Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 04.12.2018

Sitzungstermin:
Di, 04.12.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vorberatung des Haushaltsentwurfes 2019 und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2019

Vorbericht:


Der Gemeinderat hat bereits am 5. November über die im Jahr 2019 durchzuführenden Baumaßnahmen (Gebäudeunterhaltung und Investitionen) vorberaten.

Durch Verzögerungen im Projektablauf ist der Haushaltsplan 2019 nicht wie geplant in doppischer Fassung, sondern nochmals in kameraler Form. Der Umstieg auf die Doppik wird erst zum 01.01.2020 erfolgen.

Der Haushaltsplanentwurf und der Entwurf der Wirtschaftspläne werden ausführlich in der Sitzung vorgestellt.

§ 81 der Gemeindeordnung (GemO) wurde zum 01.01.2006 geändert. Seither entfällt die öffentliche Auslegung des Haushalts- beziehungsweise Wirtschaftsplanentwurfes. Daher ist ein Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planentwürfe nicht mehr notwendig.
Auch sieht die Gemeindeordnung nicht mehr ausdrücklich vor, dass Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen die Entwürfe erheben können.

Der Beschluss der Haushaltssatzung 2019 und auch die Feststellungsbeschlüsse über die Wirtschaftspläne 2019 sollen in der Gemeinderatssitzung am 08.01.2019 gefasst werden.
TOP 3
Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2019

Vorbericht:


In der Sitzung wird die Kalkulation für das Jahr 2019 vorgestellt. Diese und die notwendige Satzungsänderung sind als Anlagen beigefügt.

Rückblick auf die aktuellen Gebührensätze:
In der Kalkulation des Jahres 2018 wurden 169.970 Euro Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2016 zum Ausgleich gebracht. 
Dadurch konnte die Schmutzwassergebühr von 1,56 Euro je m3 beschlossen werden, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 1,79 Euro je m3 betrug. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckung führte zu einer um 0,23 Euro je m3 geringeren Schmutzwassergebühr.
Auch die Niederschlagswassergebühr konnte mit 0,34 Euro je m2 beschlossen werden, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 0,40 Euro je m2 betrug. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckungen führte zu einer um 0,06 Euro je m2 geringeren Niederschlagswassergebühr.

Die Gebührensätze ab 01.01.2019:
Im Jahre 2017 entstand eine Kostenüberdeckung von 169.970 Euro. Diese Kostenüberdeckung kann bis zum Jahr 2022 ausgeglichen werden. Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit auf einen zeitnahen Ausgleich bestanden. Daher wird in der Kalkulation des Jahres 2019 diese Kostenüberdeckungen zum Ausgleich gebracht. 

Dadurch ergibt sich eine Schmutzwassergebühr von 1,65 Euro je m3, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 1,88 Euro je m3 beträgt. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckung führt zu einer um 0,23 Euro je m3 geringeren Schmutzwassergebühr.
Für die Niederschlagswassergebühr ergibt sich 0,35 Euro je m2, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 0,40 Euro je m2 beträgt. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckungen führte zu einer um 0,05 Euro je m2 geringeren Niederschlagswassergebühr.
TOP 4
Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2019

Vorbericht:


In der Sitzung wird die Kalkulation für das Jahr 2019 vorgestellt. Diese und die notwendige Satzungsänderung sind als Anlagen beigefügt.

Rückblick auf die aktuellen Gebührensätze:
Bei der Wassergebühr wird weiterhin eine Grundgebühr, umgangssprachlich auch Zählergebühr genannt, erhoben. Unter Anrechnung von 25 Prozent der Fixkosten in die Grundgebühr, wird diese in Abhängigkeit der Nenngröße kalkuliert.
Die Verbrauchsgebühr je m3 soll wie bisher ohne Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen aus Vorjahren festgesetzt werden. Die für das Jahr 2018 kalkulierte Verbrauchsgebühr betrug 1,35 Euro je m3 und wurde auch so beschlossen.

Die Gebührensätze ab 01.01.2019:
Die Kalkulation für das Jahr 2019 ergibt eine Verbrauchsgebühr von 1,50 Euro je m3. Die Grundgebühren sind aufgrund der Fixkostendegression weiterhin rückläufig.
TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes
TOP 7
Ehrung für 25jährige und 20jährige kommunalpolitische Tätigkeit der Mitglieder des Gremiums Rudolf Caserotto und Hermann Wieland

Vorbericht:


Gemeinderat Rudolf Caserotto trat am 23.08.1993 in das Gremium ein und gehört diesem somit seit 25 Jahren ununterbrochen an. 
Gemeinderat Hermann Wieland nahm seine kommunalpolitische Tätigkeit am 20.10.1998 auf und kann deshalb auf 20 Jahre Tätigkeit als Gemeinderat zurückblicken. 

Für diese langjährige Zugehörigkeit zum Gremium werden Gemeinderat Caserotto und Gemeinderat Wieland vom Bürgermeister mit der Ehrenmünze der Gemeinde und der jeweiligen Ehrennadel und Ehrenstele des Gemeindetages Baden-Württemberg ausgezeichnet.
TOP 8
Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Wohnung und Lagerhalle auf dem Grundstück Flustücknummer 7892, Karl-von-Drais-Straße 8, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet 'Gewerbegebiet Nord - 2. Erweiterung'
- Einbau einer Mitarbeiterwohnung

Vorbericht:

 
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2018 mit diesem Bauantrag befasst und das Einvernehmen erteilt. Dabei ist der Gemeinderat von der Einrichtung einer Betriebsleiterwohnung ausgegangen.
 
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Konstanz am 22.11.2018 mitgeteilt, dass anstelle einer Betriebsleiter- oder Betriebsinhaberwohnung eine Mitarbeiterwohnung vorgesehen sei. Auf Nachfrage des Landratsamtes hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass Ihr Betrieb in ganz Baden-Württemberg und Bayern tätig sei und dass deshalb das Personal zu jeder Zeit Zugriff auf das Werkzeug und die Maschinen haben müsse und dass sich ein Mitarbeiter Ihres Vertrauens um diese Ausgabe und Annahme kümmern müsse.
 
Da mehrere Kolonnen zu unterschiedlichen Uhrzeiten Ihre Arbeit aufnehmen sei es nötig, dass immer jemand vor Ort sei. Darüber hinaus würde auf Grund der weiten Entfernungen der Baustellen die Arbeitszeit der Mitarbeiter oft 12 bis 14 Stunden überschreiten. Auch sei in diesem Gewerbegebiet schon oft eingebrochen worden.
 
Aus diesen Gründen benötige ein Mitarbeiter eine Wohnung vor Ort.

Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen