Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 20.06.2017

Sitzungstermin:
Di, 20.06.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Teilnahme am Ideenwettbewerb zur Strategie “Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten.”

Vorbericht


Die SPD-Fraktion stellte im August 2016 den Antrag auf einen „Jung und Alt-Bewegungsparcours“ im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung.  Diese Idee wurde bei der Zukunftswerkstatt zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung 2015 erarbeitet und durch Reinhard Zedler als „Kümmerer“ weiterverfolgt.
 
Derzeit ist ein Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg „Strategie Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten“ zum Leben im Alter offiziell ausgeschrieben. Es können kommunale oder auch kommunenübergreifende Ideen mit einer Gesamtfördersumme bis 100.000 Euro eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 28.07.2017.
 
Da die ältere Generation im Mittelpunkt des inhaltlichen Antrags stehen muss, könnten beispielsweise kommunale Bewegungs- und Begegnungsparcours als Idee für ein Quartierskonzept entwickelt werden, die so ausgestattet werden könnten, dass sie sowohl von Jugendlichen, Erwachsenen als auch von älteren Menschen genutzt und auch als sozialer Begegnungspunkt im Quartier entwickelt werden könnten.
 
Im Rahmen der Bürgerbeteiligungsprozesse (Jugendforum 2017/ Sitzung von ProRiWo) wurde die Idee eines Bewegungs- und Begegnungsparcours erneut von der Bürgerschaft als wünschenswert erachtet. Einzelne Ideen bez. der Umsetzung sind hierbei bereits entstanden.
 
Ein solcher kommunaler Bewegungsparcour sollte gut erreichbar und zugänglich sein und könnte darüber hinaus auch als Bewegungsparcour für Demenzerkrankte eine Funktion haben. Gerade die Verbindung von sozialem Treffpunkt und vielfacher, gleich wohl auch einfacher Nutzbarkeit von wetterfesten Bewegungsgeräten, Sitzecken und kommunikativer Gestaltung von öffentlichen Quartiersräumen könnten hier neue Impulse für öffentliche Outdoor-Quartiers-zentren setzen.
 
Von der Verwaltung wurden verschiedene Standorte geprüft. Ein erster möglicher Vorschlag wurde für den aus Sicht der Verwaltung geeignetsten Standort erarbeitet, der in der Sitzung durch den Landschaftsarchitekten Andreas Herbschleb vorgestellt wird.
Die Idee ist ein Mehrgenerationenbewegungsparcour als Begegnungsort von Alt und Jung; unter anderem zur Förderung des Lebens im Alter. Ideen hierzu sollten in einem Bürgerbeteiligungsprozess gesammelt werden. Der Ortsseniorenrat, das Pflegezentrum, Vereine (Turnverein, Fußballverein, Boulefreunde etcetera), Schulen, Jugendsozialarbeit mit Jugendrat, Ortsteildetektive, Volkshochschule könnten sich am runden Tisch treffen, um ein Konzept zu erarbeiten. Dies könnte im Rahmen der jährlichen Zukunftswerkstatt geschehen.
Frau Derschka vom Verein ILE-Bodensee mit Sitz beim Landwirtschaftsamt in Stockach gibt weitere Informationen zum Ideenwettbewerb.
TOP 3
Einführung eines Baugebotes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und Festlegung einer Sozialklausel zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum

Vorbericht:

a) Baugebot


In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde Rielasingen-Worblingen eine Vielzahl von Bebauungsplänen aufgestellt und damit in großer Zahl Baugrundstücke geschaffen. Leider stehen von dieser Vielzahl an Baugrundstücken bis heute nahezu 100 Baugrundstücke nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung, obwohl eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken besteht, die von der Gemeinde nicht befriedigt werden kann.
 
Auch in einer von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Wohnflächenbedarfsanalyse wurde ermittelt, dass in der Gemeinde bis zum Jahre 2030 bis zu 550 zusätzliche Wohneinheiten erforderlich sein werden.
 
Um dieses Potential an „brachliegenden“ Wohnbaugrundstücken zu aktivieren, hat die Gemeinde ein Baulücken-/Freiflächenkataster erstellt und auf dieser Grundlage bei den betroffenen Grundstückseigentümern angefragt, ob eine Bereitschaft besteht, diese Wohnbaugrundstücke dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Trotz einer guten Rücklaufquote musste eine äußerst geringe Bereitschaft festgestellt werden, Wohnbaugrundstücke an Bauwillige zu veräußern.
 
Nachdem der Versuch gescheitert ist, Wohnbaugrundstücke im Innenbereich zu aktivieren und dem Wohnungsmarkt zuzuführen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Aufgehender“ aufzustellen.
 
Da sich im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs „Aufgehender“ viele Grundstücke im Eigentum von Privatpersonen befinden und die Kapitalzinsen nach wie vor sehr gering sind, besteht die Befürchtung, dass auch in diesem dringend erforderlichen Bebauungsplangebiet eine größere Zahl an Baugrundstücken nicht bebaut werden wird und damit das Ziel – Schaffung von Wohnraum – nicht in Gänze erreicht wird.
 
In Anbetracht dessen, dass zum einen bei jeder Überplanung und Erschließung eines Baugebiets der heimischen Landwirtschaft wertvolle Fläche entzogen werden muss, die zudem noch im hohen Maße versiegelt wird und zum anderen die Gemeinde Rielasingen-Worblingen eine sehr flächenarme Gemeinde ist, setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass eine solche Situation nicht dauerhaft hinnehmbar ist.
 
Um solche Verhältnisse zu vermeiden hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch die Möglichkeit zum Erlass eines Baugebots geschaffen. Das bedeutet, dass durch die Gemeinde vorgegeben werden kann, ob und gegebenenfalls in welchem Zeitraum ein Baugrundstück überbaut werden muss. Dies kann auf freiwilliger Basis über städtebauliche Verträge oder hoheitlich erfolgen.
 
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob hinsichtlich des Erlasses eines Baugebotes in eine breite Diskussion mit der Bürgerschaft eingetreten werden soll. Bei einer Zustimmung durch den Gemeinderat könnte am 04.07.2017 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema abgehalten werden. Es wird weiter vorgeschlagen, bis zu einer abschließenden Entscheidung über den Erlass eines Baugebots beziehungsweise über die Umsetzung auf vertraglichem Wege das Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Aufgehender“ ruhen zu lassen.
 

b) Sozialklausel zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum


Durch den knappen Wohnraum einerseits und die stetig steigenden Mieten andererseits fällt es immer größeren Bevölkerungsschichten zunehmend schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Um diesem Problem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, in Bebauungsplänen Wohnflächen auszuweisen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude realisiert werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.
 
Sofern sich der Gemeinderat einig ist sich konkreter mit dieser Thematik zu befassen, wird vorgeschlagen, folgendem Fahrplan zuzustimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Herstellung und Sicherung preiswerten Wohnraums zu erarbeiten.
Sie soll dazu einschlägig erfahrene Experten einbeziehen, um Empfehlungen an die Gemeinde zu erarbeiten.
Die Verwaltung soll das praktische Bedürfnis nach entsprechenden Maßnahmen mit aktuellen Zahlen unterlegen.
Vor der Verabschiedung eines bindenden Konzeptes durch den Gemeinderat soll zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Es soll die Bürgerschaft insgesamt unterrichtet und dabei Gelegenheit zur Diskussion gegeben werden. Das gilt insbesondere für betroffene Eigentümer und Wohnungssuchende.
 
Bei einer Zustimmung zu diesen Vorschlägen könnte dies zum zweiten wichtigen Thema bei der Informationsveranstaltung am 04.07.2017 werden.

TOP 4
Sanierungsgebiet “Rielasingen Ortsmitte II”
- Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchung

Vorbericht:


Mit Bescheid vom 04.04.2017 wurde die Gemeinde Rielasingen-Worblingen mit dem Gebiet „Rielasingen Ortsmitte II“ in das städtebauliche Erneuerungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 1.166.677,00 Euro. Die Finanzhilfe setzt sich anteilig aus Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg zusammen.
 
Im ersten Schritt gilt es nun, die vorbereitenden Untersuchungen zu beauftragen und durchzuführen. Dafür wurde die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt, die bereits mit der Antragstellung und der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (Grobanalyse) beauftragt wurde.
 
In der Sitzung gilt es nun, mit dem Einleitungsbeschluss die formalen Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens, das im sogenannten einfachen Verfahren durchgeführt werden soll, zu schaffen.

TOP 5
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:


Der Handels- und Gewerbeverein e.V. (HGV) hat der Ten-Brink-Schule zwei Akku-Schrauber im Wert von zusammen 500 Euro zugewendet.
 
Die EDEKA Stiftung, New-York-Ring 6 in 22297 Hamburg hat im Rahmen ihrer Initiative „Gemüsebeete für Kids“ dem Kinderhaus Sankt Raphael ein Hochbeet mit Setzlingen und Saatgut, sowie Schürzen, Gießkannen und Begleitbücher im Wert von 350,-- Euro zugewendet.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen