Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 12.10.2016

Sitzungstermin:
Mi, 12.10.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bebauungsplan “Aufgehender”
- Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Vorbericht:

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 'Aufgehender' sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.04.2016 gefasst. Dieser Beschluss wurde am 04.05.2016 öffentlich bekanntgemacht.
 
Die vom Gremium gewählte Variante zur Nachverdichtung des Plangebietes wurde in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Weiterhin wurden im östlichen Plangebiet im Bereich Oberdorfstraße zusätzliche Baufenster gebildet.
 
Die Grünplanung ist mit dem Büro 365° und die Verkehrsplanung mit dem Büro Raff abgestimmt. Zwischenzeitlich hat eine gutachterliche Stellungnahme zum Schallimmissionsschutz ergeben, dass für das Baugebiet 'Aufgehender' in der vorliegenden Entwurfsfassung keine aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen für die vorhandene, schutzwürdige Bebauung erforderlich sind.
 
In der Sitzung wird die oben genannte Planung (siehe Anlage) im Detail vorgestellt. Das Gremium wird gebeten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu beschließen.

TOP 3
3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungs-Einrichtungen ab 01.01.2017

Vorbericht:

In der Änderungssatzung sind folgende Neuerungen eingearbeitet:
Zum 01.01.2017 wird im Kinderhaus Fröbel eine Halbtagsgruppe angeboten, nachdem die Nachmittagsauslastung der Regelgruppen sehr gering ist.
Da in der Satzung nun auch Spielgruppen geregelt sind, wird die Möglichkeit eröffnet bei Bedarf ab 01.01.2017 Spielgruppen einzuführen ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.
 
Die Änderungssatzung beinhaltet eine Erhöhung der Gebühren und eine Erhöhung der Einkommensbeträge bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Einkommensstufen:
Am 04.12.2014 haben die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände Baden-Württemberg für die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 eine Erhöhung der Gebühren um jeweils 3 Prozent beschlossen. Dabei lag der Vereinbarung zu Grunde, wieder einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Gebühren der Eltern zu erreichen.
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist dieser Empfehlung gefolgt und hat zunächst die Kindergartengebühren zum Kindergartenjahr 2015/2016 angehoben.
Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Das Ziel, weiterhin eine Kostendeckung durch Gebühren der Eltern von 20 Prozent zu erreichen, bedeutet die Notwendigkeit einer Erhöhung über die der gemeinsamen Empfehlung zugrunde liegende Steigerung von 3 Prozent pro Kindergartenjahr hinaus. Mit Schreiben vom 03.05.2016 haben sich die Kirchen und kommunalen Landesverbände auf folgende Regelungen verständigt:
  • Es gibt für das Kindergartenjahr 2016/2017 keine Empfehlung für neue Gebührensätze.
  • Die zu Beginn des Jahres 2016 aufgrund der Verbesserungen der Regelungen des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst eingetretenen Steigerungen beim Personalaufwand werden bei der Festsetzung der Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 (ab September 2017) mit einer Erhöhung von 6 bis 8 Prozent gegenüber dem im Dezember 2014 festgelegten Gebührensatz 2016/2017 umgesetzt werden.
  • Es liegt im freien Ermessen von Gemeinden und freien Trägern, für das Kindergartenjahr 2016/2017 vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Gebührenerhöhung 2017/2018 einen „Zwischenschritt“ einzulegen, indem die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 über die veröffentlichen 3 Prozent hinaus erhöht werden.
  • Die Erhöhung wäre zwischen Kommunen und freien Trägern vor Ort gemeinsam umzusetzen.
In seiner Sitzung am 13.06.2016 hat der Kindergartenausschuss (Katholische Kirchengemeinde, Mehr Räume für Kinder gGmbH und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen) über die Angelegenheit beraten und empfohlen, die Kindergartengebühren zum 01.01.2017 über die bereits empfohlenen 3 Prozent hinaus um weitere 5 Prozent zu erhöhen. Diese Gebührensätze sollten dann erst wieder zum Kindergartenjahr 2018/2019 also zum 01.09.2018 verändert werden. Dadurch würde eine Anpassung zum 01.09.2017 entfallen, was eventuell dazu führt, dass die Anpassung zum 01.09.2018 wieder etwas größer ausfällt.
 
Die monatlichen Gebühren für die in der Empfehlung genannten zwei Angebotsformen lauten dann ab dem 01.01.2017 mit der zusätzlichen Erhöhung von 5 Prozent:

Regelkindergarten

(Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):
für Familien:
mit 1 Kind - 118 Euro (bisher 108 Euro),
mit 2 Kindern - 89 Euro (bisher 83 Euro),
mit 3 Kindern - 60 Euro (bisher 54 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern - 19 Euro (bisher 17 Euro)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen. 

Kleinkindbetreuung

(Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):
für Familien:
mit 1 Kind - 345 Euro (bisher 317 Euro),
mit 2 Kindern - 257 Euro (bisher 237 Euro),
mit 3 Kindern - 174 Euro (bisher 160 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern - 69 Euro (bisher 65 Euro)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen.
 
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat zum Kindergartenjahr 2000/2001 mit Einführung der Ganztagsbetreuung im Ü3-Bereich einkommensabhängige Gebühren in dieser Angebotsform eingeführt. Mit 6 Einkommensstufen ergaben sich in 10-Prozentpunkte-Schritten Gebührennachlässe von bis zu 50 Prozent.
Zum Kindergartenjahr 2004/2005 wurden die Einkommensbeträge geringfügig erhöht und das System auf 10 Einkommensstufen erweitert. Somit gab es in 5-Prozentpunkte-Schritten Gebührennachlässe von bis zu 50 Prozent.
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 hat der Gemeinderat beschlossen dieses System der einkommensabhängigen Gebühren auch im Kleinkindbereich einzuführen.
Die derzeit gültige Satzung beinhaltet 6 einkommensabhängige Angebotsformen mit jeweils 40 Gebührensätzen.
Die Verwaltung hat eine Anpassung der Einkommensbeträge an die Entwicklung der Haushaltseinkommen erarbeitet und schlägt gleichzeitig eine Reduzierung der Einkommensstufen vor.
Laut Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes hat der Nominallohn (gezahltes Geld für geleistete Arbeit) im Zeitraum 2004 bis 2015 um rund 19 Prozent zugenommen. Diese Einkommenszunahme spiegelt sich auch in der Entwicklung der Einkommensverteilung bei den Kindergartengebühren wieder. Entsprechend der Nominlalohnentwicklung hat die Verwaltung die Einkommensbeträge angepasst. Als weitere Orientierung hat die Verwaltung die Zahlen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Je nach Art des Haushaltes ergeben sich unterschiedliche Jahres-Brutto-Einkommen.
 
Gleichzeitig hat die Verwaltung die bisherigen 10 Einkommensstufen aus Vereinfachungsgründen auf 5 Stufen reduziert. Diese Stufenreduzierung und die größere Einkommensspanne führen unweigerlich zu Einnahmeeinbußen, da 5 der bisherigen 10 Stufen zu einer höheren Gebührenermäßigung führen. Die bisherige Stufe 3 (= 60 Prozent der Regelgebühr) erhöht sich auf 65 Prozent. Da augenblicklich aber kein Fall dieser Einkommensgruppe in den kommunalen Kinderhäusern angemeldet ist, hat diese Verschlechterung keine unmittelbare Auswirkung auf den Nutzer. Die bisherige höchste Einkommensstufe wird von 100 Prozent je nach Einkommen in 90 Prozent oder 100 Prozent übergeführt. Die Verwaltung kann keine genauen Angaben über diese Veränderung machen, da gemäß Satzung in dieser Einkommensstufe keine Einkommensnachweise zu erbringen sind. Die Verwaltung hat daher die maximale Einnahmeeinbuße anhand der angemeldeten Familienverhältnisse im September 2016 ermittelt. Die maximale Einnahmeeinbuße beruht auf der Annahme, dass alle 100 Prozent Fälle in die 90 Prozent übergeführt werden. Also von Stufe 10 in Stufe 4 neu. Die Einnahmeeinbuße für das Kindergartenjahr beträgt dann maximal 18.668,10 Euro. Verbleiben alle 100 Prozent Fälle weiterhin in der 100 Prozent Stufe, so beträgt die Einnahmeeinbuße minimal 1.810,60 Euro.
 
Eine Übersicht über die Veränderung der Gebührensätze durch die Änderung der Einkommensstufen und die Gebührenerhöhung liegt als Anlage 3 bei.
 
Am 19.09.2016 ist die Anhörung der Elternbeiräte erfolgt. Die Reduzierung der Einkommensstufen und die Erhöhung der Einkommensbeträge wurden begrüßt, auch wenn es im Zeitpunkt der Umstellung bei den Nutzern Gewinner und Verlierer gibt.
Die Gebührenerhöhung im Zuge der Tariferhöhung war für die anwesenden Elternbeiräte nachvollziehbar, zumal die Gemeinde weiterhin mit der Gebührendeckung weit unter den von den Verbänden angestrebten 20 Prozent der Betriebsausgaben liegt.
 
Die als Anlage 1 beigefügte Kalkulation wird in der Sitzung erläutert.
Als Anlage 2 ist die Änderungssatzung beigefügt.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungsatzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen.
 

TOP 4
Generalsanierung der Ten-Brink-Schule
- Vorstellung der Kostenberechnung

Vorbericht:

Aufgrund der fortgeschriebenen Planung für die Generalsanierung Ten-Brink-Sporthalle ergeben sich aktuelle Kosten in Höhe von 2.600.449,88 Euro. Für die Sportgeräte und die Möbelierung der Umkleidekabinen fallen zusätzlich Kosten von 96.000,00 Euro an.
Dies bedeutet Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung vom 17.09.2015 in Höhe von 2.135.187,25 Euro von zirka 561.262,63 Euro.
 
Näherer Vortrag erfolgt in der Sitzung.

TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen