Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 20.02.2019

Sitzungstermin:
Mi, 20.02.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2019

Vorbericht:

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Fördergrundlage für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung aber auch ein Überblick über die vorhandenen Angebote geben, die den Bedarf formulieren und die Orientierung zur weiteren Planung im Bereich der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen bieten.

Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, dem fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2019, der der Einladung beigefügt ist, zuzustimmen.


TOP 3
Jahresbericht Kinder- und Jugendförderteam 2018

Vorbericht:

Frau Jenny Frankenhauser wird als Amtsleitung den Jahresbericht 2018 für das Kinder- und Jugendförderteam vorstellen. Dabei erläutert sie die Aufgabenschwerpunkte und personellen Veränderungen in der Abteilung.
TOP 4
Beschluss der Haushaltssatzung 2019

Vorbericht:

Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögenshaushalt sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Verwaltungshaushalt wurden am 05.11.2018 vom Gemeinderat in einer ausführlichen Arbeitssitzung beraten.
Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Landes vom 24.09.2018 wurden in das Werk eingearbeitet.
Am 04.12.2018 wurde der Haushaltsplanentwurf in öffentlicher Gemeinderatsitzung beraten.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von nur 3.732.500 Euro. Die Zuführung dient der Deckung des Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes. Die im Vermögenshaushalt veranschlagten Sachinvestitionen liegen mit einer Summe von 1,99 Millionen Euro unter dem Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre (3,48 Millionen Euro).
Im Haushaltsplan ist keine Kreditaufnahme veranschlagt. 
Der allgemeinen Rücklage kann ein Betrag von 1.992.000 Euro zugeführt werden. Die Rücklage wird somit Ende 2019 voraussichtlich noch 9,8 Millionen Euro betragen.
Gemäß der Finanzplanung werden der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2020 bis 2022 per Saldo weitere 2,9 Millionen Euro entnommen.

Auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 wird hingewiesen (Seite 7 bis 27).
Der zu beschließende Satzungstext befindet sich auf Seite 5.



TOP 5
Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung

Vorbericht:

a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 05.11.2018 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.12.2018 beraten.

Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird hingewiesen (Seite 8 bis 12).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 7.

b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Beschaffungen im Vermögensplan sowie die Ausgaben für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten im Erfolgsplan wurden am 05.11.2018 vom Gemeinderat in ausführlicher Arbeitssitzung beraten. Der Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.12.2018 beraten.

Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird hingewiesen (Seite 44 bis 48).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 43.
TOP 6
Annahme der im 2. Halbjahr 2018 eingegangenen Kleinspenden

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 19.06.2006 einem vereinfachten Verfahren zu Paragraph 78 Absatz 4 Gemeindeordnung für Kleinspenden bis zu 100 Euro zugestimmt. Diese Kleinspenden werden halbjährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im 2. Halbjahr 2018 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:

1. Für das Kinderhaus St. Raphael
a) Familie Eichbaum - Overheadprojektor (gebraucht), Wert zirka 100 Euro
b) Familie Würfele - Papier und Papierrollen, Wert zirka 50 Euro
c) Familie Jovanovic - Verschiedene Materialien, Stoffreste und so weiter, Wert zirka 40 Euro
d) Ralf Fürst - Marionettentheater inklusive Marionetten (gebraucht), Wert zirka 150 Euro
e) Frau Opitz - 9 Puzzle und 1 Fädelspiel (gebraucht), Wert zirka 20 Euro
f)  Familie Klingler - Puzzle und Autos (gebraucht), Wert zirka 25 Euro
g) Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung

2. Für das Kinderhaus Fröbel
a) Familie Federico - 3 Puzzle (gebraucht)
b) Familie Zech - 3 Holzschmetterlinge
c) Familie Ehinger - 5 Bausätze für ein Insektenhotel
d) Familie Bruch/Aguilar - Bügeleisen, Wäscheständer und ein Bügelbrett für die Puppenecke (gebraucht)
e) Familie Baitler - Papierspenden
f)  Familie Weber - Papierspenden
g) Familie Hallmeyer - Papierspenden
h) Familie Harder - Papierspenden
i)  Familie Planer -  Papierspenden
j)  Familie Kauder - Papierspenden
k) Familie Mayer - Holz-Murmelbahn (gebraucht)
l)  anonym - Spiele und Puzzle (gebraucht)
m) Familie Teich - 6 Puzzles und 20 Malbücher
n)  Familie Zech - Bauklötze und Buntpapier (gebraucht)
o)  Frau Wiedenbach (Leiterin) - Geldbeutel (gebraucht)
p)  Einwohner aus Arlen - Pfandflaschensammelaktion und Geldspenden in diesem Zusammenhang im Wert von 496,42 Euro
q)  Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung

3. Kinderhaus Rosenegg
a) Familie Heyder - Kinderwinterjacke und Kinderregenjacke, Wert 11 Euro
b) Familie Liebelt  - 2 Paar Kindergummistiefel, Wert 10 Euro
c) Familie van Eek - Kinderfleecepullover und Kinderregenjacke, Wert 8 Euro
d) Familie Esteves - Kindergummistiefel und 2 Kindermützen, Wert 11 Euro
e) Familie Porwol - 2 Kinderregenjacken und 3 Kindermatschhosen, Wert 26 Euro
f)  Familie Noack - Bastelmaterial (Perlen, Tonkarton, Transparentfolie, et cetera), Wert 60 Euro
g) Familie Giugliani - Nagelspiel, 3 Puzzle, Holzeisenbahn, Jahreszeitenspiel, Noppel, 4 Blumenteppiche, Erstes-Lesen-Spiel, Wert 17 Euro    
h) Familie Claro Ramos - 2 Würfelpuzzle, Die Blumenwichtel Spiel, Lauras Sternenspiel, 2 Puzzle 2 Euro, Wert 8 Euro
i) Bücherstube Rielasingen - Rabatt aus Bücherverkauf 36,26 Euro
j) Familie Seitz- 2 Tannenbäume, Wert 50 Euro
k) Eltern der Kinder - Lebensmittel für hauswirtschaftliche Betätigung
TOP 7
Fortschreibung des Teilregionalsplans oberflächennahe Rohstoffe / Regionalverband Hochrhein-Bodensee
- Stellungnahme zum Anhörungsentwurf

Vorbericht:

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 06.11.2018 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Teilregionalplans oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Wesentliche Änderung ist für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen die vollständige Herausnahme des Sicherungsgebiets „Dellenhau“ als Kiesabbaufläche. 

Der Planentwurf samt Begründung mit Erläuterungs- und Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen sowie die Datenschutzerklärung liegen vom 28.01.2019 bis einschließlich 04.03.2019 zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus. 

Zu diesem Planentwurf kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätestens 04.03.2019 schriftlich zur Niederschrift oder elektronisch Stellung nehmen. 

Auf den Entwurf einer Stellungnahme wird verwiesen. Die Anlage wird nachgereicht.


TOP 8
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Stellvertreter für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Vorbericht:

Am 26. Mai 2019 findet die Gemeinderats- und Kreistagswahl sowie die Europawahl statt.
Nach Paragraph 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl wählt den Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist grundsätzlich kraft Gesetzes der Bürgermeister (Paragraph 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz). Eine Ausnahme davon gilt, wenn der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.

Nachdem Herr Bürgermeister Ralf Baumert beabsichtigt sich wieder zur Wahl des Kreistages aufstellen zu lassen, kommt es nun zu folgender Fallkonstellation:

Ist der Bürgermeister, weil er Wahlbewerber oder Vertrauensmann ist, gehindert, den Vorsitz zu übernehmen, dann muss der Gemeinderat einen Vorsitzenden wählen. Gleichzeitig ist in diesem Fall auch ein Stellvertreter für den Vorsitzenden zu wählen, unabhängig von der möglichen Funktionsfähigkeit eines allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters nach Paragraph 48, 49 Gemeindeordnung.
Wählbar sind dabei alle Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten, auch wenn sie nicht Bürger der Gemeinde sind.

Bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2014 war Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Hauptamtsleiter Herr Niederhammer und sein Stellvertreter Herr Rudolph.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2019 folgende Vorschläge gemacht: 
Von der CDU-Fraktion werden Artur Brachat, Kehlhofstraße 8a, hier und als Stellvertreter, Anton Auer, Galgenäcker 1, hier, vorgeschlagen. 
Die Fraktion der Freien Wähler schlägt Clemens Schlatter, Vordere Buchhalde 1, hier und als Stellvertreter Dieter Gräble, Hinterhof 26, hier, vor.
Von der SPD werden Gudrun Breyer, Arlener Straße 40, hier und als Stellvertreter Werner Klamt, Herrentischstraße 11, hier vorgeschlagen. 


TOP 9
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei den Unternehmerleistungen für das Naturbad Aachtal

Vorbericht:

Im Vertrag über die Betriebsführung und Betriebsaufsicht für das Naturbad Aachtal ist in Paragraph 5 neben der vertraglich garantierten Vergütung auch eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart.
Die Badesaison 2018 hat zu Mehreinnahmen bei den zu berücksichtigenden Gebühren (Eintrittsgeldern und Versorgungsstationen der Wohnmobilstellplätze) geführt.
Die Abrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung ergibt eine Nachzahlung an den Betreiber in Höhe von 25.510,11 Euro brutto (21.437,07 Euro netto).
Da bei der Haushaltsstelle 5710-6340 im Haushaltsjahr 2018 nur noch Restmittel von 1.718,23 Euro zur Verfügung stehen, ergeben sich Mehrausgaben von 23.791,88 Euro brutto (19.718,84 Euro netto).
TOP 10
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 11
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen