Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 14.09.2016

Sitzungstermin:
Mi, 14.09.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vorstellung des Abschlussberichtes der Flussgebietsuntersuchung Radolfzeller Aach im Gemeindegebiet von Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Die aktuellen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) des Landes haben gezeigt, dass von der Radolfzeller Aach eine Gefährdung für große Ortsteile von Rielasingen-Worblingen ausgeht. Nach diesen Karten sind bereits bei 10-jährlichen Hochwasserereignissen weite Ortsbereiche betroffen. Im Falle großer, zum Beispiel 100-jährlicher, Hochwasser waren nach diesen Karten weitere innerörtliche Bereiche betroffen. Die Gemeinde war damit weit von dem für Innerortsbereiche in der Regel angestrebten 50- bis 100-jährlichen Hochwasserschutz entfernt. Eine Verbesserung des Hochwasserschutzes hätte daher angestrebt werden sollen.
 
Die im Rahmen der Hochwassergefahrenkarten-Untersuchung festgestellten großräumigen innerörtlichen Überflutungen bei 100-jährlichen Hochwasserereignissen hatten auch Konsequenzen im Hinblick auf zukünftige Neubebauungen. Nach dem neuen Wassergesetz (WG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Paragraph 78) sind Neubebauungen in Überschwemmungsgebieten (HQ100-Bereichen) nur noch in Ausnahmefällen möglich. Sollten Ausnahmeregelungen greifen, so ist der durch die Neubebauung für Hochwasser verlorengehende Retentionsraum zeitgleich auszugleichen.
 
Da in Rielasingen-Worblingen große Ortsbereiche nach diesen Hochwassergefahrenkarten im Falle 100-jährlicher Hochwasserereignisse überflutet werden, stellte dies für die Gemeinde eine massive Einschränkung in der Gemeindeentwicklung dar. Aber auch Privatpersonen sind durch die Bauverbote betroffen.
 
Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen, das Büro WALD + CORBE GmbH & Co. KG mit einer Flussgebietsuntersuchung zu beauftragen. Im Rahmen einer Flussgebietsuntersuchung können Lösungen entwickelt werden, wie ein zum Beispiel 100-jährlicher Hochwasserschutz hergestellt werden kann. Durch einen Bestandsschutz wären Neubebauungen im dann geschützten Bereich ohne Retentionsausgleichsmaßnahmen wieder möglich.
 
Ein Vertreter des beauftragten Büros WALD + CORBE GmbH & Co. KG wird das Ergebnis dieser Flussgebietsuntersuchung der Radolfzeller Aach für das Gemeindegebiet von Rielasingen-Worblingen vorstellen.

TOP 3
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

1. Ausgangslage
Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsgesetzes vom 04.05.2009 als Umstellungszeitpunkt der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung in Konten (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg den 01.01.2016 festgelegt.
 
Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde zunächst von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag ein Wahlrecht angedacht. Dieses Wahlrecht ist zwischenzeitlich mit Beschluss des Landtags vom 11.04.2013 zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 nicht mehr vorgesehen. Die Übergangsfrist bis zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt wurde jedoch um 4 Jahre auf den 01.01.2020 verlängert. Zur Diskussion steht daher nicht mehr das "ob", sondern nur noch "wie" und zu welchem Zeitpunkt die Umstellung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen umgesetzt werden soll.
 
Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist mit einem Umstellungszeitraum bei der Größenordnung von Rielasingen-Worblingen von mindestens 2 Jahren auszugehen. Das Projekt "Umsetzung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen" wird in dieser Zeit Personalkapazitäten in allen Bereichen der Verwaltung binden, da die Umstellung im Wesentlichen neben dem laufenden Geschäft der Verwaltung erfolgen muss. Insbesondere bei der Kämmerei wird es in der Umstellungsphase zu einer deutlichen Mehrbelastung kommen, da unabhängig von der Migration des der bisherigen Finanzsoftware auf das neue Programm „Finanz+ Kommunale Doppik“ alle bisherigen Verfahrensabläufe in der Kameralistik zeitgleich erledigt werden müssen.
 
Unerlässlich für ein in Bezug auf Dauer und Umfang sicher einmaliges Projekt der Kämmerei ist jedoch die grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates, dass das NKHR in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen eingeführt und das Projekt ausdrücklich vom Gemeinderat unterstützt wird.
 
2. Zeitplan zur Umstellung
Zu Beginn des Umstellungsprojekts ist die Festlegung eines Stichtags für die Einführung des NKHR zwingend. Nach Artikel 13 Absatz 4 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts kann ein Umstellungszeitpunkt vor dem Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden. Seitens der Verwaltung wird aus den unter Ziffer 1 genannten Gründen als Stichtag für die Eröffnungsbilanz der 01.01.2019 (damit 2019 erster doppischer Haushalt) als sinnvollster Zeitpunkt erachtet.

Hieraus ergäbe sich folgender Zeitplan:
  • 14.09.2016 - Grundsatzbeschluss zum NKHR durch den Gemeinderat anschließend Präzisierung des Projektauftrags durch Projektverfügung des Bürgermeisters aufgrund des Grundsatzbeschlusses durch den Gemeinderat
  • Oktober 2016 - Beginn 1. Projektphase (Erfassung und Bewertung des Vermögens) danach Verlauf des Projekts wie in Anlage 2 dargestellt
  • Herbst 2017 - Beginn der Migration auf die EDV-Lösung Finanz+ Kommunale Doppik und EDV-Schulungen
  • Herbst 2018 - Haushaltsberatungen für den doppischen Haushalt 2019
  • 01.01.2019 - Das NKHR bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist Wirklichkeit. Erstellung der Eröffnungsbilanz.
  • Herbst 2019 - letzter kameraler Jahresabschluss 2018

3. Projektstruktur
Ziel des Projektes "NKHR in Rielasingen-Worblingen" ist die Einführung der doppelten Buchführung (Kommunale Doppik)
  • mit der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs (Ergebnisrechnung)
  • einer Gesamtdarstellung des kommunalen Vermögens und der Schulden (Vermögensrechnung/Bilanz)
  • der Darstellung der Liquiditätsentwicklung und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung)
  • sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung
bis zum 01.01.2019.
 
Das Gesamtprojekt soll aufgrund der anstehenden umfangreichen Änderungen in folgende fünf Teilprojekte untergliedert werden:
 
Teilprojekt 1 (TP 1): Erfassung und Bewertung der Aktiva und Passiva
Inhalt: Erfassen und Bewerten sämtlichen Vermögens und aller Schulden.
 
Hinweis: In der bisherigen Vermögensrechnung wurde das Anlagevermögen in unterschiedlicher Tiefe erfasst. Da künftig das gesamte Anlagevermögen nach den Grundlagen des NKHR zu erfassen ist, bedeutet dies, dass eine vollständige Bewertung aller gemeindeeigener Gebäude, Grundstücke, Grünanlagen, Spielplätze, Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Wald, Brücken, Feldwege et cetera erfolgen muss. Des Weiteren müssen alle beweglichen Ausstattungsgegenstände inventarisiert werden. Zukünftig ist eine Inventur durchzuführen.
 
Die Vermögensbewertung wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen und des gültigen Bilanzierungsleitfadens der Lenkungsgruppe NKHR Baden-Württemberg (Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Datenverarbeitungsverbund BW) erfolgen und befindet sich damit im gesetzlichen und revisionssicheren Bereich.
 
Teilprojekt 2 (TP 2): Haushaltsgliederung
Inhalt: Erarbeiten eines Produktbuches, Entwicklung der Struktur des neuen Haushalts, Bildung von Teilhaushalten, Budgetierung, Definition von Zielen, Ermittlung von Kennzahlen und Erarbeitung der Grundlagen einer Kostenrechnung.
 
Teilprojekt 3 (TP 3): Finanzsoftware
Vorbereitung der EDV-technischen Umstellung, Anbindung der Schnittstellen (Vorverfahren), Altdatenübernahme und die Erstellung eines Berechtigungskonzeptes.
 
Teilprojekt 4 (TP 4): Aufstellung erster Haushaltsplan
Inhalt: Information aller Beteiligten, Anpassung des Planungsprozesses und Erstellung des Werkes.
 
Teilprojekt 5 (TP 5): Erstellung Eröffnungsbilanz
Inhalt: Übernahme der Werte und Erstellung.
 
4. Zuständigkeiten
Die folgenden grundlegenden Entscheidungen stellen aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung sowie der für die Gemeinde inhaltlichen und wirtschaftlichen herausragenden Bedeutung kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar (Paragraf 44 Absatz 2 Gemeindeordnung). Sie sind daher der Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderates zuzuordnen und bleiben dem Gemeinderat vorbehalten:
  • Festlegung Umstieg auf das NKHR vor 2020 (Artikel 13 Absatz 4 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts)
  • Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach Paragraf 52 Absatz 3 Nummer 2.2 Gemeindehaushaltsverordnung in der Eröffnungsbilanz (Wahlrecht) (Paragraf 62 Absatz 6 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung)
  • Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung (Paragraf 39 Absatz 2 Nummer 14, Paragraf 81 Absatz 1 Gemeindeordnung)
  • Beschluss des Finanzplans mit Investitionsprogramm (Paragraf 85 Absatz 4 Gemeindeordnung)
  • Feststellung des Jahresabschlusses (Paragraf 39 Absatz 2 Nummer 14, Paragraf 95 b Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung).
Im ersten Schritt ist somit für die Einführung des NKHR ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Festlegung des Umstellungszeitpunkts erforderlich.
 
Ausgehend von diesem Grundsatzbeschluss ist es für einen reibungslosen Projektablauf aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass Entscheidungen (insbesondere zur Vermögensbewertung, der Gliederung in Teilhaushalte, zur Aufstellung des Produktplans, dem Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) im Rahmen des Projekts direkt getroffen werden können. Dadurch ist gewährleistet, dass flexibel auf die jeweiligen Projektphasen reagiert und zügig in allen Teilprojekten weitergearbeitet werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, diese Entscheidungen (mit Ausnahme der oben genannten dem Gemeinderat vorbehaltenen Entscheidungen) dem Bürgermeister zu übertragen.

5. Finanzsoftware
Rückblickend kann festgesellt werden, dass die Entscheidung für DATA-PLAN Finanz+ im Jahre 2004 richtig war. Die Finanzsoftware Finanz+ wird von der Firma DATA-PLAN durch Finanz+ Kommunale Doppik ersetzt.
In Baden-Württemberg wurden bereits Kommunen von DATA-PLAN auf Finanz+ Kommunale Doppik umgestellt.
Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden als separate Buchungskreise derzeit mit der Betriebskameralistik geführt. Durch die Umstellung auf Finanz+ Kommunale Doppik sind diese Betriebe auch betroffen.
Zum 01.01.2019 werden 5 Kommunen im Landkreis umgestellt. Dadurch sind Synergieeffekte durch Schulungen vor Ort möglich. Durch die Umstellung von Finanz+ auf Finanz+ Kommunale Doppik werden dennoch insgesamt 15 EDV-Schulungstage für die Mitarbeiter der Kämmerei notwendig sein.
 
6. Schulungsmaßnahmen
Im Landkreis Konstanz haben sich 17 Gemeinden und der Gemeindeverwaltungsverband Höri zu einem gemeinsamen Projekt zur Umstellung entschieden. In einem sogenannten Gemeinschaftsprojekt begleitet die Firma Schüllermann Consulting GmbH den Umstellungsprozess durch 21 Workshops, in denen die rechtssichere Umsetzung begleitet, Dokumente und Hilfsunterlagen zur Verfügung gestellt und Probleme und Fragen auch über eine Hotline behandelt werden. Das Gemeinschaftsprojekt endet mit dem ersten doppischen Jahresabschluss. Durch die Unterstützung im Gemeinschaftsprojekt ist nach Auffassung der Kämmerei kein zusätzlicher Personalbedarf notwendig.
Die Leiterin des Rechnungsamtes und ihre Vertreterin haben die Verantwortung für den reibungslosen Echtbetrieb ab 01.01.2019. Dies bedeutet nicht nur Anwendung der neuen Software, sondern es sind auch vertiefte theoretische Kenntnisse in der kommunalen Doppik notwendig. Diese Kenntnisse werden in einem 25 tägigen Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal erworben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei benötigen neben den EDV-Schulungen ebenfalls grundsätzliche Kenntnisse im neuen Rechnungswesen. Diese Kenntnisse werden in einem 6 tägigen Grundlehrgang Buchhalter Kompakt erworben.
 
7. Gesamtkosten Umstellungsprozess (einmalige Kosten)
Gemeinschaftsprojekt Firma Schüllermann - 23.500 Euro
DATA-PLAN Lizenzkosten und Schulungen - 46.700 Euro
Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal für 2 Personen - 5.000 Euro
Grundlehrgang Buchhalter Kompakt für 6 Personen - 6.800 Euro
Unvorhergesehenes 5% - 4.100 Euro
Gesamtprojekt - 86.100 Euro
 
Anlagen:
Anlage 1: Projektstrukturplan
Anlage 2: Projektablaufplan
 
Beschlussvorschlag:
  • Das Rechnungswesen für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen wird zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.
  • Der Beauftragung des Rechnungsamtes als federführendes Amt für das Projekt NKHR sowie der Übertragung der Projektleitung an Frau Verena Manuth wird zugestimmt.
  • Für den Umstellungsprozess werden insgesamt 86.100 Euro in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 zur Verfügung gestellt.
  • Die Durchführung des Projekts NKHR soll entsprechend der dargestellten Projektstruktur (Anlage 1) erfolgen.
  • Entscheidungen innerhalb des Projekts mit Ausnahme der grundlegenden dem Gemeinderat vorbehaltenden Entscheidungen (Ziffer 4 des Vorberichtes) werden auf den Bürgermeister übertragen.
  • Die Umstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Firma DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Stuttgart, mit der Migration auf das Finanzverfahren Finanz+ - Kommunale Doppik.
  • Das Angebot der DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, Stuttgart vom 02.05.2016 über 46.700 Euro für die Umstellung und die Migration auf Finanz+ - Kommunale Doppik wird angenommen. Den für den Vergabebeschluss formell notwendigen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 46.700 Euro wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel für die Doppik-Migration sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand sind entsprechend des Angebots als einmalige Kosten im Rahmen der Haushaltsjahre 2017/2018 zur Verfügung zu stellen und zu veranschlagen.
  • Sach- und Personalkosten für die NKHR-Umstellung sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.
  • Die Umstellung soll mit dem eigenen Personal erfolgen. Die Projektleitung wird beauftragt eine adäquate Überstundenregelung auszuarbeiten.

TOP 4
Annahme der im 1. Halbjahr 2016 eingegangenen Kleinspenden

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 19.06.2006 einem vereinfachten Verfahren zu Paragraph 78 Absatz 4 GemO für Kleinspenden bis zu 100 Euro zugestimmt. Diese Kleinspenden werden halbjährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im 1. Halbjahr 2016 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:
 
Für das Kinderhaus St. Raphael:
  • Familie Schäfer - 10 Dosen Kinderknete im Wert von 10 Euro
  • Firma Futterhaus - 10 Tierkalender im Wert von 50 Euro
  • Familie Fürst - Bilderbuch im Wert von 9,95 Euro
  • Familie Stiem - gebrauchter Boxsack im Wert von 20 Euro
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
Für das Kinderhaus Fröbel:
  •  Herr Bernhardt - Spielhaus im Wert von 60 Euro
  • Frau Wiedenbach - Buch im Wert von 12,99 Euro
  • Familie Brunner - gebrauchte Sandspielsachen und 2 Bälle im Wert von 65 Euro
  • Einwohner aus Arlen - Pfandflaschensammelaktion und Geldspenden in diesem Zusammenhang im Wert von 564,20 Euro 
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung 
Für das Kinderhaus Rosenegg:
  • Familie Dreher - Motorikschleife im Wert von 5 Euro
  • Frau Nowak - 2 Tischpiele im Wert von 6 Euro
  • Familie Eek - gebrauchte Verkleidungsutensilien im Wert von 12 Euro
  • Familie Fessel - gebrauchte Verkleidungsutensilien im Wert von 15 Euro
  • Familie Pedrogradsew - gebrauchte Verkleidungsutensilien im Wert von 6 Euro
  • Familie Ibrahimpasic - gebrauchte Verkleidungsutensilien im Wert von 6 Euro
  • Familie Houssin - gebrauchte Verkleidungsutensilien im Wert von 4 Euro
  • Herr Röhle - gebrauchte Werkstattgeräte (Sägen, Schraubzwingen, Hammer, Hobel, Stechbeitel, Schleifmaschine) im Wert von 68 Euro
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen