Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 26.04.2017

Sitzungstermin:
Mi, 26.04.2017
Sitzungsbeginn:
16:30 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

TOP 2
Raumordnungsverfahren für den Trockenabbau von Kies und Sand im Gewann 'Dellenhau', Gemarkung Hilzingen
- Stellungnahme der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Das Regierungspräsidium Freiburg führt als höhere Raumordnungsbehörde das Raumordnungsverfahren für den Trockenabbau von Kies und Sand im Gewann „Dellenhau“, Gemarkung Hilzingen durch. Rechtsgrundlage für dieses Raumordnungsverfahren ist das Raumordnungsgesetz in seiner aktuellen Fassung.
 
Die Planunterlagen zu diesem Raumordnungsverfahren lagen in der Zeit vom 16.02.2017 bis einschließlich 17.03.2017 unter anderem beim Bürgermeisteramt Rielasingen-Worblingen während den Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
 
Anregungen und Bedenken zu diesem Vorhaben konnten bis spätestens zwei Wochen nach der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen vorgebracht werden. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Bürger Gebrauch gemacht.
 
Auf Antrag wurde der Stadt Singen und den Gemeinden Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen eine Fristverlängerung bis 05.05.2017 gewährt. Im Auftrag dieser drei Kommunen haben ein Planungsbüro und ein Fachanwalt die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens gesichtet und beiliegende Stellungnahme erarbeitet, in der auf Defizite und Fehleinschätzungen in den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren hingewiesen wird.
TOP 3
Information über die Optimierungsmaßnahmen im Naturbad Aachtal
TOP 4
a) Abrechnung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme 'Ortsmitte Rielasingen Teil I' im sogenannten vereinfachten Verfahren gemäß § 162 des Baugesetzbuches
b) Satzungsaufhebung

Vorbericht:

Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen Sitzung vom 15. Oktober 2001 den Beschluss, die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für den Teilbereich „Rielasingen/Ortsmitte Teil I“ auszuweisen. Dieser Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 22. Oktober 2001 nach den Vorschriften über die Form der öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rielasingen-Worblingen veröffentlicht. Die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit der Bezeichnung „Rielasingen/Ortsmitte Teil I“ erfolgte zum 01.01.2005.

Der Bereich des Sanierungsgebietes befindet sich in zentraler Lage des Ortsteiles Rielasingen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, der von verschiedenen baulichen Nutzungen geprägt wird. Neben für Wohnzwecke genutzten Gebäuden befinden sich im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes sowohl gewerbliche Nutzungen als auch öffentliche Gebäude (Schule, Kindergarten, Bürgerschule als Vereinsheim für die örtlichen Vereine). Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden durch den südlichen Teil der Hauptstraße ­von der Höhe der Gebäude bei der Einmündung in die Niedergasse bis auf die Höhe der Anwesen im Bereich der Hauptstraße Nummer 1 bis 7, im Westen durch die nördliche Gehwegkante entlang den Grundstücken Flurstücknummern 11/1, 14/1 und 15 (Hauptstraße/ Ramsenerstraße), im Süden durch die vorhandene Bebauung nördlich der Straße Im tiefen Brunnen abgegrenzt. Im östlichen Teil bildet eine Teilfläche des Aachuferweges mit circa 626 Quadratmeter (Flurstücknummer 2930/2) bis auf die Höhe der Eisenbahnunterführung die östliche Raumkante.

Die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit der Bezeichnung „Rielasingen/Ortsmitte Teil I“ erfolgte mit dem Bescheid vom 25.11.2005 sowie einer Aufstockung vom 26.04.2010, rückwirkend für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2013 mit einem gesamten Förderrahmen von 1.147.161,00 Euro.

Weitere Erhöhungen erfolgten mit Bescheid vom 08.04.2014 sowie 17.03.2015 auf einen Förderrahmen von insgesamt 1.673.828,00 Euro und der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.03.2016. Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides wurde die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen eingegrenzten Kosten bewilligt. Die anteilsmäßige Finanzierung erfolgt im Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent, das heißt, 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben wurden über die Mittel aus dem Landessanierungsprogramm durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, die restlichen 40 Prozent sind durch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen als sogenannte Komplementärmittel aufzubringen.

Gefördert wurden insgesamt fünf Ordnungsmaßnahmen, angefangen mit der Baureifmachung der gemeindeeigenen Grundstücke Flurstücknummern 57/1, 7377 und 7378, der Rückbau und die Modernisierung der Albert-Ten-Brink-Straße als eine der aufwändigsten abzuwickelnden Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Baus des neues Kreisverkehrsplatzes mit Einmündung in die Haupt/Ramsenerstraße, der Herstellung des Aachuferweges, die Platzgestaltung südlich der Bürgerschule und die Versetzung des Kriegerehrenmales von der Hauptstraße in den Rathauspark.

Bei den Baumaßnahmen stand der Umbau und die Modernisierung der unter Denkmalschutz stehenden Bürgerschule in der Albert-ten-Brink-Straße, sowie die Sanierung und Modernisierung eines Teilbereiches des Kindergarten St. Raphaels in der Albert-ten-Brink-Straße 7 an. Wichtigster Bestandteil der durchgeführten Sanierungen war die energetische Sanierung sowie die Kompletterneuerung der technischen Infrastruktur inklusive der Sanitäreinrichtung in beiden Gebäuden. Die Bürgerschule steht den örtlichen Vereinen als Vereins- und Übungsstätte zur Verfügung, die neu geschaffenen Räume in der ehemaligen Dienstwohnung in der Albert-Ten-Brink-Straße 7 konnten endlich so gestaltet werden, dass Räume für Personal und Besprechungszimmer für Eltern geschaffen werden konnten. Außerdem wurde im Erdgeschoss ein Materialraum neu eingerichtet.

Als private Sanierungsmaßnahme wurde der Umbau und die energetische Sanierung des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flurstücknummer 60/2 (Albert-Ten-Brink-Straße 22) mit einem Festbetrag gefördert.

Die Schlussabrechnung wurde der Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg bereits vorgelegt. Insgesamt betrugen die anerkannten förderfähigen Ausgaben 1.534.126,67 Euro, davon förderte das Land mit seinem Zuschussanteil einen Betrag von 920.476,00 Euro. Der Gemeindeanteil betrug insgesamt 613.650,67 Euro.

Mit der Vorlage und Präsentation der Schlussabrechnung ist gleichzeitig die mit Beschluss vom 15.10.2001 festgelegte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in vereinfachten Verfahren „Rielasingen/Ortsmitte Teil 1“ aufzuheben. Der Entwurf der Aufhebungssatzung ist nachstehend aufgeführt und wesentlicher Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes.
TOP 5
Beschluss über die Anordnung eines Baulandumlegungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplangebietes 'Aufgehender - 1. Bauabschnitt' sowie über die Bildung eines hierfür zuständigen Umlegungsausschusses

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Aufgehender“ mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Baugesetzbuch aufzustellen. Zur Neuordnung der Grundstücke im Geltungsbereich des 1. Bauabschnittes ist ein Baulandumlegungsverfahren erforderlich, nachdem die Verhandlungen zum freihändigen Erwerb der Grundstücke gescheitert sind.
 
Aufgrund von § 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung wird hiermit für das Gebiet des Bebauungsplanes „Aufgehender – 1. Bauabschnitt“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 Baugesetzbuch) angeordnet. Sie trägt die Bezeichnung:
 
„Aufgehender – 1. Bauabschnitt“.
 
Zur Durchführung dieser Umlegung wird ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB – DVO) in der aktuellen Fassung gebildet. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung (GemO). Seine Zusammensetzung regelt sich nach § 40 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches.
 
Nach § 3 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch kann der Gemeinderat als weiteres Mitglied und als Stellvertreter jeweils einen Beamten des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde im Einvernehmen mit dieser Behörde oder einen örtlich zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und seinen Vertreter widerruflich bestellen. Der vermessungstechnische Sachverständige wird auch gleichzeitig beschließendes Mitglied des Umlegungsausschusses.
 
Es wird vorgeschlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, sodass der Umlegungsausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, mindestens vier Mitgliedern des Gemeinderates und dem vermessungstechnischen Sachverständigen bestehen würde. Der Umlegungsausschuss entscheidet anstelle des Gemeinderates.
 
Die Fraktionen werden um entsprechende Vorschläge für die Bestellung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter gebeten.
 
Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird der Beamte des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde, vorgeschlagen.
 
Als beratender Sachverständiger wird gemäß § 5 der Durchführungsverordnung Sachbearbeiter Burkhard Schmallenbach vom Ortsbauamt der Gemeinde Rielasingen-Worblingen vorgeschlagen.

TOP 6
a) Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Dreifamilienreihenhauses auf dem Grundstück Flurstücknummer 7308, Ramsener Straße 35 B, 35 C und 35 D, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet 'Steinerweg'

b) Bauantrag zur Nutzungsänderung der vorhandenen Waschküche zur Wohnung sowie weitere bauliche Vorhaben auf dem Grundstück Flurstücknummer 3086/29, Poststraße 23, 78239 Rielasingen-Worblingen

TOP 7
Bildung von Haushaltsresten der budgetierten Bereiche für das Haushaltsjahr 2016
TOP 8
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 9
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen