Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 08.11.2017

Sitzungstermin:
Mi, 08.11.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Vorbericht:

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen möchte baulandpolitische Grundsätze entwickeln.
 
Hierfür beauftragte sie eine Rechtsanwaltskanzlei, durch deren Beratungen hinsichtlich einer sozialgerechten Bodennutzung, voraussichtliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro bis Jahresende anfallen werden. Da der veranschlagte Haushaltsansatz von 25.000 Euro bereits durch andere Maßnahmen nahezu ausgeschöpft ist, reicht der veranschlagte Haushaltsansatz für die Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei nicht aus. Es entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von zirka 30.000 Euro.

TOP 3
Satzungsänderung des Abwasserverbandes Radolfzeller Aach

Vorbericht:

Die Satzung des Abwasserverbands Radolfzeller Aach datiert vom 02.12.2009. Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde jetzt angeregt die Verbandssatzung anzupassen, siehe hierzu Anlage 2 - Auszug aus Haushaltsverfügung 2017- und auch wegen der geänderten Veröffentlichungsarten (unter anderem Internet) in den Mitgliedsgemeinden.
In diesem Zusammenhang wurden weitere Inhalte der Satzung überprüft und Vorschläge zu deren Neugestaltung erarbeitet. Im Folgenden wird auf die angestrebten Änderungen in den Paragraphen 7, 15, 15 a, 16, 17, 21 und 27 der Satzung näher eingegangen, welche bereits im Verwaltungsrat des Abwasserverbandes am 07.04.2017 und 14.07.2017 vorberaten wurden.
 
Paragraph 7 Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Reduzierung Anzahl Verbandsmitglieder

 
Die Mitgliederzahl richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerwerte und beträgt bisher insgesamt 25 Mitglieder, künftig soll sich die Zahl auf 18 reduzieren:

Mitglied Verbands-vertreterInnen

laut alter Fassung

Verbands-vertreterInnen

laut neuer Fassung

Einwohner-werte Anteil in Prozent
Radolfzell –

für den Ortsteil Böhringen

7 5 5700 28,5
Singen – für

den Ortsteil Bohlingen

3 2 2100 10,5
Moos 5 4 4300 21,5
Rielasingen-Worblingen -

Ortsteil
Worblingen,
Teilgebiet Rielasingen - Lindenplatz

10 7 7900 39,5
Summe 25 18 20000 100

Da die Stimmabgabe je Mitglied nur einheitlich erfolgen kann und um gleichzeitig die Organisation dieser Versammlung zu erleichtern wird eine Reduzierung auf 18 Verbandsvertreter vorgeschlagen. Dennoch soll das bisherige Stimmenverhältnis erhalten werden.
Die Änderung soll erst im Nachgang zur nächsten Kommunalwahl 2019 in Kraft treten.

Paragraphen 15, 15 a Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Finanzierung

 
Die Kommunalaufsicht schlägt vor § 15 bziehungsweise § 15 a anzupassen.
Zum einen erfolgt hier eine Klarstellung der Bemessungsgrundlage für die Betriebskostenumlage. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die Regelungen zur Absetzung bei der Abwassermenge in den Mitgliedsgemeinden gleich lauten und somit eine Gleichbehandlung erfolgt.
§ 15 a geht hierbei in dem neu gefassten § 15 auf. Siehe hierzu beigefügte Gegenüberstellungen der Satzungsänderungen.
 
Paragraph 16 Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Regelung zu Abschreibung und Tilgung ,,Sonderrücklage‘‘ Tilgungsrücklage

 
Die bisherige Regelung eröffnete keinen Handlungsspielraum für die Geschäftsführung auf Besonderheiten einer Kreditfinanzierung flexibel reagieren zu können. Mittels eines Kredits bei der Gemeinde Moos mit flexiblen Rückzahlungsmodalitäten konnte zwar bisher die Tilgung in Höhe der Abschreibung immer erreicht werden. Diese Handhabung wurde von der GPA bereits kritisch beurteilt. Die Regelung entspricht auch nicht vollumfänglich den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (aktueller Hinweis Kommunalaufsicht).
Auf Grund der anstehenden Investitionen und dem Auseinanderfallen von Nutzungsdauer und Kreditlaufzeit (Ausnutzung günstiges Zinsniveau) ist es deshalb sinnvoll, hier eine Flexibilisierung einzuführen ohne etwas am bisherigen Grundsatz der hundertprozentigen Fremdfinanzierung des Verbandes zu ändern. Dazu soll eine gesonderte Tilgungsrate dienen. Näheres hierzu siehe Anlage 2.
 
Paragraph 17 Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Zuordnung Aufgaben und Verantwortung für Geschäftsführung und technische Betriebsleitung

 
Mit der absehbaren Beschäftigung eines qualifizierten Abwassermeisters spätestens ab 2019 bietet es sich an, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zu stellen. Entgegen der bisherigen Regelung sollte der vor Ort tätige Abwassermeister auch tatsächlich die fachliche Verantwortung für den technischen Betrieb der Abwasseranlage übernehmen und in der Satzung genannt werden. Damit wird auch die Verantwortlichkeit für Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführung entsprechend reduziert auf den geschäftlichen Teil. Gleichzeitig könnte die bisherige Funktion des Schriftführers auf die stellvertretende Geschäftsführung – analog der Regelung beim Gemeindeverwaltungsverband ,,Höri‘‘ – erweitert werden.
 
Paragraph 27 Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Öffentliche Bekanntmachungen

 
Anpassung der bisherigen satzungsrechtlichen Regelung an die aktuelle Entwicklung, beispielsweise in Radolfzell mit Veröffentlichungen im Internet.
 
Paragraph 21 Abwasserverbandsatzung
Betrifft: Abwasserabgabe

 
Die Abwasserabgabe ist haushaltsrechtlich im Verwaltungshaushalt zu buchen. Das Gleiche gilt für eine evtl. Erstattung. Die bisherige Satzungsregelung sollte deshalb entsprechend präzisiert werden.
Die Änderungssatzung der Verbandssatzung des AWV ,,Radolfzeller Aach‘‘ ist beigefügt (Anlage 1). Sie ist bereits mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, die sich wiederum mit der GPA in Verbindung gesetzt hat. Die Änderung der Anzahl der Verbandsmitglieder soll erst nach der Kommunalwahl zum 01.07.2019 in Kraft treten.
 
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Gemeinden der Änderungssatzung zuzustimmen.


TOP 4
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 5
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen