Sitzungstermin
Öffentliche Gemeinderatssitzung 24.07.2019
Sitzungstermin:
Mi, 24.07.2019
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
TOP 2
Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder aus dem Gemeinderat
Die Verabschiedung aus dem Gemeinderat wird von Herrn Bürgermeister Baumert vorgenommen. Die Gemeinderätin Frau Nadja Hennes wurde bereits am 09.07.2019 in der Gemeinderatssitzung verabschiedet.
Vorbericht:
Die Mitglieder des Gemeinderates Beate Binnig, Marianne Baumann, Philipp Fröhlich, Marc Balogh, Nadja Hennes und Charlotte Manko scheiden aus dem Gremium aus.Die Verabschiedung aus dem Gemeinderat wird von Herrn Bürgermeister Baumert vorgenommen. Die Gemeinderätin Frau Nadja Hennes wurde bereits am 09.07.2019 in der Gemeinderatssitzung verabschiedet.
TOP 3
Verpflichtung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Bisher hat das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates für alle Gemeinderatsmitglieder die Verpflichtungsformel wie folgt vorgesprochen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren
und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Selbstverständlich kann das Gelöbnis zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ versehen werden.
Die Verpflichtung aller Mitglieder des Gemeinderates nimmt sodann der Bürgermeister durch Handschlag ab.
Vorbericht:
Die Mitglieder des Gremiums sind vom Bürgermeister nach § 32 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Bisher hat das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates für alle Gemeinderatsmitglieder die Verpflichtungsformel wie folgt vorgesprochen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren
und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Selbstverständlich kann das Gelöbnis zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ versehen werden.
Die Verpflichtung aller Mitglieder des Gemeinderates nimmt sodann der Bürgermeister durch Handschlag ab.
TOP 4
Wahl der Bürgermeister-StellvertrerInnen
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu § 48 ist nicht vorgeschrieben, wie viele StellvertreterInnen zu bestellen sind. Ihre Zahl wird durch einfachen Beschluss des Gemeinderates festgelegt und kann während der laufenden Amtszeit der Gemeinderäte nicht geändert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, aus jeder Fraktion eine/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters zu
wählen.
Nach § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates muss eine Fraktion aus mindestens 3 Gemeinderäten bestehen.
Vorbericht:
In Gemeinden ohne Beigeordnete bestellt der Gemeinderat nach § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung aus seiner Mitte einen oder mehrere StellvertreterInnen des Bürgermeisters. Die StellvertreterInnen werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.Nach der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu § 48 ist nicht vorgeschrieben, wie viele StellvertreterInnen zu bestellen sind. Ihre Zahl wird durch einfachen Beschluss des Gemeinderates festgelegt und kann während der laufenden Amtszeit der Gemeinderäte nicht geändert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, aus jeder Fraktion eine/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters zu
wählen.
Nach § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates muss eine Fraktion aus mindestens 3 Gemeinderäten bestehen.
TOP 5
Benennung der Fraktionsvorsitzenden und StellvertreterInnen
Vorbericht:
Die Fraktionen werden gebeten, gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren StellvertreterInnen vorzunehmen.
TOP 6
Bestellung von Urkundspersonen für die Unterzeichnung der Niederschriften des Gemeinderates und der Ausschüsse
Es wird vorgeschlagen, wie bisher die Fraktionsvorsitzenden zu Urkundspersonen zu bestellen.
Vorbericht:
Nach § 38 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist die Niederschrift über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates sowie der Ausschüsse vom Vorsitzenden, 2 Gemeinderäten/Innen, die an der Verhandlung teilgenommen haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen.Es wird vorgeschlagen, wie bisher die Fraktionsvorsitzenden zu Urkundspersonen zu bestellen.
TOP 7
Neubildung der beschließenden Ausschüsse
a) Technischer- und Umweltausschuss
b) Finanz- und Sozialausschuss
Nach § 4 der gemeindlichen Hauptsatzung besteht der Technische- und Umweltausschuss aus 10 Mitgliedern sowie der Finanz- und Sozialausschuss aus 8 Mitgliedern des Gemeinderates.
Nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung wird für jedes Mitglied der Ausschüsse ein Stellvertreter bestellt, der diesen im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter). Ist auch der persönliche Stellvertreter verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter in Anspruch genommene Stellvertreter (Stellvertretung nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist zugleich mit der Bestellung der Stellvertreter zu entscheiden.
Nach § 40 Absatz 1 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden.
Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zu Stande, werden die Mitglieder gemäß § 40 Absatz 2 GemO von den Gemeinderäten aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.
In der vergangenen Legislaturperiode waren die Ausschüsse zuletzt wie folgt besetzt:
a) Technischer- und Umweltausschuss
b) Finanz- und Sozialausschuss
a) Technischer- und Umweltausschuss
b) Finanz- und Sozialausschuss
Vorbericht:
Nach § 40 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung sind die beschließenden Ausschüsse nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu zu bilden.Nach § 4 der gemeindlichen Hauptsatzung besteht der Technische- und Umweltausschuss aus 10 Mitgliedern sowie der Finanz- und Sozialausschuss aus 8 Mitgliedern des Gemeinderates.
Nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung wird für jedes Mitglied der Ausschüsse ein Stellvertreter bestellt, der diesen im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter). Ist auch der persönliche Stellvertreter verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter in Anspruch genommene Stellvertreter (Stellvertretung nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist zugleich mit der Bestellung der Stellvertreter zu entscheiden.
Nach § 40 Absatz 1 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden.
Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zu Stande, werden die Mitglieder gemäß § 40 Absatz 2 GemO von den Gemeinderäten aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.
In der vergangenen Legislaturperiode waren die Ausschüsse zuletzt wie folgt besetzt:
a) Technischer- und Umweltausschuss
b) Finanz- und Sozialausschuss
TOP 8
Wahl der 3 VertreterInnen und StellvertreterInnen in den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen
TOP 9
Wahl eines Vertreters/in sowie Stellvertreters/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes “Wasserversorgung Überlingen am Ried”
TOP 10
Wahl der 7 VertreterInnen und StellvertreterInnen in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes “Radolfzeller Aach”
TOP 11
Wahl der Mitglieder und StellverteterInnen in das Kutatorium der katholischen Kindergärten St. Sebastian und St. Niklaous in Worblingen
TOP 13
Wahl der VertreterInnen des Fördervereins “Altenwohn- und Altenpflegeanlage Rielasingen-Worblingen-Arlen e. V.
TOP 14
Wahl eines Mitgliedes der Gemeinde in den erweiterten Vorstand der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e. V.
TOP 18
Bildung der Umlegungsausschüsse für den laufenden Baulandumlegungsverfahren “Unterdorf in Worblingen und “Aufgehender” in Rielasingen