Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 20.12.2017

Sitzungstermin:
Mi, 20.12.2017
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes “Hinterhof – 3. Änderung” für die Grundstücke Flurstücknummern 3382 und 3383, Riedernstraße

​Vorbericht:

Der Eigentümer des Grundstücks Flurstücknummer 3383 hat einen Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstücknummer 3383 eingereicht. Zu diesem Bauantrag, dem die Gemeinde unter gewissen Auflagen zugestimmt hat, hat das Landratsamt Konstanz mit Schreiben vom 26.10.2017 mitgeteilt, dass dieses Bauvorhaben bauplanungsrechtlichen Vorschriften widerspreche, da das geplante Einfamilienhaus hauptsächlich außerhalb des Baufensters (zulässige überbaubare Grundstücksfläche) errichtet werden soll.
 
Aufgrund der beantragten massiven Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche seien die Grundzüge der gemeindlichen Planung berührt, weshalb keine Befreiung erteilt werden könne. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung sei daher abzulehnen.
 
Aufgrund dieser ablehnenden Stellungnahme hat der Antragsteller mit angeschlossenem Schreiben vom 19.11.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Hinterhof – 3. Änderung“ für das Grundstück Flurstücknummer 3383 beantragt und sich bereit erklärt, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
 
Obwohl für das östlich angrenzende Grundstück Flurstücknummer 3382 noch keine zusätzliche konkrete Bebauungsabsicht besteht, haben sich die Eigentümer dieses Grundstücks dem Antrag auf Bebauungsplanänderung angeschlossen und sich ebenfalls bereit erklärt, sich an den Kosten zu beteiligen.
 
Da eine Überbauung der südlichen Teilflächen der beiden Grundstücke Flurstücknummern 3382 und 3383 aus städtebaulicher Sicht durchaus vertretbar ist und darüber hinaus auch dem Gedanken der Nachverdichtung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) Rechnung getragen werden kann, wird vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen und nach Vorlage der entsprechenden Planunterlagen das Bebauungsplanänderungsverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung auf den Weg zu bringen.
Voraussetzung dafür muss allerdings die komplette Übernahme der Kosten für dieses Bebauungsplanänderungsverfahren durch die Antragsteller sein. Dies ist durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und den Antragstellern zu sichern.

TOP 3
Beteiligungsbericht 2016

​Vorbericht:

Gemäß § 105 Absatz 2 Geimeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und der Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu fertigen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Umfang der Berichtspflicht richtet sich nach der Höhe der unmittelbaren Beteiligung. Beträgt diese weniger als 25 von Hundert, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken.
Der Bericht kann sich auf freiwilliger Basis auch auf Eigenbetriebe und Mitgliedschaften der Gemeinde erstrecken.
Der beiliegende Bericht umfasst alle Beteiligungen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, auch die an Zweckverbänden.

TOP 4
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2016

​Vorbericht:

Die Jahresrechnung 2016 liegt zur Beschlussfassung vor.
 
Im Verwaltungshaushalt ergaben sich kassenwirksame Mehreinnahmen in Höhe von 1.248.947,89 Euro und kassenwirksame Wenigerausgaben in Höhe von 507.577,98 Euro. Somit konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3.320.525,87 Euro erwirtschaftet werden, die um 1.756.525,87 Euro über dem Ansatz von 1.564.000,00 Euro lag.
Wesentliche Mehreinnahmen entstanden bei der Gewerbesteuer (+ 423.544,56 Euro), bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (+391.104,40 Euro) und bei der Vergnügungssteuer (+132.011,37 Euro).
Wesentliche Wenigerausgaben entstanden bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (- 420.580,54 Euro) und bei den weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben
(- 81.704,11 Euro).
 
Mit der Mehrzuführung vom Verwaltungshaushalt und der Rücklagenentnahme kam es im Vermögenshaushalt zu Wenigereinnahmen in Höhe von 775.690,27 Euro und Wenigerausgaben in gleicher Höhe.
Wenigereinnahmen entstanden durch die geringere Rücklagenentnahme (- 2.529.343,87 Euro) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (- 47.855,17 Euro). Wenigerausgaben ergaben sich im Wesentlichen durch die Nicht-Inanspruchnahme des Haushaltsausgaberestes bei den Baukosten der Talwiesenhallen, sowie durch nicht in Anspruch genommene Mittel beim Wartungsaufstieg (- 282.009,55 Euro), und durch noch nicht in Anspruch genommene Mittel für die Erweiterung des Fahrzeugunterstandes des Bauhofs und einen größeren Dieseltank (- 174.892,90 Euro).
 
Der allgemeinen Rücklage wurden 4.008.656,13 Euro entnommen. Im Haushaltsansatz war eine Entnahme in Höhe von 6.538.000,00 Euro veranschlagt.
 
Die Mehrausgaben entstanden im Wesentlichen beim Erwerb von unbebauten Grundstücken (+ 28.729,71 Euro).
Zum 31.12.2016 betrug die allgemeine Rücklage 7.837.651,38 Euro.
Der Kämmereihaushalt ist zum 31.12.2016 weiterhin schuldenfrei. Über die mit 500.000 Euro veranschlagt Kreditaufnahme wurde lediglich ein Haushaltseinnahmerest gebildet.
 
Es wird insbesondere auf die Kurzübersicht (Seite 2), die Beschlussvorlage (Seite 3 ff), die grafischen Darstellungen (Seite 37 ff) und die Bilanz mit Analyse (Seite 273 ff) hingewiesen.
TOP 5
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Feststellung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
b) Feststellung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

​Vorbericht:

Die Jahresabschlüsse 2016 liegen zur Beschlussfassung vor. Die Eigenbetriebe der Gemeinde schließen das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt ab:
 
Wasserversorgungsbetrieb Jahresgewinn 69.921,96 Euro
Abwasserentsorgungsbetrieb Jahresgewinn 108.168,13 Euro
 
Für das Jahr 2016 schließt der Eigenbetrieb Wasserversorgung im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn in Höhe von 69.921.96 Euro ab, im Wirtschaftsplan einschließlich 1. Nachtrag 2016 war ein Jahresverlust von 7.700,00 Euro veranschlagt. Insbesondere Mehrerlöse aus Wasserabgabe und Wenigeraufwendungen bei der Umlage an den Zweckverband sowie den Personal- und Unterhaltungskosten hatten Einfluss auf das Ergebnis. Der Jahresgewinn soll auf die neue Rechnung übertragen werden. Der dadurch entstandene Bilanzgewinn 2016 lautet 349.744,69 Euro. Die Bilanzsumme der Wasserversorgung schließt mit 1.882.003,97 Euro ab.
 
Beim Abwasserentsorgungsbetrieb war im Wirtschaftsplan einschließlich 1. Nachtrag 2016 ein Jahresüberschuss in Höhe von 149.600,00 Euro vorgesehen. Abgeschlossen hat das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresgewinn in Höhe von 108.168,13 Euro. Insbesondere Mehreinnahmen bei den Abwassergebühren, Erstattung Abwasserabgabe vom Abwasserverband Radolfzeller Aach für die Jahre 2013 – 2015, Wenigereinnahmen bei der Auflösung von Beiträgen, Wenigeraufwendungen bei den Umlageabrechnungen an Zweckverbände sowie die Rückstellung der Kostenüberdeckungen des Wirtschaftsjahres hatten Einfluss auf das Ergebnis.Im Wirtschaftsjahr wurden ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen in Höhe von 169.970,00 Euro im Erfolgsplan als Aufwand gebucht, welche in der Bilanz als Rückstellungen passiviert wurden, da sie nach Kommunalabgabengesetz innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Der Jahresgewinn soll auf die neue Rechnung des Folgejahres übertragen werden. Der Bilanzgewinn 2016 lautet 1.614.755,27 Euro. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung schließt mit 5.072.604,95 Euro ab.
 
Die größten Abweichungen gegenüber den Planansätzen sind im Lagebericht erwähnt.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen