Sitzungstermin
Öffentliche Gemeinderatssitzung 31.01.2018
Sitzungstermin:
Mi, 31.01.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
TOP 2
Schutzhütte – Öffentlicher Platz für Jugendliche
Der Jugendrat möchte im Rahmen dieser Sitzung begründen, warum eine Schutzhütte für Jugendliche sinnvoll ist, wie das Konzept funktionieren kann und wie diese letztendlich umgesetzt werden soll.
Vorbericht:
Der Jugendrat setzt sich für einen öffentlichen Platz für Jugendliche in der Gemeinde ein. Diese Idee wurde aus den Jugendforen der letzten Jahre aufgegriffen, dort war das Interesse an diesem Thema groß. Frau Harder hat im Rahmen der Haushaltsplanberatung über dieses Thema berichtet, die Kosten in Höhe von 10.000 Euro wurden mit einem Sperrvermerk versehen und aus dem Gremium kam der Wunsch auf, dass die Jugendlichen selbst ihr Anliegen vortragen.Der Jugendrat möchte im Rahmen dieser Sitzung begründen, warum eine Schutzhütte für Jugendliche sinnvoll ist, wie das Konzept funktionieren kann und wie diese letztendlich umgesetzt werden soll.
TOP 3
Integrationskonzept Gemeinde Rielasingen-Worblingen
Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, dem Prozess für die Erstellung eines Integrationskonzeptes für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zuzustimmen.
Vorbericht:
Die Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte der Gemeinde Rielasingen-Worblingen beabsichtigt in einem partizipativen Prozess ein Integrationskonzept für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zu erstellen. Ziel ist es eine Gesamtstrategie für den Integrationsprozess in der Gemeinde zu entwickeln, welche mittels klarer Aufgabenverteilung und einem optimalen Ineinandergreifen der Integrationsangebote vor Ort eine zielorientierte Steuerung des Integrationsprozesses ermöglicht.Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, dem Prozess für die Erstellung eines Integrationskonzeptes für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zuzustimmen.
TOP 4
Erdgaslieferungsvertrag 2019 – 2020 für den kommunalen Erdgasbedarf
Für den Erdgaslieferungsvertrag 2019/2020 muss die Gemeinde Rielasingen-Worblingen eine europaweite Ausschreibung durchführen (Schwellenwert von 209.000 Euro/netto wird überschritten).
Für diese Ausschreibungsform gibt es 2 Ausschreibungsoptionen:
Teilnahme an der 9. Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf 2019/2020 der Gemeindetag Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, die Frist zur Beauftragung der Gt-service mbH endet am 28.02.2018, oder eine Einzelausschreibung über ein externes Fachbüro.
Herr Möhrle wird in der Sitzung auf die Vergabeoptionen im Detail eingehen.
Vorbericht:
Unser Lieferant, die ewa.riss GmbH & Co. KG (Stadtwerke Biberach und EnBW) hat den aktuellen Vertrag aus der Bündelausschreibung für die Jahre 2017 und 2018 gekündigt. Es hätte die Möglichkeit bestanden, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, jedoch waren, laut Auskunft der ewa.riss, die Preise nicht mehr zu halten.Für den Erdgaslieferungsvertrag 2019/2020 muss die Gemeinde Rielasingen-Worblingen eine europaweite Ausschreibung durchführen (Schwellenwert von 209.000 Euro/netto wird überschritten).
Für diese Ausschreibungsform gibt es 2 Ausschreibungsoptionen:
Teilnahme an der 9. Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf 2019/2020 der Gemeindetag Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, die Frist zur Beauftragung der Gt-service mbH endet am 28.02.2018, oder eine Einzelausschreibung über ein externes Fachbüro.
Herr Möhrle wird in der Sitzung auf die Vergabeoptionen im Detail eingehen.
TOP 5
a) Bestellung von Aufsichtsräten für die Kommunale Energienetze Rielasingen-Worblingen-Gottmadingen GmbH & Co. KG (RWG)
b) Vorschlag gegenüber der Thüga Energienetze GmbH hinsichtlich der Ausübung des Vorschlagsrechts für einen Vertreter
Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Vier weitere Mitglieder wurden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde und vier weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN (Thüga Energienetze GmbH) von der Gesellschafterversammlung gewählt.
Für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen sind folgende vier weitere Vertreter entsendet worden:
Herr Gemeinderat Erwin Gräble
Herr Gemeinderat Karl-Heinz Möhrle
Herr Gemeinderat Hermann Wieland
Herr Erich Mathes, Steuerberater.
Im Rahmen des Beitritts der Gemeinde Gottmadingen zur Netzgesellschaft und die damit verbundene Gründung der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen-Gottmadingen GmbH & Co.KG wurde am 12.12.2017 der neue Gesellschaftsvertrag von den drei Gesellschaftern unterzeichnet.
Für die Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2019 hat der Aufsichtsrat fünfzehn Mitglieder. Beide Bürgermeister sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Drei weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, drei weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und sieben weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN (Thüga Energienetze GmbH) von der Gesellschafterversammlung gewählt.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages lautet wie folgt:
§ 8
Aufsichtsrat
1. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der die Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt, die dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gemäß Gesetz zustehen, soweit nicht durch diesen Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung getroffen wird.
2. Der Aufsichtsrat besteht bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung der ersten auf die Beendigung der Kommunalwahl 2019 folgenden Gesellschafterversammlung aus 15 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Gemeinde Rielasingen-Worblingen sowie der Bürgermeister der Gemeinde Gottmadingen sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. 3 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, 3 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und 7 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung gewählt. Dabei sollen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Die von der THEN vorgeschlagenen Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der ersten auf die Beendigung der Kommunalwahl 2019 folgenden Gesellschafterversammlung besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Gemeinde Rielasingen-Worblingen sowie der Bürgermeister der Gemeinde Gottmadingen sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. 2 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, 2 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und 4 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vorstehender Satz 4 gilt entsprechend. Die Amtszeit der bis zu dem in vorstehendem Satz 5 genannten Zeitpunkt bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet abweichend von nachfolgendem Absatz 3 zu diesem Zeitpunkt. Die Gesellschafterversammlung entscheidet in derselben Sitzung über die Entlastung der damit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder.
3. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Erneute Bestellung ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus, erfolgt die Bestellung eines neuen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds; dabei gilt Absatz 2 entsprechend. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann ohne Angabe von Gründen sein Amt unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates niederlegen.
4. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Gemeinderat, zur Verwaltung einer Gemeinde oder einer Stadt oder zur Verwaltung einer juristischen Person des privaten Rechts vorgeschlagen wurde, endet sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der nächsten auf das Ausscheiden aus den genannten Gremien beziehungsweise Unternehmen folgenden Gesellschafterversammlung.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 wird der Aufsichtsrat von 15 auf 10 Mitglieder verkleinert.
Es muss dann erneut über die Entsendung von Vertretern im Aufsichtsrat Beschluss gefasst werden.
b)
Bis zur Kommunalwahl 2019 werden sieben weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Die THEN beabsichtigt, ihr Vorschlagsrecht hinsichtlich zweier Mitglieder an die beiden Gemeinden abzutreten. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen und die Gemeinde Gottmadingen können bezügliche je eines Mitgliedes der THEN einen Vorschlag unterbreiten.
b) Vorschlag gegenüber der Thüga Energienetze GmbH hinsichtlich der Ausübung des Vorschlagsrechts für einen Vertreter
Vorbericht:
a) In seiner Sitzung am 11.03.2015 hat der Gemeinderat die Entsendung der Vertreter der Gemeinde in den Aufsichtsrat der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen GmbH & Co.KG beschlossen.Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Vier weitere Mitglieder wurden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde und vier weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN (Thüga Energienetze GmbH) von der Gesellschafterversammlung gewählt.
Für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen sind folgende vier weitere Vertreter entsendet worden:
Herr Gemeinderat Erwin Gräble
Herr Gemeinderat Karl-Heinz Möhrle
Herr Gemeinderat Hermann Wieland
Herr Erich Mathes, Steuerberater.
Im Rahmen des Beitritts der Gemeinde Gottmadingen zur Netzgesellschaft und die damit verbundene Gründung der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen-Gottmadingen GmbH & Co.KG wurde am 12.12.2017 der neue Gesellschaftsvertrag von den drei Gesellschaftern unterzeichnet.
Für die Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2019 hat der Aufsichtsrat fünfzehn Mitglieder. Beide Bürgermeister sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Drei weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, drei weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und sieben weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN (Thüga Energienetze GmbH) von der Gesellschafterversammlung gewählt.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages lautet wie folgt:
§ 8
Aufsichtsrat
1. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der die Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt, die dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gemäß Gesetz zustehen, soweit nicht durch diesen Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung getroffen wird.
2. Der Aufsichtsrat besteht bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung der ersten auf die Beendigung der Kommunalwahl 2019 folgenden Gesellschafterversammlung aus 15 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Gemeinde Rielasingen-Worblingen sowie der Bürgermeister der Gemeinde Gottmadingen sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. 3 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, 3 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und 7 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung gewählt. Dabei sollen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Die von der THEN vorgeschlagenen Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der ersten auf die Beendigung der Kommunalwahl 2019 folgenden Gesellschafterversammlung besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Gemeinde Rielasingen-Worblingen sowie der Bürgermeister der Gemeinde Gottmadingen sind kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. 2 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, 2 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde Gottmadingen und 4 weitere Mitglieder werden entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vorstehender Satz 4 gilt entsprechend. Die Amtszeit der bis zu dem in vorstehendem Satz 5 genannten Zeitpunkt bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet abweichend von nachfolgendem Absatz 3 zu diesem Zeitpunkt. Die Gesellschafterversammlung entscheidet in derselben Sitzung über die Entlastung der damit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder.
3. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Erneute Bestellung ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus, erfolgt die Bestellung eines neuen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds; dabei gilt Absatz 2 entsprechend. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann ohne Angabe von Gründen sein Amt unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates niederlegen.
4. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Gemeinderat, zur Verwaltung einer Gemeinde oder einer Stadt oder zur Verwaltung einer juristischen Person des privaten Rechts vorgeschlagen wurde, endet sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der nächsten auf das Ausscheiden aus den genannten Gremien beziehungsweise Unternehmen folgenden Gesellschafterversammlung.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 wird der Aufsichtsrat von 15 auf 10 Mitglieder verkleinert.
Es muss dann erneut über die Entsendung von Vertretern im Aufsichtsrat Beschluss gefasst werden.
b)
Bis zur Kommunalwahl 2019 werden sieben weitere Mitglieder entsprechend dem Vorschlag der THEN von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Die THEN beabsichtigt, ihr Vorschlagsrecht hinsichtlich zweier Mitglieder an die beiden Gemeinden abzutreten. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen und die Gemeinde Gottmadingen können bezügliche je eines Mitgliedes der THEN einen Vorschlag unterbreiten.
TOP 6
Beschluss der Haushaltssatzung 2018
Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Landes vom 19.06.2017 wurden in das Werk eingearbeitet.
Am 22.11.2017 wurde der Haushaltsplanentwurf in öffentlicher Gemeinderatsitzung beraten.
Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von nur 2.400.000 Euro. Die Zuführung dient der Deckung des Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes. Der Vermögenshaushalt weist wegen des Baus eine Flüchtlingsunterkunft für die Anschlussunterbringung wieder ein Volumen auf, welches über dem Durchschnitt vergangener Jahre liegt.
Im Haushaltsplan ist auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.240.000 Euro veranschlagt.
Zusätzlich muss der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 902.000 Euro entnommen werden. Die Rücklage wird somit Ende 2018 voraussichtlich noch 2,8 Millionen Euro betragen.
Eine weitere Kreditaufnahme wird gemäß der Finanzplanung im Jahr 2019 notwendig, falls dem Trägerverein des Pflegezentrums für den Erweiterungsbau eine Europarecht konforme Investitionsförderungszuweisung gewährt werden kann.
Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 wird hingewiesen (Seite 7 bis 27).
Der zu beschließende Satzungstext befindet sich auf Seite 5.
Der Haushaltsplan 2018 ist der letzte kamerale Haushaltsplan der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Zum 01.01.2019 ist der Umstieg auf die Doppik beschlossen.
Vorbericht:
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögenshaushalt sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Verwaltungshaushalt wurden am 25.10.2017 vom Gemeinderat in einer ausführlichen Arbeitssitzung beraten.Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Landes vom 19.06.2017 wurden in das Werk eingearbeitet.
Am 22.11.2017 wurde der Haushaltsplanentwurf in öffentlicher Gemeinderatsitzung beraten.
Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von nur 2.400.000 Euro. Die Zuführung dient der Deckung des Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes. Der Vermögenshaushalt weist wegen des Baus eine Flüchtlingsunterkunft für die Anschlussunterbringung wieder ein Volumen auf, welches über dem Durchschnitt vergangener Jahre liegt.
Im Haushaltsplan ist auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.240.000 Euro veranschlagt.
Zusätzlich muss der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 902.000 Euro entnommen werden. Die Rücklage wird somit Ende 2018 voraussichtlich noch 2,8 Millionen Euro betragen.
Eine weitere Kreditaufnahme wird gemäß der Finanzplanung im Jahr 2019 notwendig, falls dem Trägerverein des Pflegezentrums für den Erweiterungsbau eine Europarecht konforme Investitionsförderungszuweisung gewährt werden kann.
Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 wird hingewiesen (Seite 7 bis 27).
Der zu beschließende Satzungstext befindet sich auf Seite 5.
Der Haushaltsplan 2018 ist der letzte kamerale Haushaltsplan der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Zum 01.01.2019 ist der Umstieg auf die Doppik beschlossen.
TOP 7
Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2018
a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 25.10.2017 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2017 beraten.
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird hingewiesen (Seite 8 bis 12).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 7.
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 25.10.2017 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2017 beraten.
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird hingewiesen (Seite 46 bis 50).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 45.
a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Vorbericht:
a) Feststellungsbeschluss für die WasserversorgungDie Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 25.10.2017 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2017 beraten.
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird hingewiesen (Seite 8 bis 12).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 7.
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 25.10.2017 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.11.2017 beraten.
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird hingewiesen (Seite 46 bis 50).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 45.
TOP 8
Annahme von Einzelspenden
Zurzeit besucht ein Kind der Familie das Kinderhaus St. Raphael.
Vorbericht:
Frau Anna Bechler, Niedergasse 6, möchte dem Kinderhaus St. Raphael eine Geldspende in Höhe von 500 Euro zukommen lassen.Zurzeit besucht ein Kind der Familie das Kinderhaus St. Raphael.
TOP 9
Annahme der im 2. Halbjahr 2017 eingegangenen Kleinspenden
Im 2. Halbjahr 2017 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:
Für das Kinderhaus St. Raphael:
Für das Kinderhaus Fröbel:
Für das Kinderhaus Rosenegg:
Vorbericht:
Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 19.06.2006 einem vereinfachten Verfahren zu Paragraph 78 Absatz 4 Geimeindeordnung für Kleinspenden bis zu 100 Euro zugestimmt. Diese Kleinspenden werden halbjährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.Im 2. Halbjahr 2017 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:
Für das Kinderhaus St. Raphael:
- Frau Klappauf - Puzzle, Motorikschleife und Stapelringe (gebraucht) im Wert von 10 Euro
- Architekturbüro Thanner - 2 Rollen Plotterpapier
- Frau Klappauf - Rutschauto (gebraucht) im Wert von 15 Euro
- Frau Badent - Puppenwagen und Kuschelbär (gebraucht) im Wert von 35 Euro
- Frau Marion Rolli - Weihnachtsdeko (gebraucht) im Wert von 40 Euro
- Familie Vollmer - für Nikolausmarkt Bastelarbeiten im Wert von 50 Euro
- Familie Jovanovic - Schiebeperlenspiel (gebraucht) im Wert von 10 Euro
- Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
Für das Kinderhaus Fröbel:
- Frau Nicole Bock - 6 Sets Kinderunterwäsche, 2 Klappfix-Buggys und Bobbycar
- Familie Auer - 1 Sack Bällebadbälle
- Frau Ina Kirchhoff - 3 Spiele, 2 Puzzle, 3 Bücher, Fingerpuppen, Puppe, Puppenhaus, Puppenwagen, Puppenkleidung und Puppenreisebett
- Frau Jäschke - 20 Bögen Seidenpapier und 20 Organzasäckchen
- Frau Teich - Hama Steckperlen und Steckplatte
- Frau Niederhammer - Mikroskop
- Frau Matzat - 3 Spiele
- Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
Für das Kinderhaus Rosenegg:
- Bücherstube Rielasingen - Rabatt aus Bücherverkauf 25,33 Euro
- Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung