Sitzungstermin
Öffentliche Gemeinderatssitzung 14.03.2018
Sitzungstermin:
Mi, 14.03.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
TOP 2
Jahresbericht des Bürgerbusvereins 3 Rosen e. V.
Zu diesem Thema hat Herr Nahrgang eine kurze Power-Point-Präsentation vorbereitet.
Vorbericht:
Nachdem die beiden Bürgerbusse seit fast einem Jahr verkehren, erstattet der 1. Vorsitzende des Bürgerbusvereins 3 Rosen e. V. Herr Udo Heggemann den Damen und Herren des Gremiums den ersten Jahresbericht.Zu diesem Thema hat Herr Nahrgang eine kurze Power-Point-Präsentation vorbereitet.
TOP 3
Beschaffung eines Gerätewagen-Transport (GW-T) für die Freiwillige Feuerwehr als Ersatzbeschaffung für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)
Laut Bedarfsplan soll dieses TSF durch ein GWL-1 ersetzt werden. Da die Feuerwehr schon ein GWL-2 hat, wird von Seiten der Feuerwehr vorgeschlagen ein, GW-T anzuschaffen.
Für die Beschaffung des Fahrzeuges stehen Haushaltsreste zur Verfügung. Die Beschaffung war für das Jahr 2019 vorgesehen. Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird jedoch eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2018 empfohlen, da mit großer Wahrscheinlichkeit für das Jahr 2019 keine Fördermittel zur Verfügung stehen werden.
Der Kommandant wird in der Sitzung die Kosten für eine Ersatzbeschaffung sowie eine Vergleichsaufstellung erläutern.
Vorbericht:
Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Freiwilligen Feuerwehr ist mittlerweile 31 Jahre alt und sollte entsprechend ersetzt werden.Laut Bedarfsplan soll dieses TSF durch ein GWL-1 ersetzt werden. Da die Feuerwehr schon ein GWL-2 hat, wird von Seiten der Feuerwehr vorgeschlagen ein, GW-T anzuschaffen.
Für die Beschaffung des Fahrzeuges stehen Haushaltsreste zur Verfügung. Die Beschaffung war für das Jahr 2019 vorgesehen. Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird jedoch eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2018 empfohlen, da mit großer Wahrscheinlichkeit für das Jahr 2019 keine Fördermittel zur Verfügung stehen werden.
Der Kommandant wird in der Sitzung die Kosten für eine Ersatzbeschaffung sowie eine Vergleichsaufstellung erläutern.
TOP 4
Erlass der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rielasingen-Worblingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)
Die zu beschließende Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (Anlage 1) und das Kostenersatzverzeichnis (Anlage 2) wurden nach dem Muster des Gemeindetags erarbeitet.
Bisher wurden die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rielasingen-Worblingen durch die Kostenordnung vom 23.08.1999 und deren zugehörenden Kostenverzeichnis abgerechnet (Anlage 3).
Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird der Kostenersatz in Paragraph 34 Feuerwehrgesetz (FwG) neu geregelt. Daher ist die Kalkulation der Kostenersätze (Anlage 4) und der Erlass einer Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung notwendig, um künftig Kostenersätze für Feuerwehreinsätze rechtssicher erheben zu können.
Der Feuerwehrausschuss ist anzuhören. Dies erfolgt in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 28.02.2018.
Der Kostenersatz für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge wird gemäß Paragraph 34 Absätze 4 bis 8 FwG in Stundensätzen erhoben. Die Kalkulation des Kostenersatzes erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.
A. Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte
Gemäß Paragraph 34 Absatz 5 FwG setzen sich die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigen berechnet werden.
In die Kalkulation sind die Rechnungsergebnisse der Jahre 2013 bis 2016 eingeflossen.
Das bedeutet, dass sich der Personalkostenstundensatz aus zwei Komponenten zusammensetzt, welche in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
1. ,,beim Einsatz gewährte Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen‘‘
Das erste Tatbestandsmerkmal ,,beim Einsatz gewährte Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen‘‘ bezieht sich auf die gewährten Entschädigungen nach Paragraph 16 FwG. Erfolgt eine pauschalierte Entschädigung, so ist die gemeindliche Entschädigungssatzung zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat mit der zum 01.07.2015 in Kraft getretenen Feuerwehrentschädigungssatzung einen Aufwandsentschädigungssatz in Höhe von 10 Euro je Stunde festgelegt. Alternativ hierzu wurde in einigen Fällen auch der tatsächliche Verdienstausfall, welcher durch den Einsatz entstanden ist, geltend gemacht.
Vorbericht:
Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 wurde von Seiten des Gemeindetages zum Anlass genommen, das Satzungsmuster der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) auszuarbeiten. Das Muster wurde in mehreren Besprechungen mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg erarbeitet.Die zu beschließende Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (Anlage 1) und das Kostenersatzverzeichnis (Anlage 2) wurden nach dem Muster des Gemeindetags erarbeitet.
Bisher wurden die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rielasingen-Worblingen durch die Kostenordnung vom 23.08.1999 und deren zugehörenden Kostenverzeichnis abgerechnet (Anlage 3).
Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird der Kostenersatz in Paragraph 34 Feuerwehrgesetz (FwG) neu geregelt. Daher ist die Kalkulation der Kostenersätze (Anlage 4) und der Erlass einer Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung notwendig, um künftig Kostenersätze für Feuerwehreinsätze rechtssicher erheben zu können.
Der Feuerwehrausschuss ist anzuhören. Dies erfolgt in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 28.02.2018.
Der Kostenersatz für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge wird gemäß Paragraph 34 Absätze 4 bis 8 FwG in Stundensätzen erhoben. Die Kalkulation des Kostenersatzes erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.
A. Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte
Gemäß Paragraph 34 Absatz 5 FwG setzen sich die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigen berechnet werden.
In die Kalkulation sind die Rechnungsergebnisse der Jahre 2013 bis 2016 eingeflossen.
Das bedeutet, dass sich der Personalkostenstundensatz aus zwei Komponenten zusammensetzt, welche in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
1. ,,beim Einsatz gewährte Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen‘‘
Das erste Tatbestandsmerkmal ,,beim Einsatz gewährte Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen‘‘ bezieht sich auf die gewährten Entschädigungen nach Paragraph 16 FwG. Erfolgt eine pauschalierte Entschädigung, so ist die gemeindliche Entschädigungssatzung zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat mit der zum 01.07.2015 in Kraft getretenen Feuerwehrentschädigungssatzung einen Aufwandsentschädigungssatz in Höhe von 10 Euro je Stunde festgelegt. Alternativ hierzu wurde in einigen Fällen auch der tatsächliche Verdienstausfall, welcher durch den Einsatz entstanden ist, geltend gemacht.
- Vorlage Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung vom 14.03.2018
- Vorlage Kostenersatzverzeichnis der Gemeinde Rielasingen-Worblingen für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. vom 14.03.2018
- Vorlage Kostenordnung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. vom 14.03.2018
- Vorlage Kalkulation der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rielasingen-Worblingen vom 14.03.2018
- Vorlage Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr vom 18.03.2016. vom 14.03.2018
TOP 5
Bebauungsplan “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet:
a) Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13 a Baugesetzbuch sowie Beschluss über die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” nach Paragraph 74 Landesbauordnung
b) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
c) Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
a) Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13 a Baugesetzbuch sowie Beschluss über die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” nach Paragraph 74 Landesbauordnung
b) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
c) Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Vorbericht:
Die Firma Druckcenter Bodensee GmbH, vertreten durch Herrn Metin Sentürk, hat die Annahme des Vorhabens auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurstücknummern 411, 411/2, 412, 414/3 (Teil) und 3831, der Gemarkung Rielasingen für eine Wohnanlage mit 19 Wohngebäuden beantragt. Der Gemeinderat hat am 21.02.2018 bereits die Annahme des Antrags auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Hasel 2. Änderung und 1. Erweiterung“ beschlossen. In dieser Sitzung soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung 'Hasel - 2. Änderung und 1. Erweiterung' im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13 a Baugesetzbuch sowie der Beschluss über die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften 'Hasel - 2. Änderung und 1. Erweiterung sowie die zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet gefasst werden (Aufstellungsbeschluss). Zu diesem Aufstellungsbeschluss wird auf die Begründung verwiesen, die Anlage zu dieser Einladung ist. Weiterhin soll die Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung "Hasel - 2. Änderung und 1. Erweiterung" sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften und der Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgen. Frau Fuchs wird die Bebauungsplanänderung in der Sitzung ausführlich erläutern.- Vorlage 1. Satzung vom 14.03.2018
- Vorlage 2. Begründung vom 14.03.2018
- Vorlage 3. Örtliche Bauvorschriften vom 14.03.2018
- Vorlage 4. Planungsrechtliche Festsetzungen vom 14.03.2018
- Vorlage 5. Abgrenzungsplan vom 14.03.2018
- Vorlage 6. Rechtsplan vom 14.03.2018
- Vorlage 7. Umweltanalyse vom 14.03.2018
- Vorlage 8. Schalltechnische Untersuchung vom 14.03.2018
- Vorlage 9. Wasserwirtschaftliche Beurteilung vom 14.03.2018
- Vorlage 10. Lagepläne vom 14.03.2018
- Vorlage 11. Erschließungsplan vom 14.03.2018
TOP 6
Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde
Weiterführung bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Hinblick auf die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle beziehungsweise gegebenefalls Neubesetzung
Nach dem die Verhandlungen insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, schlägt die Verwaltung vor, die Amtszeit der derzeitigen Gutachter stillschweigend bis dahin zu verlängern.
Mitglieder des Gutachterausschusses sind derzeit:
Vorsitzender: Franz Duffner
Stellvertretender Vorsitzender: Hermann Grimm
Ordentliche Mitglieder: Josef Brütsch, Barbara Ditschler, Albert Gnädinger, Werner Haag, Karlheinz Möhrle, Lothar Reckziegel und Clemens Schlatter
Es ist den Fraktionen selbstverständlich unbenommen, bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der VVG neue Mitglieder zu benennen.
Nach dem im Gemeinderat vorhandenen Proporz lautet die Verteilung bei neun Mitgliedern wie folgt: CDU 4 Sitze, Freie Wähler 3 Sitze und SPD 2 Sitze.
Weiterführung bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Hinblick auf die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle beziehungsweise gegebenefalls Neubesetzung
Vorbericht:
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Gutachterausschusses ist im Jahre 2017 abgelaufen. Es wurde bisher bewusst auf eine Neubesetzung des Gremiums verzichtet, da aufgrund einer Gesetzesänderung in der Gutachterausschussverordnung im Hinblick auf die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Singen und den Gemeinden Steißlingen und Volkertshausen bereits entsprechende Gespräche stattgefunden haben.Nach dem die Verhandlungen insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, schlägt die Verwaltung vor, die Amtszeit der derzeitigen Gutachter stillschweigend bis dahin zu verlängern.
Mitglieder des Gutachterausschusses sind derzeit:
Vorsitzender: Franz Duffner
Stellvertretender Vorsitzender: Hermann Grimm
Ordentliche Mitglieder: Josef Brütsch, Barbara Ditschler, Albert Gnädinger, Werner Haag, Karlheinz Möhrle, Lothar Reckziegel und Clemens Schlatter
Es ist den Fraktionen selbstverständlich unbenommen, bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der VVG neue Mitglieder zu benennen.
Nach dem im Gemeinderat vorhandenen Proporz lautet die Verteilung bei neun Mitgliedern wie folgt: CDU 4 Sitze, Freie Wähler 3 Sitze und SPD 2 Sitze.
TOP 8
Erlass einer Rechtsverordnung über den verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass der Gewerbeschau in Rielasingen-Worblingen
Vorbericht:
Am 28. und 29. April 2018 findet im Gewerbegebiet in Rielasingen-Worblingen wieder die Gewerbeschau statt (zuletzt 2016). Anlässlich dieser Gewerbeschau soll am Sonntag, dem 29. April 2018 ein verkaufsoffener Sonntag veranstaltet werden. Für diesen Anlass ist eine Rechtsverordnung nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (siehe Anlage) notwendig.
TOP 9
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe
Die Gemeinde Gottmadingen ist mit den Kosten der Rechtsberatung der Kanzlei Gersemann und der im weiteren Verlauf notwendigen steuerlichen Beratung der Firma EversheimStuible in Vorleistung getreten.
Die Gemeinde Gottmadingen hat nun mitgeteilt, dass der Anteil der Gemeinde Rielasingen-Worblingen an den Beratungsleistungen rund 16.400 Euro betragen werde.
Auf der Haushaltsstelle 0600-6550 –Sachverständigenkosten- sind nur noch Restmittel in Höhe von 4.587,76 Euro vorhanden. Daher ist der Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe notwendig.
Vorbericht:
In den Sondierungsgesprächen zum Beitritt der Gemeinde Gottmadingen zur Kommunale Energienetze Rielasingen-Worblingen GmbH & Co.KG wurde festgelegt, dass die anfallenden Beratungskosten der kommunalen Seite, die im Rahmen des Beitritts der Gemeinde Gottmadingen anfallen, zu je 50% von der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und der Gemeinde Gottmadingen getragen werden.Die Gemeinde Gottmadingen ist mit den Kosten der Rechtsberatung der Kanzlei Gersemann und der im weiteren Verlauf notwendigen steuerlichen Beratung der Firma EversheimStuible in Vorleistung getreten.
Die Gemeinde Gottmadingen hat nun mitgeteilt, dass der Anteil der Gemeinde Rielasingen-Worblingen an den Beratungsleistungen rund 16.400 Euro betragen werde.
Auf der Haushaltsstelle 0600-6550 –Sachverständigenkosten- sind nur noch Restmittel in Höhe von 4.587,76 Euro vorhanden. Daher ist der Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe notwendig.