Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 08.01.2019

Sitzungstermin:
Di, 08.01.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Einführung des neuen Profilfaches IMP (Informatik, Mathematik, Physik) an der Ten-Brink-Gemeinschaftsschule

Vorbericht:


Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in vielen gesellschaftlichen Bereichen möchte die Landesregierung den Informatikunterricht an den weiterführenden Schulen ausbauen.
An den Gemeinschaftsschulen wird ab dem Schuljahr 2019/2020 das neue Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik (IMP)“ für die Klassenstufen 8-10 in die Kontingentstundentafel aufgenommen. Für die Genehmigung des Profilfachs IMP sind die Regierungspräsidien zuständig. 
Die Schulleitung der Ten-Brink-Schule hat in Übereinkunft mit dem Schulträger beantragt, ab dem Schuljahr 2019/2020 IMP als Profilfach ab Klassenstufe 8 einzuführen. Das Staatliche Schulamt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg haben dieses Vorhaben sachlich und mit Blick auf die Raumschaft befürwortet. Für das weitere Genehmigungsverfahren ist neben den entsprechenden Beschlüssen der schulischen Gremien auch zeitnah ein Beschluss des Gemeinderates zur Einführung von IMP zu fassen. 
Mit der Implementierung des Profilfachs IMP wird die traditionelle Zielgruppe (M- und E-Niveau) erreicht. IMP erhöht die Attraktivität der örtlichen Schullandschaft und bietet gleichzeitig ein Alleinstellungsmerkmal. Ein wichtiges Ziel der neuen Schulleitung ist es, das Feld der Berufsorientierung nachhaltig auszubauen. Weiterhin wird mit Einführung des Profilfachs die Chance gesehen, dies bei den Bildungspartnerschaften weiter vielfältig umzusetzen, um eine Verzahnung von Theorie und Praxis zu gewährleisten. Die Implementierung von IMP macht keine baulichen Veränderungen oder andere größere Investitionen erforderlich. Die Kosten für die Anschaffung von Mikrocontrollern für die Schüler liegt bei maximal 1.200,-- Euro.

Weiterer Vortrag erfolgt in der Sitzung.

TOP 3
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Vorbericht:


Am 26. Mai 2019 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie die Europawahl statt.
Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl wählt den Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist grundsätzlich kraft Gesetzes der Bürgermeister (§ 11 Absatz 2 Kommunal Wahlgesetz). Eine Ausnahme davon gilt, wenn der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.

Nachdem Herr Bürgermeister Ralf Baumert beabsichtigt sich wieder zur Wahl des Kreistages aufstellen zu lassen, kommt es nun zu folgender Fallkonstellation:

Ist der Bürgermeister, weil er Wahlbewerber oder Vertrauensmann ist, gehindert, den Vorsitz zu übernehmen, dann muss der Gemeinerat einen Vorsitzenden wählen. Gleichzeitig ist in diesem Fall auch ein Stellvertreter für den Vorsitzenden zu wählen, unabhängig von der möglichen Funktionsfähigkeit eines allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters nach § 48, 49 Gemeindeordnung.
Wählbar sind dabei alle Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten, auch wenn sie nicht Bürger der Gemeinde sind.

Bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2014 war Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Hauptamtsleiter Herr Niederhammer und sein Stellvertreter Herr Rudolph.

Die Fraktionen werden um entsprechende Wahlvorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses nebst Stellvertretern gebeten.
Die zu wählenden Personen dürfen weder Wahlbewerber noch Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag sein.

TOP 4
Erneuerung des Fußgängersteges über die Aach in der Kreuzstraße

Vorbericht:


Bei der Bauwerkshauptprüfung von Stegen und Brücken nach DIN 1076 im August 2018 wurde festgestellt, dass der Steg in der Kreuzstraße in einem sehr schlechten Zustand ist. Vor allem Risse und Korrosionserscheinungen führten dazu, das vom Ingenieurbüro Raff ein Ersatz des Bauwerks empfohlen wurde.

Bei der Vorbereitung zur Neuplanung wurden weitere Informationen bekannt, die dazu geführt haben, dass die Brücke wegen technischer Mängel kurzfristig gesperrt werden musste.

Die Baumaßnahme für einen Ersatzbau ist nach er VWV Kommunalen Sanierungsfonds Brücken unter folgenden Bedingungen zuschussfähig:

- Zuwendungsfähige Kosten mehr als 100.000 Euro.
- Erfolgte Hauptprüfung nach DIN 1076.
- Ungehinderte Durchführung der Bauarbeiten in absehbarer Zeit (Genehmigung)
- Antragstellung vor dem 15.04.2019.

Die voraussichtliche Zuschusshöhe beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Im Haushalt 2019 sind 175.000 Euro für die Erneuerung des Steges in der Kreuzstraße eingestellt.

Für die Erneuerung des Steges ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Nach Einreichung der Unterlagen wird mit einer Bearbeitungszeit von acht Wochen gerechnet.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen war sich das Gremium einig, die Notwendigkeit der Maßnahme noch einmal zu beraten. Wenn für die Erneuerung des Stegs Zuschussmittel in Anspruch genommen werden sollen, sollte die Entscheidung baldmöglichst fallen. Da die Fristen ansonsten nicht eingehalten werden können.

Die Verwaltung empfiehlt folgende technische Vorgaben:

- Neue Breite 2,0 Meter (bisher 0,8 Meter).
- Spannweite 14 Meter

TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen