Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 22.06.2016

Sitzungstermin:
Mi, 22.06.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vorstellung der abgerechneten Baumaßnahmen aus den Bereichen Hochbau, Umwelt und für das Wasserspiel seit 2013

​Vorbericht:

Die Sachbearbeiter Ebenslander, Möhrle, Schmallenbach und Schuhmacher stellen in der Sitzung jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich die größeren abgerechneten Baumaßnahmen in der Gemeinde seit 2013 vor. Die Vorstellung der Maßnahmen für den Bereich Tiefbau erfolgt später.

TOP 3
Raumordnungsverfahren für ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum in Singen (Hohentwiel)
Abschluss des Raumordnungsverfahrens und Beurteilung durch das Regierungspräsidium Freiburg

​Vorbericht:

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.09.2015 hat die Gemeinde Rielasingen-Worblingen mit Schreiben vom 24.09.2015 Stellung zum Raumordnungsverfahren für ein geplantes Einkaufs- und Dienstleistungszentrum in Singen (Hohentwiel) genommen. Zwischenzeitlich hat dieses Einkaufszentrum der ECE in Singen (Hohentwiel) die Hürde des Raumordnungsverfahrens genommen. Insgesamt dürfen nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg 16.000 Quadratmeter Verkaufsfläche realisiert werden. Abstriche gibt es zum einen beim Sortiment Sport- und Campingartikel, wo die Verkaufsfläche nur noch 1.400 Quadratmeter statt den ursprünglich geplanten 1.700 Quadratmeter umfassen darf. Zum anderen hat das Regierungspräsidium beim Sortiment Uhren und Schmuck, mit dem auf kleiner Fläche sehr große Umsätze zu erzielen sind, die Verkaufsfläche von 400 auf 300 Quadratmeter reduziert.
 
Das Regierungspräsidium kam in seiner umfangreichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des ECE vor allem wettbewerblicher Natur seien und raumordnerisch vertretbar sind. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass durch das ECE die Region insgesamt aufgewertet wird und sich noch stärker als attraktives Einkaufsziel profilieren kann.
 
In unserer Stellungnahme problematisierte die Gemeinde unter anderem neben möglichen einzelhandelsstrukturellen Auswirkungen in Bezug auf die örtliche Nahversorgung vor allem etwaige Verkehrsbelastungen im Zusammenhang mit dem Grenzübergang in die Schweiz bei Ramsen. Zu diesen Einwendungen hat die Rapp Trans AG in ihrem Gutachten eine Stellungnahme erarbeitet, die besagt, dass der induzierte Zusatzverkehr insgesamt auch nicht annähernd an die Grenze der Leistungsfähigkeit gelangt. Dies trifft auch für die Zufahrtsstraßen von Süden durch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zu. Die Rapp Trans AG hat die Einwendungen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen explizit geprüft und als unbegründet eingestuft. Auch die Leistungsfähigkeit der Grenzübergänge ist nicht beeinträchtigt.
 
Unsere vorgebrachte Kritik gegen das geplante Einkaufszentrum betreffend des vorgesehenen Lebensmittelangebots im ECE fand ebenso keine Berücksichtigung. Diesen Bedenken wird entgegen gehalten, dass es laut der Analyse der BBE Handelsberatung GmbH bei der Ansiedlung von Lebensmittelbetrieben im Einkaufszentrum vor allem in der Stadt Singen (Hohentwiel) zur Umsatzumverteilung kommen wird, die primär die großen Singener Lebensmittelanbieter treffen. Betriebsschließungen, insbesondere der in Rielasingen-Worblingen ansässigen strukturprägenden Lebensmittelmärke Edeka, Aldi, Penny und Netto schließt die BBE Handelsberatung GmbH jedoch grundsätzlich aus. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung werde nicht beeinträchtigt.
 
Nach Auffassung aller beteiligten Gutachter wird die Innenstadt von Singen (Hohentwiel) durch das Einkaufszentrum gestärkt, weil es insgesamt mehr Kaufkraft in die Innenstadt zieht. Wie sich diese Kaufkraft innerhalb der Stadt verteilt ist keine Frage der Raumordnung, solange die Versorgungsfunktion der Singener Innenstadt für die Stadt und den Mittelbereich Singen als solche nicht gefährdet wird. Auch die Funktion des Kleinzentrums Rielasingen-Worblingen werde nicht beeinträchtigt, da deren Einzelhandelsstrukturen so stabil sind, dass die zentralörtlichen Funktionen für den jeweiligen Verflechtungsbereich weiterhin problemlos wahrgenommen werden können.
 
Insgesamt kommt das Regierungspräsidium zum Ergebnis, dass durch die Ansiedlung des Einkaufs- und Dienstleistungszentrums in Singen (Hohentwiel) das Beeinträchtigungsverbot im Sinne des Landesentwicklungsplans nicht verletzt wird. Umweltrelevante oder verkehrliche Auswirkungen, die für die raumordnerische Beurteilung von Bedeutung wären, wurden nicht festgestellt.

TOP 4
Annahmen von Einzelspenden

Vorbericht:

Die sogenannten „Schwarzen Männer“, eine Gruppe des Narrenvereins Katzdorf Arlen, haben dem Kinderhaus Fröbel für die Anschaffung von Spielmaterial 120 EUR gespendet. Geschäftsbeziehungen bestehen keine. 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Spenden an.
TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen