Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 11.04.2018

Sitzungstermin:
Mi, 11.04.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bestellung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr

​​​Vorbericht:

Bei der letzten Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 09.03.2018 wurde Ulrich Graf als bisherigen Feuerwehrkommandanten sowie sein Stellvertreter Sascha Wassmer von ihren Ämtern verabschiedet. Als neuer Kommandant wurde Viktor Neumann sowie als neue Stellvertreter Daniel Pieper und Alexander Scherer gewählt.
Die neugewählten Führungskräfte der Feuerwehr werden an der Sitzung anwesend sein und sich dem Gremium vorstellen.
 
Der Gemeinderat wird gebeten, nach Paragraph 10 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung den Feuerwehrkommandanten und seine Stellvertreter durch seine Zustimmung für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.
TOP 3
Vergabe der Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten - Sanierung der Hardstraße Bauabschnitt 3 -

​Vorbericht:

Die vorgenannten Arbeiten waren öffentlich ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 02.02.2018 wird in der Sitzung vorgestellt.
TOP 4
Vergabe der Wasserleitungs- und Kanalverlegearbeiten - Sanierung der Hardstraße Bauabschnitt 3 –

​​​​Vorbericht:

Die vorgenannten Arbeiten waren beschränkt ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 19.02.2018 wird in der Sitzung vorgestellt.
TOP 5
Vergabe von Bauleistungen
Projekt: Neubau einer Anschlussunterbringung bestehend aus zwei 3-geschossigen Wohngebäuden, Zeppelinstraße 2 A und 2 B, 78239 Rielasingen-Worblingen

Leistung: Schlüsselfertige Generalunternehmerleistung zum pauschalierten Festpreis für zwei solitäre dreigeschossige Gebäudekörper in massiver Stahlbetonfertigteilbauweise mit gesamt 730 Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche sowie 2.893 Kubikmeter umbauter Raum inklusive Erd- und Kanalarbeiten sowie Herstellung der Außenanlagen

​Vorbericht:

Die Generalunternehmerleistung wurde vom Ortsbauamt öffentlich ausgeschrieben. Die Submissionsergebnisse und der Vergabevorschlag werden in der Sitzung vorgestellt.

TOP 6
Vergabe von Bauleistungen

Projekt: Neubau einer Anschlussunterbringung, Zeppelinstraße 2 A und 2 B, 78239 Rielasingen-Worblingen

Leistung: Spezialtiefbauarbeiten bestehen aus Dauervernagelung und Spritzbetonschale

​Vorbericht:

Die Spezialtiefbauarbeiten wurden vom Ortsbauamt beschränkt ausgeschrieben. Die Submissionsergebnisse und der Vergabevorschlag werden in der Sitzung vorgestellt.
TOP 7
Vorstellung der Planung für die Überbauung der östlichen Teilfläche des Grundstückes Flurstücknummer 5222 und der westlichen Teilfläche des Grundstückes Flurstücknummer 5222/3 im bisherigen Bebauungsplangebiet
“Fabrikgut”

​Vorbericht:

Bereits seit Mitte 2014 gibt es planerische Überlegungen, die im östlichen Bereich des Bebauungsplanes „Fabrikgut“ festgesetzte Wohnbebauung zu ändern. Nach verschiedenen Planungsschritten hat der Investor eine finale Planung vorgelegt, die er so umsetzen möchte und für die der Bebauungsplan entsprechend geändert werden müsste.
 
Der Investor wird in der Sitzung die neue Planung für insgesamt 22 Wohneinheiten ausführlich vorstellen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Direktmitgliedschaft beim Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV KIVBF) sowie dem Beitritt zum Gesamtzweckverband 4IT und der Errichtung der Anstalt ITEOS

​Vorbericht:

Der Zweckverband KIVBF ist das „Rechenzentrum“ der Kommunen, bei dem die Gemeinde viele IT-Leistungen bezieht (Einwohner-, Personal-, Standesamtswesen, Internetzugang). Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist bisher nur mittelbares Mitglied beim Zweckverband KIVBF und über den Landkreis Konstanz dort vertreten. Dies hat der Gemeinderat im Jahr 2012 so beschlossen, weil die finanziellen Risiken bei einer Auflösung des Verbandes im Verhältnis zu den Vorteilen einer Direktmitgliedschaft als zu hoch eingeschätzt wurden.
 
Zum 01.07.2018 treten die drei kommunalen Rechenzentren in Baden-Württemberg (KIRU, KDRS und KIVBF) der Datenzentrale Baden-Württemberg bei und bilden so den neuen Gesamtzweckverband 4IT. Das Land Baden-Württemberg und der Gesamtzweckverband 4IT bilden dann den neuen IT-Dienstleister ITEOS (Datenanstalt des öffentlichen Rechts).
 
Eine Direktmitgliedschaft beim Zweckverband KIVBF vor der Gründung von ITEOS bringt uns folgende Vorteile:
  • Umsatzsteuerbefreiung für IT-Dienstleistungen (jährlich zirka 11.000 Euro Ersparnis)
  • Der auf Rielasingen-Worblingen entfallende Eigenkapitalanteil von 9.382,12 Euro geht vom Landkreis wieder auf die Kommune über
  • Vergabefreie Beschaffung von Hard- und Software zu günstigen Konditionen
  • Mitbestimmungsrechte
Ein Risiko besteht für die Gemeinde nur, wenn der Verband sich auflösen würde, was durch die Beteilung des Landes (Anstalt des öffentlichen Rechts) praktisch ausgeschlossen werden kann. Die Risikolast für Rielasingen-Worblingen wird vom Zweckverband KIVBF auf 42.747,18 Euro beziffert.
 
Der Landkreis Konstanz hat dem Beitritt und der Errichtung der ITEOS für sich und die noch im Landkreis indirekt beteiligten Gemeinden bereits am 05.03.2018 zugestimmt. In den letzten Wochen haben mit Tengen, Gottmadingen und Engen weitere Kommunen aus dem Landkreis die Direktmitgliedschaft bereits beantragt. Größere Städte wie Konstanz, Singen, Radolfzell, Stockach sind immer schon Direktmitglied gewesen.
TOP 9
Vergabe der Arbeiten zur Grundinstandsetzung der speicherprogrammierten Steuerung (SPS) der Wassergewinnungs- und Wasserspeicheranlagen

​Vorbericht:

Die speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) in den beiden Tiefbrunnen, in den beiden Hochbehältern, in der Schieberkammer und der Leitstelle wurde mit der Sanierung der Wasserversorgungsanlagen in den Jahren 2003 und 2004 in Betrieb genommen. Die SPS-Anlage wurde von der Firma Hydro-Elektrik GmbH, Ravensburg installiert.
Der Hersteller der Bauteile hat die Produktion eingestellt und so sind Ersatzteile nicht mehr vorrätig. Daher ist die grundlegende Instandsetzung der Gesamtanlage dringend notwendig.
 
Im Wirtschaftsplan 2018 sind für die Gesamtmaßnahme 90.000 Euro netto veranschlagt.
Nach Paragraph 31 Absatz 1 Gemeindehaushaltverordnung sind Gemeinden grundsätzlich verpflichtet Vergaben von Aufträgen öffentlich auszuschreiben. Wenn besondere Umstände es rechtfertigen, dann kann von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden und entweder eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe vorgenommen werden.
Nach Paragraph 31 Absatz 2 Gemeindehaushaltverordnung ist die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) anzuwenden.
Nach der VergabeVwV wird die VOL/A zur Anwendung für Leistungen unterhalb der EG-Schwellenwerte empfohlen. Die im Februar 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) kann in Baden-Württemberg noch nicht angewendet werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vom Landtag noch nicht geschaffen wurden.

Nach Paragraph 3 Absatz 5 Buchstabe e) VOL/A ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmern nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können“. Diese Regelung ist auch in der in Kürze anzuwendenden UVgO als Möglichkeit einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb genannt. Weiterhin sieht die UVgO vor, dass eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb möglich ist, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen,
  • die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind,
  • bei denen ein Wechsel des Unternehmers dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und
  • bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Im Hinblick darauf, dass bei der Grundinstandsetzung der SPS im Bereich der Wasserversorgung zum Schutz der Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung besondere Risikopotentiale ausgeschlossen und der sicherste Weg gewählt werden muss, schlägt die Verwaltung wieder die Vergabe an die Firma Hydro-Elektrik GmbH, Ravensburg vor.
Beim Austausch der SPS im Bestand muss der störungsfreie Betrieb der Restanlage gewährleistet sein. Die Einbindung eines anderen Anbieters führt zu höherem Aufwand bei der Wasserversorgung, da ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen betraut werden muss, und zu höherem Aufwand bei der Hydro-Elektrik GmbH, dem anderen Anbieter und der Wasserversorgung, da Schnittstellen und Programmsequenzen abgestimmt werden müssen.
 
Die Hydro-Elektrik GmbH Ravensburg hat am 23.03.2018 die Grundinstandsetzung der SPS der Wassergewinnungs- und Wasserspeicheranlagen zum Preis von insgesamt 80.314,10 Euro netto beziehungsweise 95.573,78 Euro brutto angeboten. Das Angebot umfasst die SPS-Steuerung der beiden Tiefbrunnen, der beiden Hochbehälter und der Schieberkammer, sowie den Umbau/Einbindung der Leitstelle.
TOP 10
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Erstellung der Vorschlagsliste

​​Vorbericht:

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2018.
Für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen sind insgesamt 7 Schöffen vorzuschlagen.
 
Nach der Verfügung des Präsidenten des Landgerichtes Konstanz muss die Vorschlagsliste folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
Familiennamen, Geburtsnamen, wenn er nicht mit dem Familiennamen übereinstimmt, die Vornamen, den Geburtstag, den Geburtsort (bei kreisangehörigen Gemeinden in Deutschland mit Angabe des Landkreises, bei Gemeinden im Ausland mit Angabe des Staates), den Beruf, die Wohnanschriften mit Straße und Hausnummer.
 
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind (Paragraph 31 Satz 2 GVG).
Personen, die nach Paragraph 32 GVG zum Amt eines Schöffen unfähig sind oder nach Paragraph 33, 34 GVG nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen, sind nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Dies sind unter anderem Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden.
 
Nachdem somit in der einheitlichen Vorschlagsliste für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen insgesamt 7 Personen aufzunehmen sind, werden die Damen und Herren des Gemeinderates um entsprechende Beschlussfassung über die Erstellung der erforderlichen Vorschlagsliste gebeten.
Die bisherigen Personen der Vorschlagsliste ergeben sich aus der Anlage.
TOP 11
Annahme von Einzelspenden

​​Vorbericht:

Der Förderverein der Hebelschule e.V. hat der Hebelschule 350 Euro für eine Autorenlesung zugewendet.


TOP 12
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 13
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen