Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 15.02.2017

Sitzungstermin:
Mi, 15.02.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe von Wegebauarbeiten in den Friedhöfen Rielasingen und Worblingen

Vorbericht:

Die Wegebauarbeiten wurden vom Ortsbauamt beschränkt ausgeschrieben.

TOP 3
Jahresbericht des Kinder- und Jugendförderteams

Vorbericht:

Das Kinder- und Jugendförderteam wird in der Sitzung den Jahresbericht für das Jahr 2016 erläutern. In diesem Rahmen wird die Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte Anja Kurz ihre bisherigen Tätigkeiten beschreiben und einen Ausblick geben.

Der Bericht ist der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
TOP 4
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016

Vorbericht:

Gemäß Paragraf 46 Ziffer 10 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabemittel, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.
 
Sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt sind Haushaltsausgabereste für noch nicht begonnene Maßnahmen beziehungsweise für im Haushaltsjahr 2016 begonnene, jedoch nicht fertig gestellte Maßnahmen zu bilden.
Im Vermögenshaushalt sind Haushaltseinnahmereste über Zuweisungen zu bilden, deren Zuschussbescheide der Gemeinde vorliegen und deren Geldeingang in 2016 nicht mehr erfolgte.
Auch über die in 2016 veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro wird ein Haushaltseinnahmerest gebildet.
 
Obwohl für den Neubau der Talwiesenhallen die anhängigen Gerichtsverfahren im Kalenderjahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnten und mit den richterlichen Entscheidungen noch Zahlungen geleistet werden müssen, kann gemäß Paragraf 21 Absatz 1 GemHVO nicht nochmals ein Haushaltsausgaberest gebildet werden. Der Gemeinderat oder seine Ausschüsse werden daher nach den richterlichen Entscheidungen für die Auszahlungen jeweils außerplanmäßige Ausgaben beschließen müssen.
 
Zunächst werden in der heutigen Sitzung die Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen und Gebäudeunterhaltung beschlossen. Die Bildung der Haushaltsreste der budgetierten Bereiche erfolgt nach deren Abrechnung in einer späteren Sitzung.
 
Der Anlage sind der Beschlussvorschlag und die einzelnen Haushaltsreste zu entnehmen.
TOP 5
Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse der Gemeinde in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 gemäß Paragraph 62 Absatz 6 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Vorbericht:

Nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) werden die von der Gemeinde geleisteten Investitionszuschüsse nicht als laufender Aufwand, sondern als aktive Abgrenzungsposten in der Rechnungslegung angesetzt. In den folgenden Jahren erfolgt die Auflösung der sogenannten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Diese Auflösungen belasten zukünftig das ordentliche Ergebnis der Gemeinde.
 
Entsprechend des Paragraf 62 Absatz 6 Satz 2 GemHVO besteht ein Wahlrecht für die Bilanzierung der Investitionszuschüsse, die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag geleistet wurden.
 
Um die in der Umstellungsphase gebotenen Vereinfachungen optimal zu Nutzen und die Belastung zukünftiger Haushaltsjahre so gering wie möglich zu halten, wird vorgeschlagen, auf den Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zu verzichten.
Allerdings schlägt der Bilanzierungsleitfaden (2. Auflage) Ausnahmen für die Ausübung des Wahlrechtes vor. Die Aufzählung dieser Ausnahmen steht jedoch unter Vorbehalt, da die Evaluierung der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) noch nicht abgeschlossen ist.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen