Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 04.07.2018

Sitzungstermin:
Mi, 04.07.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe von Bauleistungen Ten-Brink-Schule / Gebäude B
Sicherheits- und Brandschutzertüchtigung
Gewerke:
a) Schlosserarbeiten
b) Rückbauarbeiten

  • Vorlage Auswertung Angebote Bauleistungen Ten-Brink-Schule Gebäude B - Schlosser- und Rückbauarbeiten vom 20.06.2018
TOP 3
4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen ab 01.09.2018

​Vorbericht:

Für das Kindergartenjahr 2016/2017 hatten die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände Baden-Württemberg keine Empfehlung für neue Gebührensätze bekannt gegeben. Mit Schreiben vom 03.05.2016 hatten sich die Kirchen und kommunalen Landesverbände auf folgende Umsetzung verständigt:

• Die zu Beginn des Jahres 2016 aufgrund der Verbesserungen der Regelungen des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst eingetretenen Steigerungen beim Personalaufwand werden bei der Festsetzung der Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 (ab September 2017) mit einer Erhöhung von 6 bis 8 Prozent gegenüber dem bereits im Dezember 2014 (!) festgelegten Gebührensatz 2016/2017 umgesetzt werden. 
• Es liegt im freien Ermessen von Gemeinden und freien Trägern, für das Kindergartenjahr 2016/2017 vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Gebührenerhöhung 2017/2018 einen „Zwischenschritt“ einzulegen, indem die Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2016/2017 über die veröffentlichen 3 Prozent hinaus erhöht werden.

In seiner Sitzung am 13.06.2016 hat der Kindergartenausschuss (Katholische Kirchengemeinde, Mehr Räume für Kinder gGmbH und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen) über die Angelegenheit beraten und empfohlen, die Kindergartengebühren zum 01.01.2017 über die bereits im Dezember 2014 empfohlenen 3 Prozent hinaus um weiter 5 Prozent zu erhöhen. Diese Gebührensätze sollten dann erst wieder zum Kindergartenjahr 2018/2019 also zum 01.09.2018 verändert werden. Dadurch würde eine Anpassung zum Kindergartenjahr 2017/2018, also zum 01.09.2017 entfallen. Der Kindergartenausschuss war sich bewusst, dass dies eventuell dazu führt, dass die Anpassung zum 01.09.2018 wieder etwas größer ausfällt.
Auch die am 19.09.2016 erfolgte Anhörung der Elternbeiräte brachte Zustimmung, da die Gebührenerhöhung im Zuge der Tariferhöhung nachvollziehbar war und die Gebührendeckung weiterhin unter den von den Verbänden angestrebten 20 Prozent der Betriebsausgaben liegt.

Der Gemeinderat hat dann am 12.10.2016 die Erhöhung der Kindergartengebühren um 5 Prozent zum 01.01.2017 beschlossen, mit der Maßgabe, dass erst zum Kindergartenjahr 2018/2019 die Gebühren erneut angepasst werden und mit dem Wissen, dass diese Erhöhung wieder etwas höher ausfallen kann.

A) Gebühren je Betreuungsplatz
Die Kirchen und kommunalen Landesverbände haben im Mai 2017 die Gebührenempfehlungen für verschiedene Betreuungsformen abgegeben. Für die Ganztagsbetreuung wurde keine landesweite Empfehlung abgegeben. Die Empfehlungssätze beziehen sich auf die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt des Zahlungspflichtigen leben.
Die Empfehlungen wurden für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 abgegeben.
Eine Umsetzung der Empfehlung des Kindergartenjahres 2017/2018 entfiel aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.10.2016. Die Empfehlung für dieses Kindergartenjahr liegt aber über der in Rielasingen-Worblingen seit Januar 2017 umgesetzten Gebührenerhöhung, so dass die Gebührensätze der Gemeinde Rielasingen-Worblingen augenblicklich unter den Empfehlungssätze liegen und die Erhöhung zum 01.09.2018 tatsächlich höher ausfallen muss.

Die monatlichen Empfehlungssätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 lauten:
Regelkindergarten (Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):
für Familien:
mit 1 Kind 124 Euro (bisher 118 Euro in Rielasingen-Worblingen),
mit 2 Kindern 95 Euro (bisher 89 Euro in Rielasingen-Worblingen),
mit 3 Kindern 63 Euro (bisher 60 Euro in Rielasingen-Worblingen) und
mit 4 und mehr Kindern 21 Euro (bisher 19 Euro in Rielasingen-Worblingen)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen.

Kleinkindbetreuung (Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):
für Familien:
mit 1 Kind 365 Euro (bisher 345 Euro in Rielasingen-Worblingen),
mit 2 Kindern 272 Euro (bisher 257 Euro in Rielasingen-Worblingen),
mit 3 Kindern 184 Euro (bisher 174 Euro in Rielasingen-Worblingen) und
mit 4 und mehr Kindern 73 Euro (bisher 69 Euro in Rielasingen-Worblingen)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen.

Als Betreuungsformen sind neu aufzunehmen:
Die seit September 2017 eingeführte altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (2 Jahre bis Schuleintritt) im Kinderhaus Rosenegg und die ab September 2018 geplante Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (3 Jahre bis Schuleintritt) im Kinderhaus St. Raphael.

Die vorgeschlagenen Kindergartengebühren wurden in einer Anhörung mit dem Gesamtelternbeirat erörtert. Im Finanz- und Sozialausschuss am 07.03.2018 wurde empfohlen, die bisherigen Gebührensätze gemäß beiliegendem Satzungsentwurf sowie die sonstigen Gebühren für Ferienbetreuung, verfrühtes Bringen oder verspätetes Abholen anzupassen.
Des Weiteren wird die Gebührenanpassung im Kindergartenausschuss am 26.06.2018 besprochen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des bestehenden Gebührenmodells zum 01.09.2018 die Anpassung an die Empfehlungssätze für das Kindergartenjahr 2018/2019 vorzunehmen und wird die Kalkulation in der Sitzung vorstellen.

B) Verpflegungskosten
Das Pflegezentrum St. Verena hat bislang keine Preiserhöhung angekündigt.
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher nur die tatsächlichen Kosten je Mahlzeit in den Gebührensatz aufzunehmen und die Kosten der Anlieferung unberücksichtigt zu lassen.

C) Ferienbetreuung
Im Regelkindergarten für Familien:
mit 1 Kind 40 Euro (bisher 38 Euro),
mit 2 Kindern 30 Euro (bisher 28 Euro),
mit 3 Kindern 20 Euro (bisher 19 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern 6 Euro (bisher 6 Euro)

und mit verlängerten Öffnungszeiten:
mit 1 Kind 46 Euro (bisher 44 Euro),
mit 2 Kindern 35 Euro (bisher 33 Euro),
mit 3 Kindern 23 Euro (bisher 22 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern 7 Euro (bisher 7 Euro)

je Woche und Kind, das die Ferienbetreuung besucht.

D) sonstige Benutzungsgebühren
Die sonstigen Gebühren betragen für verfrühtes Bringen oder verspätetes Abholen 11,40 Euro (bisher 10,80 Euro) und die Gebühren für einzelne zusätzliche Betreuungsstunden U3 8,10 Euro (bisher 7,70 Euro) und Ü3 5,70 Euro (bisher 5,40 Euro).

  • Vorlage Plankosten-Kalkulation Verpflegung Kindergartenjahr 2018/2019 vom 04.07.2018
  • Vorlage Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen. vom 04.07.2018
  • Vorlage Kalkulation der Kindergartengebühr (ohne Kosten der Verpflegung). vom 04.07.2018
TOP 4
Haushaltszwischenbericht 2018 zum 30.06.2018
  • Vorlage Vorläufiger Haushaltsbericht zum 30.06.2018. vom 04.07.2018
TOP 5
Baugesuche
  • Bauantrag zur Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit begehbarem Flachdach an das bestehende Wohnbaus auf dem Grundstück Flurstücknummer 3142/1, Kiefernweg 1, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet 'Mühlezelgle'
  • Antrag auf Nutzungsänderung des Geschäftshauses im Erdgeschoss in eine Spielothek auf dem Grundstück Flurstücknummer 3165/1, Singener Straße 14, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet "Mühlezelgle Süd"
  • Bauantrag zur Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 1-seitig freistehend auf dem Grundstück Flurstücknummer 7347, Ramsener Straße 3, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet 'Im Tiefen Brunnen' 
  • Änderungsantrag zum Neubau eines Legehennenstalles auf den Grundstücken Flurstücknummern 278, 279, 281 und 283, Vordere Buchhalde, 78239 Rielasingen-Worblingen im Außenbereich
  • Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flurstücknummer 3213, Im Neusatz 3, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet "Neusatz West"
  • Änderungsantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (Änderung: Verschiebung des Hauptkörpers um 0,50 Meter) auf dem Grundstück Flurstücknummer 3353, Im Bildstöckle 9, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet 'Bildstöckle - 2. Änderung und Erweiterung'

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen