Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 19.07.2017

Sitzungstermin:
Mi, 19.07.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe über die Lieferung eines Kommunalschleppers für den Baubetriebshof der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Im Haushaltsplan 2017 sind für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers mit Frontlader, Winterdienst-Streuer und Schneepflug für den Baubetriebshof Mittel in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt. Die Lieferung des Kommunalschleppers mit Zubehör wurde öffentlich ausgeschrieben.
 
Das ausgeschriebene Gerät soll im Winter- und im Sommerdienst bei Mäh- und Mulcharbeiten sowie bei der Sportplatzpflege, zu Hub- und Erdarbeiten sowie auch als Zugfahrzeug eingesetzt werden.
 
Termingemäß gingen zwei wertbare Angebote ein. In der Ausschreibung wurden als Wertungskriterien Preis, Qualität und Funktionalität genannt. Qualitäts- und Funktionalitätsunterschiede konnten nicht festgestellt werden. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung entschied somit der Preis.

TOP 3
8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (Sondergebiet Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (EDZ) Innenstadt, Singen) - Feststellungsbeschluss

Vorbericht:


Die Stadt Singen beabsichtigt in zentraler Lage der Innenstadt Singen für ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (EDZ) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen August-Ruf-, Hegau-, Alpen- und Bahnhofstraße in der Singener Innenstadt. Die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens erfordern eine Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt wird. Hierzu soll im Flächennutzungsplan „Sondergebiet – Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (EDZ)“ dargestellt werden.
 
Das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Raumordnungsbehörde hat ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, nach Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange am 04.05.2016 über den Antrag entschieden und festgestellt, dass das EDZ unter der Bedingung, dass eine Gesamtverkaufsfläche von 16.000 Quadratmeter und bestimmte Verkaufsflächenobergrenzen der besonderes umsatzstarken (Shopping-)Sortimente nicht überschritten werden, mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und dem geplanten Projekt insbesondere verbindliche Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen.
 
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in mehreren Sitzungen ausführlich das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (EDZ) Innenstadt beraten. Am 31.05.2016 wurde der Entwurfsbeschluss (Sitzungsvorlage 2016/132) für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt“ gefasst. Ebenso wurde die Fortführung des Planverfahrens an den Ausgang des Bürgerentscheides gekoppelt (Sitzungsvorlagen 2016/128 und 2016/133). Das Quorum beim Bürgerentscheid am 17.07.2016 wurde erreicht, die Mehrheit hat mit „ja“ gestimmt, so dass die Bauleitplanverfahren weitergeführt werden konnten. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften „Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Innenstadt“ wurde die öffentliche Auslegung bis zum 30.06.2017 durchgeführt.
 
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen ist am 06.10.2016 im Gemeinsamen Ausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss, dem Entwurfsbeschluss und den Beteiligungsschritten gemäß Baugesetzbuch in die Wege geleitet worden (SV 2016/228).
 
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger der 8. Änderung Flächennutzungsplan 2020 gemäß Paragraph 3 (1) Baugesetzbuch erfolgte vom 17.10.2016 bis einschließlich 04.11.2016, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß Paragraph 4 (1) Baugesetzbuch vom 12.10.2016 bis einschließlich 04.11.2016.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 (2) Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß Paragraph 4 (2) Baugesetzbuch erfolgte vom 28.04.2017 bis 29.05.2017.
 
Es sind keine Bürgeranregungen eingegangen. In der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind Anregungen zur Größe der Verkaufsflächen, zu Immissionen aus dem Bahnbetrieb, zu Denkmalen und zur Grundwasserhaltung eingegangen.
 
Das Regierungspräsidium Freiburg hat im Raumordnungsverfahren festgestellt, dass das EDZ unter der Bedingung, dass eine Gesamtverkaufsfläche von 16.000 Quadratmeter und bestimmte Verkaufsflächenobergrenzen der besonderes umsatzstarken (Shopping-) Sortimente nicht überschritten werden, mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und dem geplanten Projekt insbesondere verbindliche Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen. Die Anregungen der Nachbargemeinden zu Verkaufsflächengröße werden daher zurückgewiesen. Die Immissionen aus dem Bahnbetrieb werden im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren / im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt, ebenso die Anmerkungen zur Grundwasserhaltung. Die Anmerkungen zu den Denkmalen werden als Hinweise in der 8. Änderung Flächennutzungsplan 2020 ergänzt.
 
Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden in der öffentlichen Auslegung überwiegend wiederholt. Der Anregung, die maximalen sortimentsbezogenen Verkaufsflächen zur Klarstellung aufzunehmen, wird gefolgt. Diese werden als redaktionelle Ergänzung in die Begründung aufgenommen.
 
Alle vorliegenden Anregungen sind im Abwägungsdokument zusammengestellt. Die vorgebrachten Anregungen werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.

TOP 4
Bebauungsplan der Innenentwicklung “Unterdorf” und Örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan: Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
TOP 5
Baugesuche
  • Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 146 und 147, Gartenstraße 9 sowie Hauptstraße 36 und 38, 78239 Rielasingen-Worblingen im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs “Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung”
  • Bauantrag zum Neubau eines Legehennenstalles auf den Grundstücken Flurstücknummern 278, 279, 281 und 283, Vordere Buchhalde, 78239 Rielasingen-Worblingen im Außenbereich
  • Bauantrag zum Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück Flurstücknummer 7873, Karl-von-Drais-Straße 29, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gewerbegebiet Nord – 2. Erweiterung”

TOP 6
Haushaltszwischenbericht 2017 zum 30.06.2017
TOP 7
Annahme der im 1. Halbjahr 2017 eingegangenen Kleinspenden
TOP 8
Feststellungsbeschluss über das Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates
TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen