Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 13.09.2017

Sitzungstermin:
Mi, 13.09.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Verabschiedung der langjährigen Gemeinderätin Gudrun Breyer

Vorbericht:

Frau Gemeinderätin Gudrun Breyer hat unter Bezugnahme auf Paragraph 16 Absatz 1 Gemeindeordnung ihr Ausscheiden aus dem Gremium beantragt. Der Gemeinderat hat diesem Antrag in seiner Sitzung am 19.07.2017 zugestimmt.
 
Die Verabschiedung von Frau Gemeinderätin Gudrun Breyer aus dem Gremium wird von Herrn Bürgermeister Baumert vorgenommen.
TOP 3
Verpflichtung eines neu eingetretenen Gemeinderates gemäß Paragraph 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Vorbericht:

Nachdem Gemeinderätin Gudrun Breyer aus dem Gremium ausgeschieden ist, ist eine Neubesetzung des Gemeinderates erforderlich.
 
Als 1. Ersatzbewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit 980 Stimmen wurde Frau Nadja Hennes, Talwiesenstraße 4, hier, vom Bürgermeister über ihr Nachrücken in den Gemeinderat informiert. Nachdem Frau Hennes die Wahl zur Gemeinderätin mittlerweile angenommen hat, kann sie nun von Seiten des Bürgermeisters nach folgender Verpflichtungsformel für Gemeinderäte verpflichtet werden:
 
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Selbstverständlich kann das Gelöbnis zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ versehen werden.
 
Im Anschluss nimmt der Bürgermeister die Verpflichtung von Frau Hennes durch Handschlag ab.

TOP 4
Neubesetzung von gemeindlichen Ausschüssen, Gremien und Kuratorien
Besetzung der Stellvertretung für den Vorsitz der SPD-Fraktion

Vorbericht:

Das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Gudrun Breyer war Mitglied in folgenden Ausschüssen, Gremien und Kuratorien:
  • Ordentliches Mitglied im Technischen- und Umweltausschuss
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Radolfzeller Aach“
  • Mitglied im Projektausschuss „Kunstausstellung“
  • Mitglied im gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG)
  • Stellvertretendes Mitglied im Projektausschuss „Sport- und Festhalle“
Zudem war Frau Breyer in der laufenden Legislaturperiode stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD.
 
Die Fraktion der SPD wird um entsprechende Neubesetzungsvorschläge gebeten.
TOP 5
Bebauungsplan “Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung” und Örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan:
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beschluss des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften als Satzung

Vorbericht:

In seiner Sitzung am 24.05.2017 hat der Gemeinderat über den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung „Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung“ sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften beraten und die Aufstellung dieses Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch. Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 08.06.2017 bis einschließlich 10.07.2017.
 
Mit dem Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erklärte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2017 einverstanden. Die Vorlage des unterzeichneten Vertrages ist Beschlussvoraussetzung für diese Satzung.
 
Als Anlagen sind die eingegangenen Bedenken und Anregungen mit den Stellungnahmen der Planerin, die Begründung, die planungsrechtlichen Festsetzungen, die Örtlichen Bauvorschriften, die Umweltanalyse, die schalltechnische Untersuchung, der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der Satzung beigefügt.
 
Weiterer Vortrag erfolgt in der Sitzung durch Frau Fuchs vom Büro Nocke Fuchs Stadtplanung.
TOP 6
Baugesuche
  • Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf den Grundstücken Flurstücknummern 146 und 147, Gartenstraße 9 sowie Hauptstraße 36 und 38, 78239 Rielasingen-Worblingen im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs "Nördliche Hauptstraße - 3. Änderung"
  • Bauantrag zur Errichtung einer doppelseitigen City Star Werbeanlage auf Monofuß und einer einseitigen Werbeanlage freistehend auf dem Grundstück Flurstücknummer 3049/4, Zeppelinstraße 1, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet ' Gewerbegebiet I in der Fassung der 2. Änderung'
    - Erneute Behandlung

TOP 7
Vergabe über die Lieferung eines Fahrzeuges für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Im Wirtschaftsplan 2017 sind für den Erwerb eines Fahrzeuges (Ersatz für den Transporter Baujahr 12/2008) Mittel in Höhe von netto 28.400 Euro veranschlagt. Die Lieferung des Kastenwagen wurde beschränkt ausgeschrieben.
 
Das geprüfte und bewertete Ergebnis des Eröffnungstermins wird in der Sitzung von Herrn Dietz vorgestellt.
TOP 8
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Bereich der Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft

Vorbericht:

Die Christliche Kindergarteninitiative e.V. erhält für ihre Kindertagesstätte „Klangwolke“ auch im Jahr 2017 einen platzbezogenen Zuschuss für jeden belegten Platz in Höhe des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach Paragraph 29b und 29c des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) im Vorjahr ergebenden Betrags. Für den Haushaltsplan wurde hierfür ein Betrag von 120.000 Euro geschätzt.

Im Jahr 2017 sind die Kinderzahlen in der Kita Klangwolke weiter angestiegen, gerade auch im U3-Bereich. Zudem hat sich die vorgegebenen FAG-Pauschale vom Vorjahr (2016) im Vergleich zu 2015 bei U3 Kindern sichtbar erhöht. Dabei sind auch weitere Kinder mit Ganztagesbetreuung und Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten hinzugekommen, deren Gewichtungsfaktor bei der FAG-Pauschale höher liegt als bei Kindern mit Halbtagesbetreuung.

Sofern die Anmeldezahlen in der Kita Klangwolke aufrechterhalten bleiben, wird mit Gesamtausgaben von zirka 200.000 Euro im Jahr 2017 gerechnet.

Somit ergeben sich Mitte November mit der 4. Abschlagszahlung an die freien Träger Mehrausgaben in Höhe von 80.000 Euro, die vom Gemeinderat vorab als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen sind.

Im Rahmen der Gesamtdeckung sind diese Mehrausgaben in Höhe von 47.000 Euro durch Wenigerausgaben gedeckt. So ergeben sich beim interkommunalen Kostenausgleich für Kinder aus Rielasingen-Worblingen Wenigerausgaben von 15.000 Euro und 32.000 Euro bei der Betriebskostenförderung der katholischen Kindergärten, da beide Ansätze aufgrund der Vorjahresergebnisse zu hoch geschätzt wurden.
TOP 9
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 10.11.2015

Vorbericht:

Am 10.11.2015 beschloss der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung), die am 01.01.2016 in Kraft trat. Somit konnte im Januar 2016 die Grund- und Gewerbesteuer 2016 unter Anwendung der neuen Hebesätze festgesetzt werden. Durch die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslage des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2016 trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. In Ihr sind die gleichen Hebesätze festgesetzt, wie in der Hebesatzsatzung. Es besteht somit eine doppelte Festsetzung der Hebesätze ab dem 01.01.2016. Deshalb ist die Hebesatzsatzung obsolet und ist aufzuheben.
TOP 10
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Frau Eisenmann, Hafenstraße 9b in 78345 Moos übergab 180 Euro (anteilige Einnahme aus Fotoverkauf) an das Kinderhaus Rosenegg. Frau Eisenmann fotografiert die Kindergartenkinder im Auftrag der Eltern. Der Kindergarten vermittelt.
  • Frau Eisenmann, Hafenstraße 9b in 78345 Moos übergab 190 Euro (anteilige Einnahme aus Fotoverkauf) an das Kinderhaus Fröbel. Frau Eisenmann fotografiert die Kindergartenkinder im Auftrag der Eltern. Der Kindergarten vermittelt.

TOP 11
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 12
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen