Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 03.04.2019

Sitzungstermin:
Mi, 03.04.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bericht Sicherheitslage 2018 in Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:


Der Leiter des Polizeireviers Singen, Herr Polizeidirektor Thomas Krebs wird in der Sitzung anwesend sein und die Damen und Herren des Gemeinderates über die Sicherheitslage 2018 in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen ausführlich informieren.
 
Näherer Vortrag erfolgt in der Sitzung.
TOP 3
Vorstellung der Planung für die Teilerneuerung und Sanierung der Aachkanalbrücke im Zuge der Lindenstraße (K6155)

Vorbericht:


Das Landratsamt Konstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen, hat die Gemeinde am 28.01.2019 davon unterrichtet, dass in Arlen im Bereich der K 6155 (Lindenstraße) die Teilerneuerung und Sanierung der Aachkanalbrücke vorgesehen und der Baubeginn auf Mai 2019 für die Dauer eines halben Jahres terminiert ist.
 
Eine Vertreterin des Landratsamtes Konstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen, wird die Planung in der Sitzung vorstellen.
TOP 4
Bebauung des Grundstückes Flurstücknummer 2512 im Gewann “Bleiche”

Vorbericht:


Die Eigentümerin des Grundstücks Flurstücknummer 2512 an der Hittisheimer Straße hat mit Schreiben vom 13.02.2019 mitgeteilt, dass sie sich mit dem Gedanken trägt, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen. Dabei stellt sich die Frage, in wie weit eine Bebaubarkeit derzeit bereits möglich ist beziehungsweise wie es mit einem Bebauungsplan aussieht. Weiterhin steht die Frage der notwendigen Erschließung im Raum.
 
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird zu einer möglichen Überbauung des Grundstücks Flurstücknummer 2512 wie folgt Stellung genommen:
 
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück Flurstücknummer 2512 zum einen als Wohnbaufläche und zum anderen als Grünfläche ausgewiesen.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Untere Staadäcker“ ist eine kleine, westliche Teilfläche als Grünfläche mit einer schmalen Erschließungsstraße festgesetzt.
 
Sollte das Grundstück Flurstücknummer 2512 einer Bebauung zugeführt werden, wird die Auffassung vertreten, dass dies nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich sein wird, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Es liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderates der Gemeinde Rielasingen-Worblingen darüber zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang dieser Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Sollte der Gemeinderat einer solchen Aufstellung zustimmen, empfiehlt die Verwaltung, dass dieser Bebauungsplan durch ein privates Planungsbüro zu erstellen wäre und die Kosten für diese Bebauungsplanaufstellung zu Lasten der Grundstückseigentümerin gehen.
 
Da für eine eventuelle Bebauung eine neue Erschließungsstraße hergestellt werden muss, würde dies nach aktueller Auffassung über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln sein. Das bedeutet, dass von der Grundstückseigentümerin oder einem etwaigen Bauträger die öffentlichen Erschließungsanlagen herzustellen und dann an die Gemeinde zu übereignen sind.
 
Sofern der Gemeinderat zur Entscheidung gelangen sollte, dass die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erforderlich ist, wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die vom Gemeinderat am 06.12.2017 beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze zur Anwendung kommen müssen.
 
Wenn der Gemeinderat einer Überplanung und Bebauung des Grundstücks Flurstücknummer 2512 grundsätzlich positiv gegenübersteht, wird Seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch darüber zu beraten und zu entscheiden, ob die beiden östlich angrenzenden Grundstücke Flurstücknummern 2513 und 2512/1 in eine Überplanung miteinbezogen werden sollen.
 
Sollte zumindest das Grundstück Flurstücknummer 2513 in die Überplanung miteinbezogen werden, bestünde unter Umständen die Möglichkeit, eine eventuelle Erschließungsstraße von der Hittisheimer Straße kommend über die Brücke des Werkkanals an die Riedernstraße anzubinden. Andernfalls müsste auf dem Grundstück Flurstücknummer 2512 ein größerer Wendeplatz angelegt werden.
TOP 5
Vorstellung der Entwurfsplanung für das Grundstück Flurstücknummer 6776 im Gewann “Krumme Furche” (Ecke K 61587 / Max-Eyth-Straße)

Vorbericht:


Nachdem die Gemeinde das Gewerbegrundstück Flurstücknummer 6776 im Gewann „Krumme Furche“ zwischen der Max-Eyht-Straße, der Bahnlinie Singen/Etzwilen und der K 6158 erworben hat, wurde vom Ortsbauamt eine erste Entwurfsplanung erarbeitet.
 
Diese Entwurfsplanung, die insbesondere auch die geplante Erschließungskonzeption beinhaltet, wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
TOP 6
Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Baby-Fachmarktes zu einem Non-Food-Discount-Markt (Action-Markt) auf dem Grundstück Flurstücknummer 7696/3, Werner-von-Siemens-Straße 4, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gewerbegebiet Nord – 1. Erweiterung”

Vorbericht:


Der Technische- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2019 mit einer Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Baby-Fachmarktes zu einem Non-Food- Discount-Markt (Action – Markt) mit einer Verkaufsfläche von 797 Quadratmeter auf dem Flurstücknummer 7696/3, Werner-von-Siemens-Straße 4, im Bebauungsplangebiet 'Gewerbegebiet Nord - 1. Erweiterung befasst und dabei beschlossen, die Angelegenheit aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung an den Gemeinderat zu verweisen.

Zur Stärkung der Einzelhandelszentralität des Ortszentrums wurde 2013 ein Einzelhandels-konzept im Gemeinderat  beschlossen. Insbesondere zur Sicherung der Gewerbegebiete für Handwerk und produzierendes Gewerbe sollen in Rielasingen-Worblingen keine weiteren Einzelhandelsstandorte, auch nicht für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel ermöglicht werden. Im vorliegenden Fall wird ein Babyfachmarkt umgenutzt, das heißt es entsteht kein neuer Einzelhandelsstandort.
Zentrenrelevante Sortimente sollen als Hauptsortimente von Einzelhandelsbetrieben künftig vorrangig innerhalb des abgegrenzten Ortszentrums Rielasingen angesiedelt werden. Der Einzelhandelsstandort Ortszentrum Rielasingen beziehungsweise Worblingen ist eher schwach entwickelt. Um das Ortszentrum Rielasingen erhalten und stärken zu können, kommt der räumlichen Konzentration der künftigen Einzelhandelsentwicklung auf das Ortszentrum eine besondere Bedeutung zu. Im Ortsteil Worblingen befindet sich im Bereich der Hardstraße ein Schreibwarengeschäft mit Postannahmestelle, der für den Ortsteil eine wichtige Bedeutung hat. Wichtig ist es weitere Leerstände zu vermeiden. Insgesamt bestehen in Rielasingen-Worblingen rein quantitativ betrachtet bei den für die Nahversorgung wesentlichen Sortimenten mit Ausnahme des Lebensmittelhandwerks Defizite.

Das Sortiment umfasst bei Action – Märkten zirka 6.000 Produkte (siehe auch www.galileo.tv/themen/action-markt). Davon sind zirka 2.000 Artikel fest im Sortiment und 4.000 Produkte, die teilweise wöchentlich wechseln. Diese Flexibilität gehört zum Erfolgsre-zept des Marktes. Eine Konkretisierung der Produkte, so dass keine Überschneidung mit der zentrenrelevanten beziehungsweise nahversorgungsrelevanten Sortimentsliste des Einzel-handelskonzeptes erfolgt, ist nicht möglich. Tangiert sind Büroartikel, Haushaltswaren, Elekt-rokleingeräte, Textilien, Spielzeug, Geschenkartikel, Kosmetik und Körperpflege, Lebensmittel und Getränke sowie Tierprodukte.
Zudem sind laut dem einschlägigen Bebauungsplan in diesem Baugebiet keine Einzelhan-delsbetriebe zulässig. Ausgenommen hiervon sind der Möbelhandel, das Baumarktsortiment, der Gartenhandel und Verkaufsflächen, die üblicherweise in Verbindung mit einer handwerklichen Nutzung stehen.

Es handelt sich hier um eine nicht integrierte Lage. Nach dem Einzelhandelskonzept sollen zentrenrelevante Sortimente hier grundsätzlich nicht angesiedelt werden. Ausnahmsweise sind sie als Randsortiment in Betrieben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment zulässig. Bei den zentrenrelevanten Randsortimenten muss in jedem Fall eine Beziehung zum Hauptsortiment bestehen. Obergrenze für nahversorgungs- und sonstige zentrenrelevante Rand- und Ergän¬zungssortimente sind 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche. Diese Zahl ist hier deutlich überschritten.

Nach Aussage des Anfragestellers, der dies mit Gutachten von anderen Standorten des Marktes belegen möchte, erzielen die einzelnen Warengruppen nur geringe Umsatzanteile aufgrund der Vielzahl an Sortimentsgruppen.  Die Umsatzumverteilungen unterliegen dem-nach einer breiten Streuung, sodass eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter von Umvertei-lungen in marginaler Höhe betroffen sein wird.
TOP 7
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Das Fasnachtsbeerdigungskomitee, die sogenannten „Schwarzen Männer“, eine Gruppe des Narrenvereins Katzdorf Arlen, haben dem Kinderhaus Fröbel für die Anschaffung von Spielmaterial 200 Euro gespendet. Geschäftsbeziehungen bestehen keine.
  • Der Verein Mondblume e.V. aus Hannover hilft Kindern, nicht aus finanziellen Gründen von kulturellen Veranstaltungen ausgeschlossen zu werden. Dazu betreibt der Verein zu diesem Zwecke Fundraising auf Antrag von Kindern und Schulen.
    Die Scheffelschule hat einen Antrag für die Durchführung einer Theatervorstellung gestellt. Der Verein hat Spendengelder in Höhe von 640,00 Euro eingeworben.

TOP 8
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 9
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen