Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 18.07.2018

Sitzungstermin:
Mi, 18.07.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten in der Höristraße
TOP 3
Vergabe über die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung für das Schuljahr 2018/2019

Vorbericht:


Wie im letzten Jahr hat die Beschaffungsstelle einen geschätzten Auftragswert ausgeschrieben. Der Auftragswert beläuft sich auf circa 28.000,00 Euro.

Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise (Paragraph 16 Absatz 6 VOL/A) entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist. Kriterien für den Zuschlag sind die im Angebotsschreiben aufgeführten Serviceleistungen. In einer Matrix wurden wünschenswerte und zulässige Service-Leistungen aufgeführt, die vom Bieter mit „ja“ oder „nein“ anzukreuzen sind. Jedes Kreuz für ja wird mit einer gewissen Punktzahl bewertet. Die jeweilige Punktezahl ist in der Matrix aufgeführt. Das Angebot mit den meisten Punkten wird als das wirtschaftlichste gewertet. 
In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Paragraph 16 Absatz 7 und 8 VOL/A) haben sich alle Angebote als gleich wirtschaftlich erwiesen; somit entscheidet über den Zuschlag das Los.


TOP 4
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2018 im Hinblick auf die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen von MandatsträgerInnen während den Sitzungen von kommunalen Gremien

Vorbericht:


In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.06.2018 hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Gemeinderat Brielmann einen Prüfungsantrag an die Verwaltung im Hinblick auf die Einrichtung, funktionsfähiger Lösungen für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren und pflegebedürftigen Angehörigen von MandatsträgerInnen gestellt. 
Der Antrag ist der Einladung beigefügt. 

Nachdem sich der Gemeinderat mit diesem Arbeitsauftrag an die Verwaltung einverstanden erklärt hat, wurde ein entsprechender Passus in die gemeindliche Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der derzeit gültigen Fassung eingearbeitet. 

Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, über den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2018 zu beraten und zu beschließen.

Von Seiten der Verwaltung wurde rein vorsorglich ein entsprechender Entwurf im Hinblick auf die Änderung der Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der derzeit gültigen Fassung ausgearbeitet, der dieser Einladung ebenfalls beigefügt ist. 

Sollte der Gemeinderat mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion folgen, kann dann in der ersten Sitzung des Gremiums nach der Sommerpause am 12.09.2018 die Satzungsänderung mit Wirkung zum 01.10.2018 beschlossen werden.
TOP 5
Ermächtigung der Verwaltung zu Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2018 für die Gemeinde
TOP 6
Ermächtigung der Verwaltung zu Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserversorgung

Vorbericht:


Im Haushaltsjahr 2018 ist zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögensplanes im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung eine Kreditaufnahme von 695.000 Euro und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung eine Kreditaufnahme von 788.500 Euro veranschlagt.
Mit Verfügung vom 27.02.2018 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Konstanz, diese Beträge als Gesamtbetrag der Kreditaufnahme genehmigt.

Bis zum Haushaltsjahr 2017 war es Verwaltungspraxis, die Darlehenskonditionen am Vormittag des Sitzungstages bei möglichen Darlehensgebern abzufragen und darin eine Bindungsfrist bis zum nächsten Morgen zu verlangen, da der Gemeinderat ja erst in seiner Sitzung am Abend über die Kreditangebote entschied. 
Dabei zeigte sich aber, dass diese Bindungsfrist bis zum nächsten Tag Kreditgeber abgehalten hat Angebote abzugeben oder aber die Angebote bis zum Zuschlag noch als variabel abgegeben wurden. 
Die lange Bindungsfrist bewirkt aber auch, dass die Kreditgeber das Risiko, dass sich der Geldmarkt bis zur Zusage am nächsten Tag zu ihren Ungunsten verändern könnte, durch einen Risikoaufschlag im Zinssatz absichern.

Die Gemeinde könnte daher vorteilhaftere Kreditangebote, also Angebote ohne Risikoaufschlag, erhalten, wenn die Bindungsfrist verkürzt werden kann. Dies wäre möglich, wenn der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt auf Grundlage der einzuholenden Angebote den Zuschlag an den zinsgünstigen Kreditgeber selbst zu erteilen. Nach einer Kreditaufnahme ist die Verwaltung dem Gemeinderat berichtspflichtig.

Im Haushaltsjahr 2017 wurde erstmals so verfahren.
TOP 7
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Vorbericht:


Der Beschluss des Gemeinderates, die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude B der Ten-Brink-Schule bereits im September 2018 zu beginnen, macht den 1. Nachtragshaushalt 2018 erforderlich.

TOP 8
Baugesuche
  • Änderungsantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebswohnung und Lagerhalle (statt Gastronomie) auf dem Grundstück Flurstücknummer 7863/2, Konrad-Zuse-Straße 12, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet "Gewerbegebiet Nord - 2. Erweiterung"

  • Bauantrag auf Aufstockung des Dachgeschosses zu einem Wohnraum auf dem Grundstück Flurstücknummer 1737/8, Kolpingstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet "Neusatz-West"

TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen