Sitzungstermin
Öffentliche Gemeinderatssitzung 24.05.2017
Sitzungstermin:
Mi, 24.05.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
TOP 2
Beschluss zur Annahme des Antrages auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens “Nördliche Hauptstraße - 3. Änderung “
Mit Schreiben vom 09.05.2017, welches Anlage zu dieser Einladung ist, beantragen die Firma H & B Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Abdullah Öztürk und Herrn Andreas Schelle die Annahme des Vorhabens auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Grundstücke Flurstücknummern 141, 146 und 147 der Gemarkung Rielasingen für eine Wohnanlage mit fünf Wohngebäuden sowie entsprechende Änderung des Bebauungsplanes hierfür.
Damit der Gemeinderat umfassende Kenntnis von der geplanten Wohnbebauung erhält, wird der Vorhabenträger das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung im Rahmen einer Präsentation vorstellen.
Vorbericht:
Mit Schreiben vom 09.05.2017, welches Anlage zu dieser Einladung ist, beantragen die Firma H & B Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Abdullah Öztürk und Herrn Andreas Schelle die Annahme des Vorhabens auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Grundstücke Flurstücknummern 141, 146 und 147 der Gemarkung Rielasingen für eine Wohnanlage mit fünf Wohngebäuden sowie entsprechende Änderung des Bebauungsplanes hierfür.
Damit der Gemeinderat umfassende Kenntnis von der geplanten Wohnbebauung erhält, wird der Vorhabenträger das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung im Rahmen einer Präsentation vorstellen.
TOP 3
Bebauungsplan “Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet
Sofern der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 2 die Annahme des Antrags auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung“ beschlossen hat, kann nun der förmliche Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße“ sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet gefasst werden (Aufstellungsbeschluss). Zu diesem Aufstellungsbeschluss wird auf die Begründung verwiesen, die Anlage zu dieser Einladung ist.
- Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
- Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
Vorbericht:
Sofern der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 2 die Annahme des Antrags auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung“ beschlossen hat, kann nun der förmliche Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße“ sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet gefasst werden (Aufstellungsbeschluss). Zu diesem Aufstellungsbeschluss wird auf die Begründung verwiesen, die Anlage zu dieser Einladung ist.
TOP 4
Vorstellung der Skulptur auf dem Aldi-Kreisel
Nachdem die vom HGV geplante Skulptur auf der Innenfläche des Kreisverkehrs beim Aldi mittlerweile von Seiten des Landratsamtes Konstanz genehmigt wurde, wird Herr Akyildiz sein Kunstwerk in der Sitzung vorstellen.
Vorbericht:
Nachdem die vom HGV geplante Skulptur auf der Innenfläche des Kreisverkehrs beim Aldi mittlerweile von Seiten des Landratsamtes Konstanz genehmigt wurde, wird Herr Akyildiz sein Kunstwerk in der Sitzung vorstellen.
TOP 7
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für die Erschließung des Gewerbegebietes Nord 2. Bauabschnitt
Bei der Kostenschätzung, die den Ansätzen zugrunde lag, sind allerdings Kosten der Hausanschlüsse versehentlich dem Kanal zugeordnet worden.
Die aktuelle Kostenschätzung ergibt für den Kanal 80.000 Euro und für die Kanalhausanschlüsse 65.000 Euro und damit eine Kostenverschiebung im Rahmen der veranschlagten Gesamtsummen.
Vorbericht:
Im Wirtschaftsplan 2017 sind für die Erschließung des Gewerbegebietes Nord 2. Bauabschnitt für den Kanal 162.000 Euro und für die Kanalhausanschlüsse 36.000 Euro veranschlagt.Bei der Kostenschätzung, die den Ansätzen zugrunde lag, sind allerdings Kosten der Hausanschlüsse versehentlich dem Kanal zugeordnet worden.
Die aktuelle Kostenschätzung ergibt für den Kanal 80.000 Euro und für die Kanalhausanschlüsse 65.000 Euro und damit eine Kostenverschiebung im Rahmen der veranschlagten Gesamtsummen.