Schule (Gebäude A).
Grundlage für die Angebote ist momentan noch die Kostenschätzung bis zum Vorliegen der Kostenberechnung.
 
Die Angebote belaufen sich beim Architekturbüro Graf aus Singen auf circa 219.856,34 Euro brutto, beim IB Franz aus Radolfzell auf circa 109.927,84 Euro brutto und beim IB Hägele aus Radolfzell auf circa 111.866,75 Euro brutto.
 
Da die oben genannte Fachingenieure bereits in das Projekt involviert sind, wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Aufträge an die oben genannten Büros zu erteilen.
TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen