Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 22.11.2017

Sitzungstermin:
Mi, 22.11.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Sonnensegel für das Kinderhaus Rosenegg - Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

Vorbericht:

Im Kinderhaus Rosenegg besteht zur Zeit im Außenbereich keinerlei Beschattungsmöglichkeit.
Während der Haushaltsplanberatung 2018 hat sich der Gemeinderat für die Errichtung von 4 Gelenkarm-Kassettenmarkisen ausgesprochen. Die Verwaltung geht von Kosten in Höhe von 30.000 Euro inklusive Fundament- und Betonarbeiten aus.
Um die günstigen Winterpreise nutzen zu können wird der Gemeinderat um Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe gebeten.
Die Verwaltung wird 3 Angebote einholen, wobei die Vergabe dann durch den Bürgermeister erfolgen wird.
TOP 3
Vorstellung der Entwurfsplanung für die Sanierung beziehungsweise den Umbau der Hardstraße zwischen dem Ortsende und der Kreisstraße 6158 (3. Bauabschnitt)

Vorbericht:

Nachdem die Hardstraße in den Jahren 2016 und 2017 im Bereich zwischen der Einmündung der Rielasinger Straße beziehungsweise Oberstraße und dem Ortsende saniert und umgebaut worden ist beziehungsweise derzeit noch wird stellt das Ingenieurbüro Raff einen Bestandsplan und Varianten von Entwurfsplänen mit den geplanten Ausbauquerschnitten für den 3. Bauabschnitt der Hardstraße vor.
 
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung über die vorgelegte Entwurfsplanung gebeten, so dass zeitnah die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibung ausgearbeitet werden kann.

TOP 4
Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2018 und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2018

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat bereits am 25. Oktober über die im Jahr 2018 durchzuführenden Baumaßnahmen (Gebäudeunterhaltung und Investitionen) vorberaten.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen, aber auch seither gefasste Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, sowie sonstige Änderungen wurden in der beiliegenden Übersicht zusammengefasst, sodass die Änderungen gegenüber dem Vorentwurf nachvollzogen werden können.

Der Haushaltsplanentwurf und der Entwurf der Wirtschaftspläne wird ausführlich in der Sitzung vorgestellt.

§ 81 der Gemeindeordnung (GemO) wurde zum 01.01.2006 geändert. Seither entfällt die öffentliche Auslegung des Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsplanentwurfes. Daher ist ein Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planentwürfe nicht mehr notwendig.
Auch sieht die Gemeindeordnung nicht mehr ausdrücklich vor, dass Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen die Entwürfe erheben können.

Der Beschluss der Haushaltssatzung 2018 und auch die Feststellungsbeschlüsse über die Wirtschaftspläne 2018 sollen in der Gemeinderatssitzung am 10.01.2018 gefasst werden.
TOP 5
Ermächtigung der Verwaltung zu Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2017 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserversorgung

Vorbericht:

Im Haushaltsjahr 2017 ist zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögensplanes im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung eine Kreditaufnahme von 527.000 Euro und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung eine Kreditaufnahme von 1.016.200 Euro veranschlagt.
Mit Verfügung vom 07.02.2017 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Konstanz, diese Beträge als Gesamtbetrag der Kreditaufnahme genehmigt.

Bisherige Verwaltungspraxis war es, die Darlehenskonditionen am Vormittag des Sitzungstages bei möglichen Darlehensgebern abzufragen und darin eine Bindungsfrist bis zum nächsten Morgen zu verlangen, da der Gemeinderat ja erst in seiner Sitzung am Abend über die Kreditangebote entschied.
Es hat sich bereits bei den letzten Kreditaufnahmen gezeigt, dass diese Bindungsfrist bis zum nächsten Tag Kreditgeber abgehalten hat Angebote abzugeben oder aber die Angebote bis zum Zuschlag noch als variabel abgegeben wurden.
Die lange Bindungsfrist bewirkt aber auch, dass die Kreditgeber das Risiko, dass sich der Geldmarkt bis zur Zusage am nächsten Tag zu ihren Ungunsten verändern könnte, durch einen Risikoaufschlag im Zinssatz absichern.

Die Gemeinde könnte daher vorteilhaftere Kreditangebote, also Angebote ohne Risikoaufschlag, erhalten, wenn die Bindungsfrist verkürzt werden kann.  Dies wäre möglich, wenn der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt auf Grundlage der einzuholenden Angebote den Zuschlag an den zinsgünstigen Kreditgeber selbst zu erteilen. Nach einer Kreditaufnahme ist die Verwaltung dem Gemeinderat berichtspflichtig.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen