Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 08.03.2017

Sitzungstermin:
Mi, 08.03.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe der Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
- Sanierung Hardstraße BA 2

Vorbericht:


Die vorgenannten Arbeiten waren öffentlich ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 16.12.2016 wird in der Sitzung vorgestellt.
 
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu vergeben.

TOP 3
Vergabe der Wasserleitungsbauarbeiten
- Sanierung Hardstraße BA 2

Vorbericht:


Die vorgenannten Arbeiten waren beschränkt ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 16.12.2016 wird in der Sitzung vorgestellt.
 
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen die vorgenannten Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu vergeben.

TOP 4
Spielplatz “Am alten Sportplatz” im Ortsteil Worblingen
- Abbruch von zwei bestehenden Spielgeräten sowie Erstellung eines neuen Spielgerätes

Vorbericht:


Der Technische- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2016 mit der Anschaffung eines neuen Spielgerätes befasst. Dabei hat der Ausschuss beschlossen, für die Anschaffung des ausgewählten Drei-Turm-Spielgerätes 70.000 Euro in den Haushaltsplan 2017 einzustellen. Zwischenzeitlich hat das Ortsbauamt Angebote für vergleichbare Spielgeräte eingeholt. Dabei hat sich ergeben, dass abweichend vom ursprünglichen Angebot ein vergleichbares Spielgerät (gleiche Funktionen) zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten wurde.
 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen die Anschaffung dieses günstigeren Spielgerätes zu beschließen.
 
Auf die Anlage wird verwiesen.

TOP 5
Bebauungsplan “Unterdorf” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet:
a) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Unterdorf” sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Vorbericht:


Zu a)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2016 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterdorf“ gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen (Aufstellungsbeschluss), nachdem im Jahr 2001 das damalige Bebauungsplanaufstellungsverfahren aufgrund der Emissionen eines anliegenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht weitergeführt werden konnte.
Mit dem Bebauungsplan „Unterdorf“ soll insbesondere die Realisierung von Wohnbebauung in diesem Gebiet ermöglicht werden.
Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten. Die Größe der festgesetzten Grundfläche nach Paragraph 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung liegt unter den zulässigen 20.000 Quadratmeter.
Damit verbunden ist auch der Verzicht auf einen formellen Umweltbericht. Darüber hinaus findet die Eingriffsregelung (Paragraph 1a Baugesetzbuch in Verbindung mit Paragraph 18 Bundesnaturschutzgesetz) keine Anwendung. Die Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen entfallen.
Die Textteile (Begründung, Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Umweltbeitrag) und der Entwurf des Rechtsplans sind als Anlagen beigefügt. Der Gemeinderat wird um Beratung und Zustimmung zur Planung gebeten.
 
Zu b)
Der Gemeinderat wird um Beschluss der Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und um Beschluss der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch gebeten.

TOP 6
Bürgerbeteilungsprozess Rielasingen-Worblingen 2030 Initiative des Standortmarketingvereins PRO|RIWO

Vorbericht:


Der Standortmarketingverein PRO|RIWO möchte das Projekt „Rielasingen-Worblingen 2030“ in die Wege leiten. Dabei kann auf den bisherigen Strukturen und Erfahrungen in der Gemeinde aufgebaut werden (wie „Offene Bürgerbeteiligungen“ im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanungen, Wirkungsanalyse von festgelegten Maßnahmen sowie Fortschreibung der Ziele und des Maßnahmenplans durch den Gemeinderat, Erarbeitung von Leitlinien/Leitbild über Arbeitskreise et cetera).
Mit Unterstützung von Martin Müller als externen Fachmann (begleitendes Coaching) wurde Ende Januar 2017 ein erster Workshop im Hotel Krone initiiert. Dabei konnten die Teilnehmer/innen in Gruppenarbeit zu verschiedene Themenbereichen Ideen entwickeln.
 
Das Projekt „RW 2030“ ist über die Initiative Allianz für Beteiligung e.V.  in das Förderprogramm „Gut beraten! Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg aufgenommen worden. Dem PRO|RIWO Standortmarketingverein wurde zweckgebunden für sein Vorhaben ein Beratungsgutschein in Höhe von 4.000 EUR bewilligt.
 
Ein wichtiges Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Dialog zwischen Politik (Gemeinderat), Bürgerschaft, Verwaltung und Wirtschaft zu fördern und im gemeinsamen Miteinander den Beteiligungsprozess weiter zu entwickeln. Eine zentrale Aufgabe besteht in der nachhaltigen Entwicklung von Strategien zur Bündelung und Vernetzung aller Kräfte und Maßnahmen.
In der Folge stellen sich dann die Fragen, wie die Einwohner in der Zukunft in Rielasingen-Worblingen leben wollen und wie die Zukunft gemeinsam gestaltet werden kann.
 
Neben der Erarbeitung von Ideen in Workshops ist unter anderem vorgesehen, ein Alleinstellungsmerkmal für Rielasingen-Worblingen (Was verbinde ich mit der Gemeinde?) herauszustellen, um die Attraktivität der Gemeinde weiter zu verbessern und stärker nach außen zu vermarkten.
 
In der Sitzung wird Herr Müller das Projekt näher erörtern und steht für Fragen gerne zur Verfügung.

TOP 7
Haushaltszwischenbericht 2016

Vorbericht:


Die Leiterin des Rechnungsamtes gibt einen Überblick über den Erfüllungsstand des Haushaltsplanes 2016. Mit einbezogen werden dabei mögliche Budgetüberträge und die bereits gebildeten Haushaltsreste.

TOP 8
Beteiligungsbericht 2015

Vorbericht:


Gemäß Paragraph 105 Absatz 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und der Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu fertigen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Umfang der Berichtspflicht richtet sich nach der Höhe der unmittelbaren Beteiligung. Beträgt diese weniger als 25 von Hundert, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken.
Der Bericht kann sich auf freiwilliger Basis auch auf Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der Gemeinde erstrecken.
Der beiliegende Bericht umfasst alle Beteiligungen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, auch die an Zweckverbänden.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Beteiligungsbericht 2015 zu.

TOP 9
Annahmen von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Herr Bürgermeister Baumert möchte der Ten-Brink-Schule für deren Fitnessraum ein gebrauchtes Laufband im Wert von circa 200,00 Euro übereignen.
  • Die Firma Foto-Express-Stober GmbH aus Deggendorf, hat dem Kinderhaus Fröbel 137,00 Euro zugewendet.
    Das Fotostudio hat in diesem Jahr die Kinder des Kinderhauses Fröbel fotografiert.
  • Der Förderverein der Hebelschule möchte der Gemeinde 11.000,00 Euro für den geplanten Bewegungsspielplatz der Hebelschule zuwenden.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Spenden an.

TOP 10
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für Schlusszahlungen für den Bau der Talwiesenhallen

Vorbericht:


Wie zuletzt im Rahmen der Bildung der Haushaltsausgabereste 2016 berichtet, laufen noch gerichtliche Verfahren über die Höhe der Verbindlichkeiten aus Schlussrechnungen beim Bau der Talwiesenhallen.
 
Ein Verfahren konnte zum Abschluss gebracht werden. Für die geleisteten Dachdeckungsarbeiten der Firma Fritz GmbH, Sulz am Neckar, hat die Gemeinde eine Schlusszahlung in Höhe von 46.829,32 Euro zu leisten.
Durch den Abschluss dieses Verfahren ergibt sich auch die Schlusszahlung in Höhe von 11.900,00 Euro an die Firma Klotz und Partner GmbH, Stuttgart, die die Projektsteuerung für die Gemeinde übernommen hat.
Es verbleibt nun nur noch die ungewisse Verbindlichkeit gegenüber dem Architekturbüro KTL.
 
Für die Schlusszahlungen konnten aus rechtlichen Gründen keine Haushaltsreste von 2016 nach 2017 übertragen werden und es wurden auch keine Mittel im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Daher muss für die fälligen Schlusszahlungen eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 58.729,32 Euro beschlossen werden.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe von 58.729,32 Euro im Zusammenhang mit Schlussrechnungen zum Bau der Talwiesenhallen zu.

TOP 11
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 12
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen