Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 12.09.2018

Sitzungstermin:
Mi, 12.09.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Feststellungsbeschluss über das Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates

Vorbericht:

Das Mitglied des Gemeinderates Werner Haag ist aus der Gemeinde weggezogen. 
Nach Paragraph 31 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) scheiden die Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, die die Wählbarkeit nach Paragraph 28 GemO verlieren. Nachdem nach Paragraph 28 Absatz 1 GemO lediglich Bürger der Gemeinde in den Gemeinderat wählbar sind, scheidet Gemeinderat Haag somit aus dem Gemeinderat aus. 

Der Gemeinderat wird gebeten, den entsprechenden Feststellungsbeschluss über das Ausscheiden von Gemeinderat Haag zu fassen. 

TOP 3
Verabschiedung eines Mitgliedes des Gemeinderates

Vorbericht:

Gemeinderat Haag ist durch seinen Wegzug aus der Gemeinde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) aus dem Gremium ausgeschieden. 
Die Verabschiedung von Herrn Haag aus dem Gremium wird von Herrn Bürgermeister Baumert vorgenommen.  

TOP 4
Verpflichtung eines neu eingetretenen Mitglieds des Gemeinderates gemäß Paragraph 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO)
TOP 5
Neubesetzung von gemeindlichen Ausschüssen, Gremien und Kuratorien

Vorbericht:

Das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Werner Haag war Mitglied in folgenden Ausschüssen, Gremien und Kuratorien:
- ordentliches Mitglied im Finanz- und Sozialausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Technischen- und Umweltausschuss
- ordentliches Mitglied im Gutachterausschuss der Gemeinde
- ordentliches Mitglied im Projektausschuss „Sport- und Festhalle“ 
- ordentliches Mitglied im Projektausschuss „Neubau Kinderkrippe Rosenegg“,
- stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Radolfzeller Aach“
- stellvertretendes Mitglied für die Kuratorien mit den konfessionelle Kindergärten St. Sebastian und St. Nikolaus

Die Fraktion der CDU wird um entsprechende Neubesetzungsvorschläge gebeten.

TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Spülbohrarbeiten zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitung zwischen den Siedlungshöfen “Sommermösle” und “Winkelstauden”

Vorbericht:

Für die Verlegung einer neuen Wasserleitung zwischen den Siedlungshöfen „Sommermösle“ und „Hintere Winkelstauden“ wurden zwei Angebote für Spülbohrarbeiten mit Rohrlieferung und –verlegung eingeholt.
 
Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für 2018 sind hierfür insgesamt 70.000 Euro netto entsprechend 83.300 Euro brutto eingestellt.
 
Günstigster Bieter ist die Firma Wörner-Bau aus Überlingen am See mit einer Angebotssumme von 41.735,68 Euro einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer.

TOP 7
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Das Kinderhaus Fröbel hat von Herrn Gottfried Feiß aus Bodmann-Ludwigshafen einen Betrag von 500 Euro erhalten. Herr Feiß sammelt nebenberuflich Metallschrott und spendet die Verkaufserlöse gemeinnützigen Einrichtungen.
    Geschäftsbeziehungen bestehen keine.

  • Die Firma FBW Fertigbau Wochner GmbH & Co. KG hat der Gemeinde anlässlich des Richtfestes der Gebäude in der Zeppelinstraße eine Betongartenbank mit Holzeinlage für die Außenanlage zugewendet. Die Betonbank hat einen Wert von 1.800 Euro.
    Die Firma ist Generalunternehmer bei der gemeindeeigenen Baumaßnahme in der Zeppelinstraße.

TOP 8
Annahme der im 1. Halbjahr eingegangenen Kleinspenden

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 19.06.2006 einem vereinfachten Verfahren zu Paragraph 78 Absatz 4 GemO für Kleinspenden bis zu 100 Euro zugestimmt. Diese Kleinspenden werden halbjährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im 1. Halbjahr 2018 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:

1. Für das Kinderhaus St. Raphael:
  • Familie Jovanovic - verschiedene Stoffreste im Wert von 10 Euro
  • Frau Klappauf - Brettspiel (gebraucht) im Wert von 10 Euro
  • Familie Horstmeyer - Puppentrage und Puppenschlafsack (gebraucht) im Wert von 50 Euro
  • Familie Gonsior - Fön (gebraucht) im Wert von 10 Euro
  • Frau Hermann - Geschenkbänderreste im Wert von 15 Euro und Stoffreste für zirka 10 Euro
  • Frau Opitz - Kostüme, Wollreste, Koffer im Wert von 50 Euro sowie Fischer-Technik (gebraucht) im Wert von 50 Euro
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigungen
2. Für das Kinderhaus Fröbel:
  • Herr Gärtner - zwei gebrauchte Planschbecken mit Pumpe und 200 Faltschachteln im Wert von 100 Euro
  • Frau Fuchs - Spielzeug gebraucht (4 LKW, 3 Autos und ein Schiff)
  • Frau Moser - 13 Bücher und ein Spiel (gebraucht)
  • Frau Federico - 4 gebrauchte Spiele
  • DM Drogeriemarkt - 2 Kisten voller Osterartikel (gebraucht)
  • Frau Lange - eine Puppe
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
3. Für das Kinderhaus Rosenegg:
  • Familie Dias Ferreira - 5 Puzzle im Wert von 15 Euro und 4 Bücher im Wert von 6 Euro (gebraucht)
  • Herr Maroni - 2 Hochbeete inklusive Zubehör im Wert von 90 Euro
  • Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung

TOP 9
Kunst im öffentlichen Raum Annahme einer Spende nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung

Vorbericht:

Eine anonym bleibende Spenderin beabsichtigt, der Gemeinde im südlichen Bereich der Talwiesenhallen ein Kunstwerk im Wert von 25.000,-- Euro zu schenken, welches von der Künstlerin Martina Lauinger ausgeführt wird. Die Künstlerin wird ihr Werk persönlich vorstellen. 

Das Landratsamt als Rechtsaufsicht hat im Rahmen einer Anfrage die hier vertretene Rechtsauffassung, dass der Annahme der anonymen Spende in Form eines gespendeten Kunstwerkes aus kommunalrechtlicher Sicht nichts entgegensteht, mit Schreiben vom 12.07.2018 bestätigt. 

Die Damen und Herren werden nun um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob die Spende nach Paragraph 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung von Seiten der Gemeinde angenommen wird. 

TOP 10
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 11
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen